Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 (Süggerath) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/084
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 9
Ort: Geilenkirchen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geilenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 (Süggerath)
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Süggerath LF 10.
Stadt Geilenkirchen — Der Bürgermeister —
Markt 9
52511 Geilenkirchen
Fahrgestellt (Los 1a) und Aufbau (Los 1b) zu einem Löschgruppenfahrzeug LF 10.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Magirus GmbH
Postanschrift: Graf-Arco-Str. 30
Ort: Ulm
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7314080
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.magirusgroup.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1YYLM
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.