Universitätsklinikum Münster — Gebäude 2351 Hautklinik -000 Neustrukturierung der UKM-Klinik für Hautkrankheiten — Objektplanung LP 5-8 Referenznummer der Bekanntmachung: 2351_19_000-P05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster — Gebäude 2351 Hautklinik -000 Neustrukturierung der UKM-Klinik für Hautkrankheiten — Objektplanung LP 5-8
Objektplanung LP 5-8 gem. §§ 34 - 36 HOAI
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1,
48149 Münster,
UKM-Klinik für Hautkrankheiten
Von-Esmarch-Straße 58
48149 Münster
Es soll eine Neustukturierung der Hautklinik zur weiteren Sicherstellung des Standorts für ca. 10 Jahre erfolgen. Hierzu ist eine Teilsanierung des denkmalgeschützten Gebäudes ohne strukturelle Veränderungen vorgesehen.
Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren soll die Objektplanung mit den Leistungsphasen 5 - 8 ausgeschrieben werden.
Da das Projekt vom Land NRW gefördert werden soll steht der zeitliche Ablauf unter dem Vorbehalt der Anpassung wg. fördermittelrechtlicher Vorgaben.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise/optional und steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Fördermittelzuweisung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft sollte zum Nachweis seiner Eignung (Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde) folgende Unterlagen oder vergleichbare Informationen vorlegen (Eigenerklärungen entsprechend der Vorgaben des Formblattes der Vergabestelle sind ausreichend):
— unterschriebene Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen,
— Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) sowie Ziff. III.2.1) und 2.2 genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
Die von den Bewerbern bzw. der Bewerbergemeinschaft einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3) sowie Ziff. III.2.1) und 2.2. Will sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) sowie die in Ziff. III.2.1) und 2.2 genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern zu erbringen.
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Nachweise einzureichen:
Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Planungsleistungen entspricht, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Der Nachweis ist zu führen durch die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierter Jahresabschlüsse oder entsprechender Gewinn- und Verlustrechnungen.
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Nachweise vorzulegen:
1. Referenzprojekte
Anzugeben ist die jeweilige Referenz mit Darstellung der wesentlichen Projektdaten, der Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen unter Angabe von Auftragswert, Ausführungszeit, Auftraggeber und den Kontaktdaten des Auftraggebers. Von den wichtigsten Planungsleistungen sollten Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beigefügt werden. Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen insgesamt nachzuweisen, d. h., der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich ist jedes Referenzobjekt auf mind. 1 und höchstens 6 weiteren A4-Blättern zu erläutern.
Als Mindestanforderung an die Referenzen sind folgende Kriterien einzuhalten:
— Es sind 3 Referenzen aus dem Bereich Krankenhausbau vorzulegen,
— Hierbei muss es sich bei mindestens 2 Maßnahmen um Umbaumaßnahmen bei laufendem Betrieb handeln.
2. Nachweis der Reaktionszeit:
Aufgrund des erhöhten Ausfallrisikos beim Klinikbetrieb durch Baumaßnahmen im laufenden Betrieb ist die kurzfristige Verfügbarkeit des zuständigen Bauleiters an der Baustelle während der Leistungsphase 8 zwingend erforderlich. Die Bewerber haben daher den Nachweis zu erbringen, dass der zuständige Bauleiter in einem möglichen Havariefall innerhalb von einer Stunde vor Ort sein kann.
Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen“ liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYFB
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]