Niederrhein-Münsterland-Netz, Teilnetz 2 (Linien RE14, RE44, RB31, RB36, RB43)
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Augustastraße 1
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrr.de
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 19
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nwl-info.de
Abschnitt II: Gegenstand
Niederrhein-Münsterland-Netz, Teilnetz 2 (Linien RE14, RE44, RB31, RB36, RB43)
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linie RE 14 (Essen-Steele – Borken/Coesfeld), RE44 (Kamp-Lintfort Mitte – Bottrop), RB31 (Xanten – Duisburg), RB36 (Oberhausen – Duisburg-Ruhrort) und RB43 (Dortmund – Dorsten) für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2040.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
— Formlose unterschriebene Eigenerklärung, dass das EVU über die für die Genehmigung zum Eisenbahnverkehrsunternehmen erforderliche Fachkunde verfügt,
— Nachweis, dass das EVU über die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügt. Liegt die Zulassung noch nicht vor, hat das EVU
darzulegen, wie diese bis 6 Monate vor Betriebsaufnahme erlangt werden soll.
— Nachweis, dass der Bewerber über die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügt. Liegt die Genehmigung noch nicht vor, hat der Bewerber darzulegen, wie diese bis 6 Monate vor Betriebsaufnahme erlangt werden soll und zusätzlich eine formlose unterschriebene Eigenerklärung einzureichen, dass er über die für die Genehmigung zum EVU erforderliche Fachkunde verfügt.
In der ursprünglichen Bekanntmachung liegt ein redaktioneller Fehler vor. Daher wurden die beiden ersten Spiegelstriche unter Ziff. III.1.3) zusammengefasst und neu formuliert.