Lieferung von Baumaschinen im Kauf in 5 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 20/Baumaschinen/05
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 3195
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Baumaschinen im Kauf in 5 Losen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die deutschlandweite Lieferung von Baumaschinen, nebst zugehörigen Dienstleistungen, für die BwFuhrparkService GmbH in folgenden Losen:
Los 1: Mobil- und Kettenbagger
Los 2: Lade- und Planierraupen
Los 3: Walzen und Walzenzüge
Los 4: Grader
Los 5: Schwenk- und Radlader
Gültig für alle Lose:
Die Baumaschinen werden beispielsweise zum Transportieren, Graben, Planieren, Verdichten, Laden, Schleppen oder Ziehen, Aufheben und Stapeln von Lasten im In- und Ausland eingesetzt. Die Nutzung entspricht üblichen Maßstäben gewerblicher Nutzung.
Im Zuge der Leistungserfüllung müssen alle aktuell gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln eingehalten werden. Es dürfen grundsätzlich nur für den deutschen Markt vorgesehene Baumaschinen ausgeliefert werden. Ausnahmen hiervon bedürfen der schriftlichen Einwilligung der BwFuhrparkService GmbH.
Alle Baumaschinen müssen eine Beklebung (Logo und Branding der BwFuhrparkService GmbH) erhalten.
Für die Anlieferung von Baumaschinen und die Erbringung von Leistungen an den Baumaschinen ist der Zugang zu militärischen Anlagen (Kasernen) notwendig. Der Zutritt erfolgt im Regelfall über das Passwechselverfahren. Es muss sichergestellt sein, dass jegliche mit der Ausführung des Auftrags betraute Person, jederzeit entsprechende Ausweispapiere mit sich führt. Darüber dürfen nur Personen eingesetzt werden, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der aktuell gültigen Staatenlist, festgelegt durch das Bundesministerium des Innern im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, haben. Die Staatenliste kann im Internet recherchiert werden und ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt.
Es können für alle Baumaschinen Schulungen erforderlich sein. Hierbei kann es sich z.B. um technische Schulungen und Multiplikatoren-Schulungen handeln. Ziel einer technischen Schulung ist es, dass die Mitarbeiter des Auftraggebers, bzw. die Angehörigen der Bundeswehr, im Anschluss daran befähigt sind Wartungs- und Reparaturarbeiten nach den Richtlinien des Herstellers selbständig durchführen zu können. Die Instandsetzungseinrichtungen der Bundeswehr sollen wie herstellerverbundene Werkstätten autorisiert werden. Bei einer Multiplikatoren-Schulung handelt es sich um die qualifizierte Schulung von Multiplikatoren (in der Regel Ausbilder der Bundeswehr) an den Baumaschinen.
Die BwFuhrparkService GmbH beabsichtigt die Baumaschinen ausschließlich im Kauf zu erwerben.
Ziel ist es, mit so vielen unterschiedlichen Lieferanten wie möglich, pro Los eine Rahmenvereinbarung zu schließen. Mindestens jedoch eine Rahmenvereinbarung je Los.
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Hinweis:
Die ausschreibungsgegenständlichen Baumaschinen gelten als selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfAM). Gemäß § 2 Nr. 17 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind. Es besteht zwar in Ausnahmefällen die Möglichkeit, dass eine selbstfahrende Arbeitsmaschine eine Straßenzulassung erhält, dadurch verliert diese aber nicht Ihren Status als selbstfahrende Arbeitsmaschine. Im Rahmen der Zuschlagskriterien findet daher der § 68 VgV keine Anwendung.
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Detaillierte und weiterführende Beschreibungen zu den einzelnen Losen können aus dieser Bekanntmachung unter der losspezifischen Beschreibung entnommen werden. Ergänzend erhalten Sie einen vollständigen Überblick zum Leistungsumfang in den Vergabeunterlagen.
Mobil- und Kettenbagger
Die Auslieferung von Baumaschinen erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr in Deutschland. Der genaue Anlieferort wird bei jeder Bestellung durch die BwFuhrparkService GmbH angegeben.
Die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör, (Sonder-) Werkzeugen und Diagnosegeräten sowie der Diagnosesoftware erfolgt im Regelfall innerhalb Deutschland, kann aber auch weltweit erfolgen.
Schulungen werden in Deutschland erbracht.
Ergänzend zur allgemeinen Beschreibung dieser Bekanntmachung:
Alle Baumaschinen müssen dem Stand der Technik und den gültigen Emissionsrichtlinien der jeweiligen Baumaschinenklasse entsprechen. Alle Baumaschinen, die explizit für die Teilnahme am Straßenverkehr bestellt werden, sind mindestens so auszustatten, dass diese nach erfolgter Zulassung unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen können. So sind insbesondere, sofern nicht bereits im werksseitigen Lieferumfang enthalten, Warndreieck, Verbandkasten, und wenn vorgeschrieben, z. B. Feuerlöscher in der gesetzlich geforderten Anzahl mitzuliefern. Zum Lieferumfang gehören darüber hinaus auch Ersatzteile, Zubehör, Werkzeuge und Diagnosegeräte, diverse Unterlagen wie werksseitige Bedienungs-, Pflege-, Wartungs- und Reparaturanleitungen sowie Dienstleistungen wie beispielsweise Beratung zu Lebenswegkosten. Der Rahmenvereinbarungspartner muss nicht benutzte, originalverpackte Ersatzteile und Zubehör, bis zu 2 Jahre nach Lieferung, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen. Zusätzlich müssen Werkzeuge und Diagnosegeräte nebst Diagnosesoftware, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückgenommen werden.
Die Ersatzteilversorgung muss für sämtliche gelieferte Baumaschinen und deren Lieferumfang sichergestellt werden. Die Auslieferung von Ersatzteilen muss nach erfolgter Bestellung innerhalb von 24 Stunden in Deutschland, innerhalb von 2 Werktagen im EU-Raum und innerhalb von 3 Werktagen im sonstigen Ausland erfolgt sein.
Die BwFuhrparkService GmbH kann Zusatzausstattung, wie Ein-/ Aus-/ Umbauten definieren, welche vom Rahmenvereinbarungspartner durchzuführen sind. Hierbei kann es sich z. B. um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau von Waffenhalterungen, Vorrüstungen für Funkgeräte und das Anbringen von zusätzlichen Verzurrösen handeln. Ergänzend kann es sich auch um Beistellteile der Bundeswehr handeln. Diese Zusatzausstattungen dürfen die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale der jeweiligen Baumaschinen nicht beeinträchtigen. Die passive Sicherheit muss nach dem Einbau von Zusatzausstattung und beim Mitführen entsprechender Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergonomischen sowie den aktuellen betriebssicherheitstechnischen Standards, auch für gewerblich genutzte Baumaschinen, vollständig entsprechen. Der Rahmenvereinbarungspartner muss hierfür sowohl Sachmängelhaftung als auch die Garantie/Gewährleistung übernehmen. Ergänzend muss eine Dokumentation erstellt werden, welche dem Bordbuch, alternativ der Bedienungsanleitung, beigefügt werden kann.
Baumaschinen, die durch die Bundeswehr genutzt werden, müssen eine sogenannte Freigabe zur Nutzung (FreNu) haben. Der Rahmenvereinbarungspartner muss aktiv daran mitwirken, dass die baumaschinenbezogene FreNu erteilt wird. Hierzu zählt z. B. die Bereitstellung von verschiedenen Dokumenten wie eine Bedienungsanleitung, eine CE-Bescheinigung, die ausgefüllte Fahrzeugbeschreibung mit technischen Daten und Daten zu Klimawerten. Für Baumaschinen, die über die Serienfertigung hinaus auf- bzw. umgebaut werden, musss eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung, nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen, durch den Rahmenvereinbarungspartner durchgeführt werden. Des Weiteren setzt die FreNu eine Inaugenscheinnahme der Baumaschinen durch die Bundeswehr voraus. Diese kann auch mit sogenannten "Stellproben" verbunden sein. Im Falle der reinen Inaugenscheinnahme muss bei Bedarf eine Baumaschine zur Inaugenscheinnahme kostenfrei bereitgestellt werden. Die Inaugenscheinnahme findet im Regelfall an einem Standort des Rahmenvereinbarungspartners statt. Im Falle der Stellprobe muss bei Bedarf eine Baumaschine zur Stellprobe kostenfrei bereitgestellt werden. Die Stellprobe findet im Regelfall in einer Liegenschaft der Bundeswehr statt. Im speziellen Sonderfall kann auch ein Prototyp für spezielle Anforderungen und/oder Erprobungen benötigt werden.
Die Auslieferung von Baumaschinen erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr in Deutschland. Es ist sicherzustellen, dass die Baumaschinen unmittelbar genutzt werden können. Hierzu zählt auch eine angemessene Mindestbetankungsmenge an Energieträgern, sodass die übergebenen Baumaschinen ab dem Bereitstellungsort mindestens einen Arbeitseinsatz von fünf Betriebsstunden leisten können. Ergänzend sind die Nutzer und Bediener umfassend über die bestimmungsgemäße Nutzung und Bedienung der Baumaschine einzuweisen.
Der Rahmenvereinbarungspartner muss die Instandhaltung von Baumaschinen selbst oder durch seine Vertragshändler und/oder -werkstätten sicherstellen können. Dies umfasst z. B. Wartung, Inspektion, Reifenverschleiß/-ersatz/-reparatur, Instandsetzung und Verbesserung.
Die BwFuhrparkService GmbH hat einen Anspruch auf kostenfreie Ersatzmobilität bei Gewährleistungs- und Garantiefällen, Schäden, die in die Verantwortung des Rahmenvereinbarungspartners fallen, Reparaturen von Qualitätsmängeln im Rahmen der Sachmängelhaftung und wenn keine Ersatzteillieferung gemäß den vorgegebenen Fristen erfolgt ist. Die BwFuhrparkService GmbH kann auch einen Mietausfall für eingesetzte Baumaschine geltend machen.
Die BwFuhrparkService GmbH fordert einen elektronischen Datenaustausch zur vollständigen Auftrags-/Bestell- und Auslieferungsabwicklung.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung dieses Formulars sind detaillierte Einzelheiten sowie der vollständige Überblick zum Leistungsumfang aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 31.1.2025 befristet.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.1.2027 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.1.2025 begrenzt.
Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der ersten Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.1.2026 begrenzt.
Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der zweiten Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.1.2027 begrenzt.
Lade- und Planierraupe
Die Auslieferung von Baumaschinen erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr in Deutschland. Der genaue Anlieferort wird bei jeder Bestellung durch die BwFuhrparkService GmbH angegeben.
Die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör, (Sonder-) Werkzeugen und Diagnosegeräten sowie der Diagnosesoftware erfolgt im Regelfall innerhalb Deutschland, kann aber auch weltweit erfolgen.
Schulungen werden in Deutschland erbracht.
Ergänzend zur allgemeinen Beschreibung dieser Bekanntmachung:
Alle Baumaschinen müssen dem Stand der Technik und den gültigen Emissionsrichtlinien der jeweiligen Baumaschinenklasse entsprechen. Alle Baumaschinen, die explizit für die Teilnahme am Straßenverkehr bestellt werden, sind mindestens so auszustatten, dass diese nach erfolgter Zulassung unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen können. So sind insbesondere, sofern nicht bereits im werksseitigen Lieferumfang enthalten, Warndreieck, Verbandkasten, und wenn vorgeschrieben, z. B. Feuerlöscher in der gesetzlich geforderten Anzahl mitzuliefern. Zum Lieferumfang gehören darüber hinaus auch Ersatzteile, Zubehör, Werkzeuge und Diagnosegeräte, diverse Unterlagen wie werksseitige Bedienungs-, Pflege-, Wartungs- und Reparaturanleitungen sowie Dienstleistungen wie beispielsweise Beratung zu Lebenswegkosten. Der Rahmenvereinbarungspartner muss nicht benutzte, originalverpackte Ersatzteile und Zubehör, bis zu 2 Jahre nach Lieferung, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen. Zusätzlich müssen Werkzeuge und Diagnosegeräte nebst Diagnosesoftware, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückgenommen werden.
Die Ersatzteilversorgung muss für sämtliche gelieferte Baumaschinen und deren Lieferumfang sichergestellt werden. Die Auslieferung von Ersatzteilen muss nach erfolgter Bestellung innerhalb von 24 Stunden in Deutschland, innerhalb von 2 Werktagen im EU-Raum und innerhalb von 3 Werktagen im sonstigen Ausland erfolgt sein.
Die BwFuhrparkService GmbH kann Zusatzausstattung, wie Ein-/ Aus-/ Umbauten definieren, welche vom Rahmenvereinbarungspartner durchzuführen sind. Hierbei kann es sich z. B. um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau von Waffenhalterungen, Vorrüstungen für Funkgeräte und das Anbringen von zusätzlichen Verzurrösen handeln. Ergänzend kann es sich auch um Beistellteile der Bundeswehr handeln. Diese Zusatzausstattungen dürfen die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale der jeweiligen Baumaschinen nicht beeinträchtigen. Die passive Sicherheit muss nach dem Einbau von Zusatzausstattung und beim Mitführen entsprechender Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergonomischen sowie den aktuellen betriebssicherheitstechnischen Standards, auch für gewerblich genutzte Baumaschinen, vollständig entsprechen. Der Rahmenvereinbarungspartner muss hierfür sowohl Sachmängelhaftung als auch die Garantie/Gewährleistung übernehmen. Ergänzend muss eine Dokumentation erstellt werden, welche dem Bordbuch, alternativ der Bedienungsanleitung, beigefügt werden kann.
Baumaschinen, die durch die Bundeswehr genutzt werden, müssen eine sogenannte Freigabe zur Nutzung (FreNu) haben. Der Rahmenvereinbarungspartner muss aktiv daran mitwirken, dass die baumaschinenbezogene FreNu erteilt wird. Hierzu zählt z. B. die Bereitstellung von verschiedenen Dokumenten wie eine Bedienungsanleitung, eine CE-Bescheinigung, die ausgefüllte Fahrzeugbeschreibung mit technischen Daten und Daten zu Klimawerten. Für Baumaschinen, die über die Serienfertigung hinaus auf- bzw. umgebaut werden, musss eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung, nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen, durch den Rahmenvereinbarungspartner durchgeführt werden. Des Weiteren setzt die FreNu eine Inaugenscheinnahme der Baumaschinen durch die Bundeswehr voraus. Diese kann auch mit sogenannten "Stellproben" verbunden sein. Im Falle der reinen Inaugenscheinnahme muss bei Bedarf eine Baumaschine zur Inaugenscheinnahme kostenfrei bereitgestellt werden. Die Inaugenscheinnahme findet im Regelfall an einem Standort des Rahmenvereinbarungspartners statt. Im Falle der Stellprobe muss bei Bedarf eine Baumaschine zur Stellprobe kostenfrei bereitgestellt werden. Die Stellprobe findet im Regelfall in einer Liegenschaft der Bundeswehr statt. Im speziellen Sonderfall kann auch ein Prototyp für spezielle Anforderungen und/oder Erprobungen benötigt werden.
Die Auslieferung von Baumaschinen erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr in Deutschland. Es ist sicherzustellen, dass die Baumaschinen unmittelbar genutzt werden können. Hierzu zählt auch eine angemessene Mindestbetankungsmenge an Energieträgern, sodass die übergebenen Baumaschinen ab dem Bereitstellungsort mindestens einen Arbeitseinsatz von fünf Betriebsstunden leisten können. Ergänzend sind die Nutzer und Bediener umfassend über die bestimmungsgemäße Nutzung und Bedienung der Baumaschine einzuweisen.
Der Rahmenvereinbarungspartner muss die Instandhaltung von Baumaschinen selbst oder durch seine Vertragshändler und/oder -werkstätten sicherstellen können. Dies umfasst z. B. Wartung, Inspektion, Reifenverschleiß/-ersatz/-reparatur, Instandsetzung und Verbesserung.
Die BwFuhrparkService GmbH hat einen Anspruch auf kostenfreie Ersatzmobilität bei Gewährleistungs- und Garantiefällen, Schäden, die in die Verantwortung des Rahmenvereinbarungspartners fallen, Reparaturen von Qualitätsmängeln im Rahmen der Sachmängelhaftung und wenn keine Ersatzteillieferung gemäß den vorgegebenen Fristen erfolgt ist. Die BwFuhrparkService GmbH kann auch einen Mietausfall für eingesetzte Baumaschine geltend machen.
Die BwFuhrparkService GmbH fordert einen elektronischen Datenaustausch zur vollständigen Auftrags-/Bestell- und Auslieferungsabwicklung.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung dieses Formulars sind detaillierte Einzelheiten sowie der vollständige Überblick zum Leistungsumfang aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 31.01.2025 befristet.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.01.2027 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.01.2025 begrenzt.
Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der ersten Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2026 begrenzt.
Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der zweiten Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2027 begrenzt.
Walzen und Walzenzüge
Die Auslieferung von Baumaschinen erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr in Deutschland. Der genaue Anlieferort wird bei jeder Bestellung durch die BwFuhrparkService GmbH angegeben.
Die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör, (Sonder-) Werkzeugen und Diagnosegeräten sowie der Diagnosesoftware erfolgt im Regelfall innerhalb Deutschland, kann aber auch weltweit erfolgen.
Schulungen werden in Deutschland erbracht.
Ergänzend zur allgemeinen Beschreibung dieser Bekanntmachung:
Alle Baumaschinen müssen dem Stand der Technik und den gültigen Emissionsrichtlinien der jeweiligen Baumaschinenklasse entsprechen. Alle Baumaschinen, die explizit für die Teilnahme am Straßenverkehr bestellt werden, sind mindestens so auszustatten, dass diese nach erfolgter Zulassung unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen können. So sind insbesondere, sofern nicht bereits im werksseitigen Lieferumfang enthalten, Warndreieck, Verbandkasten, und wenn vorgeschrieben, z. B. Feuerlöscher in der gesetzlich geforderten Anzahl mitzuliefern. Zum Lieferumfang gehören darüber hinaus auch Ersatzteile, Zubehör, Werkzeuge und Diagnosegeräte, diverse Unterlagen wie werksseitige Bedienungs-, Pflege-, Wartungs- und Reparaturanleitungen sowie Dienstleistungen wie beispielsweise Beratung zu Lebenswegkosten. Der Rahmenvereinbarungspartner muss nicht benutzte, originalverpackte Ersatzteile und Zubehör, bis zu 2 Jahre nach Lieferung, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen. Zusätzlich müssen Werkzeuge und Diagnosegeräte nebst Diagnosesoftware, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückgenommen werden.
Die Ersatzteilversorgung muss für sämtliche gelieferte Baumaschinen und deren Lieferumfang sichergestellt werden. Die Auslieferung von Ersatzteilen muss nach erfolgter Bestellung innerhalb von 24 Stunden in Deutschland, innerhalb von 2 Werktagen im EU-Raum und innerhalb von 3 Werktagen im sonstigen Ausland erfolgt sein.
Die BwFuhrparkService GmbH kann Zusatzausstattung, wie Ein-/ Aus-/ Umbauten definieren, welche vom Rahmenvereinbarungspartner durchzuführen sind. Hierbei kann es sich z. B. um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau von Waffenhalterungen, Vorrüstungen für Funkgeräte und das Anbringen von zusätzlichen Verzurrösen handeln. Ergänzend kann es sich auch um Beistellteile der Bundeswehr handeln. Diese Zusatzausstattungen dürfen die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale der jeweiligen Baumaschinen nicht beeinträchtigen. Die passive Sicherheit muss nach dem Einbau von Zusatzausstattung und beim Mitführen entsprechender Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergonomischen sowie den aktuellen betriebssicherheitstechnischen Standards, auch für gewerblich genutzte Baumaschinen, vollständig entsprechen. Der Rahmenvereinbarungspartner muss hierfür sowohl Sachmängelhaftung als auch die Garantie/Gewährleistung übernehmen. Ergänzend muss eine Dokumentation erstellt werden, welche dem Bordbuch, alternativ der Bedienungsanleitung, beigefügt werden kann.
Baumaschinen, die durch die Bundeswehr genutzt werden, müssen eine sogenannte Freigabe zur Nutzung (FreNu) haben. Der Rahmenvereinbarungspartner muss aktiv daran mitwirken, dass die baumaschinenbezogene FreNu erteilt wird. Hierzu zählt z. B. die Bereitstellung von verschiedenen Dokumenten wie eine Bedienungsanleitung, eine CE-Bescheinigung, die ausgefüllte Fahrzeugbeschreibung mit technischen Daten und Daten zu Klimawerten. Für Baumaschinen, die über die Serienfertigung hinaus auf- bzw. umgebaut werden, musss eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung, nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen, durch den Rahmenvereinbarungspartner durchgeführt werden. Des Weiteren setzt die FreNu eine Inaugenscheinnahme der Baumaschinen durch die Bundeswehr voraus. Diese kann auch mit sogenannten "Stellproben" verbunden sein. Im Falle der reinen Inaugenscheinnahme muss bei Bedarf eine Baumaschine zur Inaugenscheinnahme kostenfrei bereitgestellt werden. Die Inaugenscheinnahme findet im Regelfall an einem Standort des Rahmenvereinbarungspartners statt. Im Falle der Stellprobe muss bei Bedarf eine Baumaschine zur Stellprobe kostenfrei bereitgestellt werden. Die Stellprobe findet im Regelfall in einer Liegenschaft der Bundeswehr statt. Im speziellen Sonderfall kann auch ein Prototyp für spezielle Anforderungen und/oder Erprobungen benötigt werden.
Die Auslieferung von Baumaschinen erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr in Deutschland. Es ist sicherzustellen, dass die Baumaschinen unmittelbar genutzt werden können. Hierzu zählt auch eine angemessene Mindestbetankungsmenge an Energieträgern, sodass die übergebenen Baumaschinen ab dem Bereitstellungsort mindestens einen Arbeitseinsatz von fünf Betriebsstunden leisten können. Ergänzend sind die Nutzer und Bediener umfassend über die bestimmungsgemäße Nutzung und Bedienung der Baumaschine einzuweisen.
Der Rahmenvereinbarungspartner muss die Instandhaltung von Baumaschinen selbst oder durch seine Vertragshändler und/oder -werkstätten sicherstellen können. Dies umfasst z. B. Wartung, Inspektion, Reifenverschleiß/-ersatz/-reparatur, Instandsetzung und Verbesserung.
Die BwFuhrparkService GmbH hat einen Anspruch auf kostenfreie Ersatzmobilität bei Gewährleistungs- und Garantiefällen, Schäden, die in die Verantwortung des Rahmenvereinbarungspartners fallen, Reparaturen von Qualitätsmängeln im Rahmen der Sachmängelhaftung und wenn keine Ersatzteillieferung gemäß den vorgegebenen Fristen erfolgt ist. Die BwFuhrparkService GmbH kann auch einen Mietausfall für eingesetzte Baumaschine geltend machen.
Die BwFuhrparkService GmbH fordert einen elektronischen Datenaustausch zur vollständigen Auftrags-/Bestell- und Auslieferungsabwicklung.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung dieses Formulars sind detaillierte Einzelheiten sowie der vollständige Überblick zum Leistungsumfang aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 31.01.2025 befristet.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.01.2027 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.01.2025 begrenzt.
Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der ersten Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2026 begrenzt.
Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der zweiten Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2027 begrenzt.
Grader
Die Auslieferung von Baumaschinen erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr in Deutschland. Der genaue Anlieferort wird bei jeder Bestellung durch die BwFuhrparkService GmbH angegeben.
Die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör, (Sonder-) Werkzeugen und Diagnosegeräten sowie der Diagnosesoftware erfolgt im Regelfall innerhalb Deutschland, kann aber auch weltweit erfolgen.
Schulungen werden in Deutschland erbracht.
Ergänzend zur allgemeinen Beschreibung dieser Bekanntmachung:
Alle Baumaschinen müssen dem Stand der Technik und den gültigen Emissionsrichtlinien der jeweiligen Baumaschinenklasse entsprechen. Alle Baumaschinen, die explizit für die Teilnahme am Straßenverkehr bestellt werden, sind mindestens so auszustatten, dass diese nach erfolgter Zulassung unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen können. So sind insbesondere, sofern nicht bereits im werksseitigen Lieferumfang enthalten, Warndreieck, Verbandkasten, und wenn vorgeschrieben, z. B. Feuerlöscher in der gesetzlich geforderten Anzahl mitzuliefern. Zum Lieferumfang gehören darüber hinaus auch Ersatzteile, Zubehör, Werkzeuge und Diagnosegeräte, diverse Unterlagen wie werksseitige Bedienungs-, Pflege-, Wartungs- und Reparaturanleitungen sowie Dienstleistungen wie beispielsweise Beratung zu Lebenswegkosten. Der Rahmenvereinbarungspartner muss nicht benutzte, originalverpackte Ersatzteile und Zubehör, bis zu 2 Jahre nach Lieferung, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen. Zusätzlich müssen Werkzeuge und Diagnosegeräte nebst Diagnosesoftware, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückgenommen werden.
Die Ersatzteilversorgung muss für sämtliche gelieferte Baumaschinen und deren Lieferumfang sichergestellt werden. Die Auslieferung von Ersatzteilen muss nach erfolgter Bestellung innerhalb von 24 Stunden in Deutschland, innerhalb von 2 Werktagen im EU-Raum und innerhalb von 3 Werktagen im sonstigen Ausland erfolgt sein.
Die BwFuhrparkService GmbH kann Zusatzausstattung, wie Ein-/ Aus-/ Umbauten definieren, welche vom Rahmenvereinbarungspartner durchzuführen sind. Hierbei kann es sich z. B. um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau von Waffenhalterungen, Vorrüstungen für Funkgeräte und das Anbringen von zusätzlichen Verzurrösen handeln. Ergänzend kann es sich auch um Beistellteile der Bundeswehr handeln. Diese Zusatzausstattungen dürfen die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale der jeweiligen Baumaschinen nicht beeinträchtigen. Die passive Sicherheit muss nach dem Einbau von Zusatzausstattung und beim Mitführen entsprechender Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergonomischen sowie den aktuellen betriebssicherheitstechnischen Standards, auch für gewerblich genutzte Baumaschinen, vollständig entsprechen. Der Rahmenvereinbarungspartner muss hierfür sowohl Sachmängelhaftung als auch die Garantie/Gewährleistung übernehmen. Ergänzend muss eine Dokumentation erstellt werden, welche dem Bordbuch, alternativ der Bedienungsanleitung, beigefügt werden kann.
Baumaschinen, die durch die Bundeswehr genutzt werden, müssen eine sogenannte Freigabe zur Nutzung (FreNu) haben. Der Rahmenvereinbarungspartner muss aktiv daran mitwirken, dass die baumaschinenbezogene FreNu erteilt wird. Hierzu zählt z. B. die Bereitstellung von verschiedenen Dokumenten wie eine Bedienungsanleitung, eine CE-Bescheinigung, die ausgefüllte Fahrzeugbeschreibung mit technischen Daten und Daten zu Klimawerten. Für Baumaschinen, die über die Serienfertigung hinaus auf- bzw. umgebaut werden, musss eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung, nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen, durch den Rahmenvereinbarungspartner durchgeführt werden. Des Weiteren setzt die FreNu eine Inaugenscheinnahme der Baumaschinen durch die Bundeswehr voraus. Diese kann auch mit sogenannten "Stellproben" verbunden sein. Im Falle der reinen Inaugenscheinnahme muss bei Bedarf eine Baumaschine zur Inaugenscheinnahme kostenfrei bereitgestellt werden. Die Inaugenscheinnahme findet im Regelfall an einem Standort des Rahmenvereinbarungspartners statt. Im Falle der Stellprobe muss bei Bedarf eine Baumaschine zur Stellprobe kostenfrei bereitgestellt werden. Die Stellprobe findet im Regelfall in einer Liegenschaft der Bundeswehr statt. Im speziellen Sonderfall kann auch ein Prototyp für spezielle Anforderungen und/oder Erprobungen benötigt werden.
Die Auslieferung von Baumaschinen erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr in Deutschland. Es ist sicherzustellen, dass die Baumaschinen unmittelbar genutzt werden können. Hierzu zählt auch eine angemessene Mindestbetankungsmenge an Energieträgern, sodass die übergebenen Baumaschinen ab dem Bereitstellungsort mindestens einen Arbeitseinsatz von fünf Betriebsstunden leisten können. Ergänzend sind die Nutzer und Bediener umfassend über die bestimmungsgemäße Nutzung und Bedienung der Baumaschine einzuweisen.
Der Rahmenvereinbarungspartner muss die Instandhaltung von Baumaschinen selbst oder durch seine Vertragshändler und/oder -werkstätten sicherstellen können. Dies umfasst z. B. Wartung, Inspektion, Reifenverschleiß/-ersatz/-reparatur, Instandsetzung und Verbesserung.
Die BwFuhrparkService GmbH hat einen Anspruch auf kostenfreie Ersatzmobilität bei Gewährleistungs- und Garantiefällen, Schäden, die in die Verantwortung des Rahmenvereinbarungspartners fallen, Reparaturen von Qualitätsmängeln im Rahmen der Sachmängelhaftung und wenn keine Ersatzteillieferung gemäß den vorgegebenen Fristen erfolgt ist. Die BwFuhrparkService GmbH kann auch einen Mietausfall für eingesetzte Baumaschine geltend machen.
Die BwFuhrparkService GmbH fordert einen elektronischen Datenaustausch zur vollständigen Auftrags-/Bestell- und Auslieferungsabwicklung.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung dieses Formulars sind detaillierte Einzelheiten sowie der vollständige Überblick zum Leistungsumfang aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 31.01.2025 befristet.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.01.2027 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.01.2025 begrenzt.
Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der ersten Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2026 begrenzt.
Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der zweiten Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2027 begrenzt.
Schwenk- und Radlader
Die Auslieferung von Baumaschinen erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr in Deutschland. Der genaue Anlieferort wird bei jeder Bestellung durch die BwFuhrparkService GmbH angegeben.
Die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör, (Sonder-) Werkzeugen und Diagnosegeräten sowie der Diagnosesoftware erfolgt im Regelfall innerhalb Deutschland, kann aber auch weltweit erfolgen.
Schulungen werden in Deutschland erbracht.
Ergänzend zur allgemeinen Beschreibung dieser Bekanntmachung:
Alle Baumaschinen müssen dem Stand der Technik und den gültigen Emissionsrichtlinien der jeweiligen Baumaschinenklasse entsprechen. Alle Baumaschinen, die explizit für die Teilnahme am Straßenverkehr bestellt werden, sind mindestens so auszustatten, dass diese nach erfolgter Zulassung unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen können. So sind insbesondere, sofern nicht bereits im werksseitigen Lieferumfang enthalten, Warndreieck, Verbandkasten, und wenn vorgeschrieben, z. B. Feuerlöscher in der gesetzlich geforderten Anzahl mitzuliefern. Zum Lieferumfang gehören darüber hinaus auch Ersatzteile, Zubehör, Werkzeuge und Diagnosegeräte, diverse Unterlagen wie werksseitige Bedienungs-, Pflege-, Wartungs- und Reparaturanleitungen sowie Dienstleistungen wie beispielsweise Beratung zu Lebenswegkosten. Der Rahmenvereinbarungspartner muss nicht benutzte, originalverpackte Ersatzteile und Zubehör, bis zu 2 Jahre nach Lieferung, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen. Zusätzlich müssen Werkzeuge und Diagnosegeräte nebst Diagnosesoftware, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückgenommen werden.
Die Ersatzteilversorgung muss für sämtliche gelieferte Baumaschinen und deren Lieferumfang sichergestellt werden. Die Auslieferung von Ersatzteilen muss nach erfolgter Bestellung innerhalb von 24 Stunden in Deutschland, innerhalb von 2 Werktagen im EU-Raum und innerhalb von 3 Werktagen im sonstigen Ausland erfolgt sein.
Die BwFuhrparkService GmbH kann Zusatzausstattung, wie Ein-/ Aus-/ Umbauten definieren, welche vom Rahmenvereinbarungspartner durchzuführen sind. Hierbei kann es sich z. B. um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau von Waffenhalterungen, Vorrüstungen für Funkgeräte und das Anbringen von zusätzlichen Verzurrösen handeln. Ergänzend kann es sich auch um Beistellteile der Bundeswehr handeln. Diese Zusatzausstattungen dürfen die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale der jeweiligen Baumaschinen nicht beeinträchtigen. Die passive Sicherheit muss nach dem Einbau von Zusatzausstattung und beim Mitführen entsprechender Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergonomischen sowie den aktuellen betriebssicherheitstechnischen Standards, auch für gewerblich genutzte Baumaschinen, vollständig entsprechen. Der Rahmenvereinbarungspartner muss hierfür sowohl Sachmängelhaftung als auch die Garantie/Gewährleistung übernehmen. Ergänzend muss eine Dokumentation erstellt werden, welche dem Bordbuch, alternativ der Bedienungsanleitung, beigefügt werden kann.
Baumaschinen, die durch die Bundeswehr genutzt werden, müssen eine sogenannte Freigabe zur Nutzung (FreNu) haben. Der Rahmenvereinbarungspartner muss aktiv daran mitwirken, dass die baumaschinenbezogene FreNu erteilt wird. Hierzu zählt z. B. die Bereitstellung von verschiedenen Dokumenten wie eine Bedienungsanleitung, eine CE-Bescheinigung, die ausgefüllte Fahrzeugbeschreibung mit technischen Daten und Daten zu Klimawerten. Für Baumaschinen, die über die Serienfertigung hinaus auf- bzw. umgebaut werden, musss eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung, nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen, durch den Rahmenvereinbarungspartner durchgeführt werden. Des Weiteren setzt die FreNu eine Inaugenscheinnahme der Baumaschinen durch die Bundeswehr voraus. Diese kann auch mit sogenannten "Stellproben" verbunden sein. Im Falle der reinen Inaugenscheinnahme muss bei Bedarf eine Baumaschine zur Inaugenscheinnahme kostenfrei bereitgestellt werden. Die Inaugenscheinnahme findet im Regelfall an einem Standort des Rahmenvereinbarungspartners statt. Im Falle der Stellprobe muss bei Bedarf eine Baumaschine zur Stellprobe kostenfrei bereitgestellt werden. Die Stellprobe findet im Regelfall in einer Liegenschaft der Bundeswehr statt. Im speziellen Sonderfall kann auch ein Prototyp für spezielle Anforderungen und/oder Erprobungen benötigt werden.
Die Auslieferung von Baumaschinen erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr in Deutschland. Es ist sicherzustellen, dass die Baumaschinen unmittelbar genutzt werden können. Hierzu zählt auch eine angemessene Mindestbetankungsmenge an Energieträgern, sodass die übergebenen Baumaschinen ab dem Bereitstellungsort mindestens einen Arbeitseinsatz von fünf Betriebsstunden leisten können. Ergänzend sind die Nutzer und Bediener umfassend über die bestimmungsgemäße Nutzung und Bedienung der Baumaschine einzuweisen.
Der Rahmenvereinbarungspartner muss die Instandhaltung von Baumaschinen selbst oder durch seine Vertragshändler und/oder -werkstätten sicherstellen können. Dies umfasst z. B. Wartung, Inspektion, Reifenverschleiß/-ersatz/-reparatur, Instandsetzung und Verbesserung.
Die BwFuhrparkService GmbH hat einen Anspruch auf kostenfreie Ersatzmobilität bei Gewährleistungs- und Garantiefällen, Schäden, die in die Verantwortung des Rahmenvereinbarungspartners fallen, Reparaturen von Qualitätsmängeln im Rahmen der Sachmängelhaftung und wenn keine Ersatzteillieferung gemäß den vorgegebenen Fristen erfolgt ist. Die BwFuhrparkService GmbH kann auch einen Mietausfall für eingesetzte Baumaschine geltend machen.
Die BwFuhrparkService GmbH fordert einen elektronischen Datenaustausch zur vollständigen Auftrags-/Bestell- und Auslieferungsabwicklung.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung dieses Formulars sind detaillierte Einzelheiten sowie der vollständige Überblick zum Leistungsumfang aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 31.01.2025 befristet.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.01.2027 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.01.2025 begrenzt.
Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der ersten Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2026 begrenzt.
Sofern der Auftraggeber von der Möglichkeit der zweiten Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2027 begrenzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sogenannte „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den
Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen.
Zu diesem Zweck hat der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorzulegen, welches die Eignung leiht. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen
Unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter/der Bietergemeinschaft auf Nachforderung besteht nicht.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III. 1.3) zu beachten.
Allgemeine Angaben des Bieters (Vordruck)
— Teilnahme als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft,
— Angaben zur Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaft und Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
— Unterbeauftragung von Leistungen.
Aktueller Berufs-/ oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist. Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Ausländische Unternehmen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten haben dabei die Gleichwertigkeit der Bescheinigung nachzuweisen.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1. Gültig für Los 1:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz, bezogen auf auf das Los 1 Mobil- und Kettenbagger, aus den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2017, 2018, 2019).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf auf das Los 1 Mobil- und Kettenbagger, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Jahr erforderlich:
Mindestens 875.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2017
Mindestens 875.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2018
Mindestens 875.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
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Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine Betriebshaftpflichtversicherung
Gefordert.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice. Alternativ kann eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft oder eines Maklerunternehmens eingereicht werden, aus welcher hervorgeht, dass die nachfolgend benannten Deckungssummen ab der möglichen Zuschlagserteilung gewährleistet sind.
Personenschäden pro Versicherungsjahr: 3 Mio. EUR
Sachschäden pro Versicherungsjahr: 1 Mio. EUR
Vermögensschäden pro Versicherungsjahr: 250.000,- EUR
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2. Gültig für Los 2:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz, bezogen auf auf das Los 2 Lade- und Planierraupe, aus den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2017, 2018, 2019).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf auf das Los 2 Lade- und Planierraupe, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Jahr erforderlich:
Mindestens 1.250.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2017
Mindestens 1.250.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2018
Mindestens 1.250.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
— ---------
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine Betriebshaftpflichtversicherung
Gefordert.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice. Alternativ kann eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft oder eines Maklerunternehmens eingereicht werden, aus welcher hervorgeht, dass die nachfolgend benannten Deckungssummen ab der möglichen Zuschlagserteilung gewährleistet sind.
Personenschäden pro Versicherungsjahr: 3 Mio. EUR
Sachschäden pro Versicherungsjahr: 1 Mio. EUR
Vermögensschäden pro Versicherungsjahr: 250.000,- EUR
— ----------------------------------------------
3. Gültig für Los 3:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz, bezogen auf auf das Los 3 Walzen- und Walzenzüge, aus den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2017, 2018, 2019).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf auf das Los 3 Walzen- und Walzenzüge, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Jahr erforderlich:
Mindestens 375.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2017
Mindestens 375.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2018
Mindestens 375.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
— ---------
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine Betriebshaftpflichtversicherung
Gefordert.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice. Alternativ kann eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft oder eines Maklerunternehmens eingereicht werden, aus welcher hervorgeht, dass die nachfolgend benannten Deckungssummen ab der möglichen Zuschlagserteilung gewährleistet sind.
Personenschäden pro Versicherungsjahr: 3 Mio. EUR
Sachschäden pro Versicherungsjahr: 1 Mio. EUR
Vermögensschäden pro Versicherungsjahr: 250.000,- EUR
— ----------------------------------------------
4. Gültig für Los 4:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz, bezogen auf auf das Los 4 Grader, aus den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2017, 2018, 2019).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf auf das Los 4 Grader, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Jahr erforderlich:
Mindestens 375.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2017
Mindestens 375.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2018
Mindestens 375.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
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Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine Betriebshaftpflichtversicherung
Gefordert.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice. Alternativ kann eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft oder eines Maklerunternehmens eingereicht werden, aus welcher hervorgeht, dass die nachfolgend benannten Deckungssummen ab der möglichen Zuschlagserteilung gewährleistet sind.
Personenschäden pro Versicherungsjahr: 3 Mio. EUR
Sachschäden pro Versicherungsjahr: 1 Mio. EUR
Vermögensschäden pro Versicherungsjahr: 250.000,- EUR
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5. Gültig für Los 5:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz, bezogen auf auf das Los 5 Schwenk- und Radlader, aus den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2017, 2018, 2019).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf auf das Los 5 Schwenk- und Radlader, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Jahr erforderlich:
Mindestens 2.750.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2017
Mindestens 2.750.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2018
Mindestens 2.750.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
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Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine Betriebshaftpflichtversicherung
Gefordert.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice. Alternativ kann eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft oder eines Maklerunternehmens eingereicht werden, aus welcher hervorgeht, dass die nachfolgend benannten Deckungssummen ab der möglichen Zuschlagserteilung gewährleistet sind.
Personenschäden pro Versicherungsjahr: 3 Mio. EUR
Sachschäden pro Versicherungsjahr: 1 Mio. EUR
Vermögensschäden pro Versicherungsjahr: 250.000,- EUR
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1. Gültig für Los 1:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf das Los 1 Mobil- und Kettenbagger, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr erforderlich:
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2017,
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2018,
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2019.
2. Gültig für Los 2:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf das Los 2 Lade- und Planierraupe, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr erforderlich:
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2017,
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2018,
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2019.
3. Gültig für Los 3:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf das Los 3 Walzen- und Walzenzüge, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr erforderlich:
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2017,
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2018,
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2019.
4. Gültig für Los 4:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf das Los 4 Grader, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr erforderlich:
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2017,
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2018,
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2019.
5. Gültig für Los 5:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf das Los 5 Schwenk- und Radlader, folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr erforderlich:
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2017,
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2018,
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto im Geschäftsjahr 2019.
1. Gültig für Los 1:
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Qualitätsmanagementsystem Ihres Unternehmens zu machen. Es ist anzugeben, ob Ihr Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob Ihr Unternehmen über ein Qualitätsmanagement verfügt, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden Referenzen über erbrachte Auslieferungen von Mobil- und Kettenbagger aus den letzten drei Jahren (2017, 2018, 2019) gefordert.
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren, aus welchen ersichtlich ist, dass an ein Unternehmen mindestens zwei Mobil- oder Kettenbagger innerhalb eines Jahres ausgeliefert wurden.
Die Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs inkl. Anzahl der ausgelieferten Mobil- oder Kettenbagger,
— Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
— Zeitraum der Leistungserbringung.
Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber bitte so konkret wie möglich zu umschreiben.
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2. Gültig für Los 2:
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Qualitätsmanagementsystem Ihres Unternehmens zu machen. Es ist anzugeben, ob Ihr Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob Ihr Unternehmen über ein Qualitätsmanagement verfügt, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden Referenzen über erbrachte Auslieferungen von Lade-/Planierraupen aus den letzten drei Jahren (2017, 2018, 2019) gefordert.
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren, aus welchen ersichtlich ist, dass an ein Unternehmen mindestens zwei Lade-/Planierraupen innerhalb eines Jahres ausgeliefert wurden.
Die Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs inkl. Anzahl der ausgelieferten Lade-/Planierraupen,
— Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
— Zeitraum der Leistungserbringung.
Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber bitte so konkret wie möglich zu umschreiben.
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3. Gültig für Los 3:
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Qualitätsmanagementsystem Ihres Unternehmens zu machen. Es ist anzugeben, ob Ihr Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob Ihr Unternehmen über ein Qualitätsmanagement verfügt, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden Referenzen über erbrachte Auslieferungen von Walzen-/Walzenzügen aus den letzten drei Jahren (2017, 2018, 2019) gefordert.
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren, aus welchen ersichtlich ist, dass an ein Unternehmen mindestens zwei Walzen-/Walzenzüge innerhalb eines Jahres ausgeliefert wurden.
Die Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs inkl. Anzahl der ausgelieferten Walzen-/Walzenzügen,
— Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
— Zeitraum der Leistungserbringung.
Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber bitte so konkret wie möglich zu umschreiben.
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4. Gültig für Los 4:
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Qualitätsmanagementsystem Ihres Unternehmens zu machen. Es ist anzugeben, ob Ihr Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob Ihr Unternehmen über ein Qualitätsmanagement verfügt, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden Referenzen über erbrachte Auslieferungen von Grader aus den letzten drei Jahren (2017, 2018, 2019) gefordert.
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren, aus welchen ersichtlich ist, dass an ein Unternehmen mindestens ein Grader innerhalb eines Jahres ausgeliefert wurde.
Die Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs inkl. Anzahl der ausgelieferten Grader,
— Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
— Zeitraum der Leistungserbringung.
Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber bitte so konkret wie möglich zu umschreiben.
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5. Gültig für Los 5:
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Qualitätsmanagementsystem Ihres Unternehmens zu machen. Es ist anzugeben, ob Ihr Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob Ihr Unternehmen über ein Qualitätsmanagement verfügt, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden Referenzen über erbrachte Auslieferungen von Schwenk-/Radlader aus den letzten drei Jahren (2017, 2018, 2019) gefordert.
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren, aus welchen ersichtlich ist, dass an ein Unternehmen mindestens zwei Schwenk-/Radlader innerhalb eines Jahres ausgeliefert wurden.
Die Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs inkl. Anzahl der ausgelieferten Schwenk-/Radlader,
— Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
— Zeitraum der Leistungserbringung.
Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber bitte so konkret wie möglich zu umschreiben.
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Los 1:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden Referenzen über erbrachte Auslieferungen von Mobil- und Kettenbagger aus den letzten drei Jahren (2017, 2018, 2019) gefordert.
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren, aus welchen ersichtlich ist, dass an ein Unternehmen mindestens zwei Mobil- oder Kettenbagger innerhalb eines Jahres ausgeliefert wurden.
Die Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs inkl. Anzahl der ausgelieferten Mobil- oder Kettenbagger,
— Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
— Zeitraum der Leistungserbringung.
Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber bitte so konkret wie möglich zu umschreiben.
— ---------------------------------------
Los 2:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden Referenzen über erbrachte Auslieferungen von Lade-/Planierraupen aus den letzten drei Jahren (2017, 2018, 2019) gefordert.
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren, aus welchen ersichtlich ist, dass an ein Unternehmen mindestens zwei Lade-/Planierraupen innerhalb eines Jahres ausgeliefert wurden.
Die Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs inkl. Anzahl der ausgelieferten Lade-/Planierraupen,
— Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
— Zeitraum der Leistungserbringung.
Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber bitte so konkret wie möglich zu umschreiben.
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Los 3:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden Referenzen über erbrachte Auslieferungen von Walzen-/Walzenzügen aus den letzten drei Jahren (2017, 2018, 2019) gefordert.
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren, aus welchen ersichtlich ist, dass an ein Unternehmen mindestens zwei Walzen-/Walzenzüge innerhalb eines Jahres ausgeliefert wurden.
Die Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs inkl. Anzahl der ausgelieferten Walzen-/Walzenzügen,
— Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
— Zeitraum der Leistungserbringung.
Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber bitte so konkret wie möglich zu umschreiben.
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Los 4:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden Referenzen über erbrachte Auslieferungen von Grader aus den letzten drei Jahren (2017, 2018, 2019) gefordert.
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren, aus welchen ersichtlich ist, dass an ein Unternehmen mindestens ein Grader innerhalb eines Jahres ausgeliefert wurde.
Die Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs inkl. Anzahl der ausgelieferten Grader,
— Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
— Zeitraum der Leistungserbringung.
Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber bitte so konkret wie möglich zu umschreiben.
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Los 5:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden Referenzen über erbrachte Auslieferungen von Schwenk-/Radlader aus den letzten drei Jahren (2017, 2018, 2019) gefordert.
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren, aus welchen ersichtlich ist, dass an ein Unternehmen mindestens zwei Schwenk-/Radlader innerhalb eines Jahres ausgeliefert wurden.
Die Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs inkl. Anzahl der ausgelieferten Schwenk-/Radlader,
— Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
— Zeitraum der Leistungserbringung.
Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber bitte so konkret wie möglich zu umschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Nach §21 Abs. 6 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung die angegebenen 4 Jahre überschreiten, wenn ein im Gegenstand d. Rahmenvereinbarung begründeter Ausnahmefall vorliegt. Ein solcher ist anzunehmen. Die grundsätzliche max. Regellaufzeit v. 4 Jahren bezweckt, dass das geschlossene System d. Rahmenvereinbarung die Auftragsvergabe u. damit d. Beschaffungsgegenstand, nur für einen begrenzten Zeitraum dem Wettbewerb entzogen wird. Dies steht jedoch im Widerspruch zum Sinn und Zweck des Vergabeverfahrens, wenn das grundsätzliche Ziel von Rahmenvereinbarungen - Ermöglichung v. Effizienzgewinnen - durch die Vertragslaufzeit gefährdet ist. Anerkannt ist, dass techn. Gegebenheiten des Leistungsgegenstandes eine längere Laufzeit zulässig machen (vgl. Gröning, VergabeR 2005, 156 ff.). In diesen Fällen wird erst durch eine längere Laufzeit wirtschaftlicher Wettbewerb geschaffen. So verhält es sich hier. Ferner ergibt sich ein weiterer sachlicher Grund aus dem Umstand, dass d. Auftragnehmer an die Ersatzteilversorgung gebunden ist u. eine Schnittstelle zum Bestellverfahren d. Bundeswehr konzipieren u. dem Auftraggeber zur Verfügung stellen muss. Im Interesse d. Mittelstandsförderung sind die Eignungsanforderungen des vorliegenden Vergabeverfahrens gering. Beteiligen sich diese Unternehmen an dem Vergabeverfahren, so müssen diese für die Entwicklung d. Schnittstelle hohe Investitionen aufnehmen, um eine funktionsfähige Schnittstelle bereitzustellen. Um den Wettbewerbsvorteil d. aktuellen Leistungserbringer, welche bereits über die Schnittstelle verfügen, auszugleichen, ist die Amortisierungskurve möglichst flach zu halten, um eine Vergleichbarkeit d. Angebote sicherzustellen. Dieser sachliche Grund ist auf den besonderen Gegenstand d. konkreten Rahmenvereinbarung bezogen. Denn vorliegend entstehen beim Auftragnehmer Entwicklungskosten sowie Implementierungsaufwand, welcher sich erst über eine längere Vertragslaufzeit hinaus amortisieren wird können.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abweichend zu §41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf §41 Abs. 3 VgV in Verbindung mit §5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar. Die Angebotsfrist ist daher gemäß §41 Abs. 1 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert. Zusätzlich wurde die Angebotsfrist um weitere 16 Tage verlängert. Die Vergabestelle ist v. 22.12.2020 bis einschließlich 01.01.2021 nicht besetzt. Hinweise und Fragen können während dieser Zeit nicht bearbeitet werden. Sofern Hinweise und Fragen bei der Vergabestelle eingehen, so werden diese erst nach dem 01.01.2021 bearbeitet. In der Angebotsfrist ist dieser Zeitraum bereits entsprechend berücksichtigt.
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Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von d. Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden u. ausgefüllt abzugeben. Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise v. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis d. Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers o. eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. d. Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
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Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
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Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
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Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
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Vergabeart: Offenes Verfahren gemäß § 14 Absatz 1 VgV.
Verfahrensart: Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern je Los gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV in Verbindung mit Abs. 5 VgV.
Struktur des Verfahrens: Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV in Verbindung mit § 21 Abs. 5 VgV.
Hintergrund ist:
Als Vertragsart kommt ausschließlich eine derartige Rahmenvereinbarung in Betracht, da in den Vergabeunterlagen nicht alle Bedingungen zur Durchführung und Erbringung der Leistung festgelegt sind. Diese Rahmenvereinbarungen dienen dazu, die Bedingungen für die Aufträge, die während der Vertragslaufzeit vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf die Konditionen (Kosten Einweisung, Kosten Überführung, Nachlässe, Vergütung für die Rücknahme v. Ersatzteilen, Zubehör, (Sonder-)Werkzeuge, Diagnosegeräte u. Diagnosesoftware). Die Rahmenvereinbarung enthält somit lediglich den Preisrahmen sowie den ungefähren Leistungsumfang. Einige Punkte d. zu erbringenden Leistung, wie beispielswiese zukünftige Fahrzeugkonfigurationen, sind noch nicht näher definiert. Während d. Vertragslaufzeit werden für den einzelnen Bedarf je Los Fahrzeuge konfiguriert. Dies führt dazu, dass im weiteren Verlauf für diese konkreten Fahrzeuge Angebote bei den Rahmenvereinbarungspartner des betreffenden Loses eingeholt werden. Die Angebote beziehen sich allein auf den UPE/Nettopreis u. auf konfigurationsbedingte Sonderausstattungen. Die mit der ersten Stufe eingereichten Preise/Konditionen bleiben davon unberührt.
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Erste Stufe: Abschluss d. Rahmenvereinbarungen - Je Los:
In der ersten Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen je Los mit allen geeigneten Unternehmen, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden u. deren Angebote den formalen u. inhaltlichen Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen.
Die Eignung wird gemäß § 122 Abs. 2 GWB anhand folgender Eignungskriterien geprüft:
— Befähigung u. Erlaubnis zur Berufsausführung,
— wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische u. berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Eignung wird anhand der in d. in dieser Auftragsbekanntmachung bekannt gemachten Angaben u. Erklärungen geprüft.
Angebote, deren Preise im Verhältnis zu d. zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, werden gemäß § 60 VgV überprüft. Dazu werden u. a. die organisatorischen, technischen u. betriebswirtschaftlichen Angaben des Bieters berücksichtigt.
Der Zuschlag in erster Stufe kann gem. § 122 Abs. 1, 2 GWB ausschließlich auf Angebote derjenigen Bieter erfolgen, welche die in Ziffer 5.2.1 des Verfahrensleitfadens bzw. in Ziffer Ziffer III.1 d. Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien erfüllen.
Bitte beachten Sie: Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf einen definierten Dienstleistungsumfang o. die Beauftragung mit bestimmten Leistungen.
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Zweite Stufe: Wettbewerb d. Rahmenvereinbarungspartner - je Los:
In d. zweiten Stufe erfolgt die Entscheidung über die Einzelauftragsvergabe im Wettbewerb d. Auftragnehmer je Los gemäß dem nachfolgend geschilderten Ablauf.
1) Produktkonfiguration
Die Abteilung Produktentwicklung des Auftraggebers wird unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit den losspezifischen Rahmenvereinbarungspartnern in Kontakt treten, um die modellspezifischen Forderungen aus d. Leistungsbeschreibung des BAAINBw vorzustellen und zu besprechen. Diese Besprechung stellt keine Verhandlung dar, sondern dient lediglich der Aufklärung hinsichtlich mögl. Fragen d. Rahmenvereinbarungspartner (vgl. § 15 Abs. 5 VgV).
Der Rahmenvereinbarungspartner benennt im Nachgang die Baumaschinenmodelle u. deren Konfiguration aus dem mit Angebotsabgabe eingereichten Ausschreibungsgegenstand, die nach seiner Überzeugung die Forderungen am besten erfüllen. Zusätzlich übergibt d. Rahmenvereinbarungspartner für diese konfigurierten Baumaschinenmodelle mit d. Anlage Instandhaltungskosten, detaillierte laufzeitabhängige Kosten d. Instandhaltung. Diese Kosten müssen auf 500 Betriebsstunden pro Jahr basieren. Detaillierte Einzelheiten zu den Instandhaltungskosten können aus d. Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.9 (Instandhaltung) und aus dem Verfahrensleitfaden unter Ziffer 6.2.2 (Instandhaltung) entnommen werden.
Die Abteilung Produktentwicklung des Auftraggebers wird diejenigen benannten Konfigurationen d. Baumaschinenmodelle berücksichtigen, die die Forderungen gem. Leistungsbeschreibung des BAAINBw erfüllen. Die Abteilung Produktentwicklung wird die Abteilung Einkauf über den Abschluss d. Konfigurationen informieren.
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2) Angebotseinholung, Bewertung, Zuschlag
Die Abteilung Einkauf wird die so identifizierten losspezifischen Rahmenvereinbarungspartner per E-Mail zur Angebotsabgabe auffordern u. im Nachgang die Wirtschaftlichkeit d. Angebote bewerten.
Die Angebotsaufforderung bezieht sich auf die konkreten Konfigurationen, die die Abteilung Produktentwicklung des Auftraggebers an den Einkauf übermittelt hat.
In d. Angebotsaufforderung, welche per E-Mail erfolgt, wird seitens des Einkaufs die Angebotsfrist sowie d. v. Auftraggeber über den externen Dienstleister ermittelte Restwert des Baumaschinenmodells benannt. Der Rahmenvereinbarungspartner ist so lange an sein Angebot gebunden, bis eine Änderung des UPE bzw. d. Nettopreises gemäß Ziffer 3.14 (Änderungen d. UPE) der Leistungsbeschreibung in Kraft tritt. Unmittelbar nach Ablauf d. Angebotsfrist erfolgt v. Einkauf die Bewertung der Wirtschaftlichkeit aller form- u. fristgerecht eingereichten Angebote. Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit dienen die unter Ziffer 6.2 des Verfahrensleitfadens aufgeführten Kosten im Einzelnen. Eine Hilfestellung zur Veranschaulichung liefert die Anlage Beispielrechnung Baumaschine, welche im offenen Format den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt ist. Diese zeigt auf, welche interne Kalkulation im Hause d. BwFuhrparkService GmbH angestoßen u. durchgeführt wird, um die sogenannten monatlichen Fahrzeugkosten für ein Baumaschinenmodell zu ermitteln. Zur Klarstellung: Der Auftraggeber kauft eine Baumaschine beim Rahmenvereinbarungspartner. Zur Bewertung des Angebotes kalkuliert d. Auftraggeber jedoch monatl. Fahrzeugkosten unter Berücksichtigung v. verschiedenen Einzelpositionen (Siehe Anlage Beispielrechnung Baumaschine). Hierzu zählen z.B. verschiedene Laufzeiten (72, 84, 96, 108, 120, 132, 144, 156, 168, 180 Monate). Diese monatlichen Fahrzeugkosten geben die Wirtschaftlichkeit des Angebots wieder. Nach der Bewertung der Wirtschaftlichkeit werden die betreff. Rahmenvereinbarungspartner über die Ergebnisse d. Wirtschaftlichkeitsbewertung v. Einkauf schriftlich informiert. Dieses Schreiben beinhaltet die genaue Platzierung je Laufzeit u. führt unmittelbar zur Abrufberechtigung des Auftraggebers für das angebotene betreff. Baumaschinenmodell. Die Abr....
Aufgrund d. Zeilenbegrenzung dieses Formulars sind keine weiteren Angaben möglich. Bitte entnehmen Sie alle weiteren Daten den Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUDQM6
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkService GmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.