Stadtbahnlinie 4 — Planungsleistungen zur technischen Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 110.31-5322
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jahnplatz 5
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bielefeld.de
Postanschrift: Niederwall 23
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtbahnlinie 4 — Planungsleistungen zur technischen Ausrüstung
Die Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (BBVG) als Eigentümerin der Stadtbahnanlagen in Bielefeld beabsichtigt, die Stadtbahnlinie 4 zu erweitern. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI bezüglich der Anlagengruppen 4 und 7 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI; Leistungsphasen 3 und 5-8 bezüglich folgender Teilgewerke:
—Teilgewerk 1: Starkstromanlagen (Anlagengruppe 4 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI),
—Teilgewerk 1.1: Fahrleitung,
—Teilgewerk 1.2: Gleichrichterunterwerk Lohmannshof.
—Teilgewerk 2: Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen (Anlagengruppe 7 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI) Fahrsignalanlage, Weichsteuerung etc. (Anlagengruppe 7 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI),
—Teilgewerk 3: Starkstromanlagen (Anlagengruppe 4 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI).
Elektroinstallationsarbeiten der Hochbahnsteige
Für diese Teilgewerke sind jeweils die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 gemäß Anlage 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. In den Leistungsphasen 7 und 8 werden einzelne Grundleistungen von dem Auftraggeber übernommen. Zum ausgeschriebenen Leistungsumfang gehören außerdem Besondere Leistungen.
Uni-Campus Bielefeld
33615 Bielefeld
Stadtbahnlinie 4: Verlängerung von Uni-Campus bis zur künftigen Endhaltestelle Schloßhofstraße.
Die Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (BBVG) als Eigentümerin der Stadtbahnanlagen in Bielefeld beabsichtigt, die Stadtbahnlinie 4 zu erweitern. Die moBiel GmbH (Verkehrsbetriebe der Stadtwerke Bielefeld) ist Betreiberin der Stadtbahnlinien. Das Planungsgebiet liegt nordwestlich der Universität Bielefeld im Stadtbezirk Dornberg.
Es ist beabsichtigt, die Stadtbahnlinie 4 ab der jetzigen Endhaltestelle „Lohmannshof" für ca. 1,3 km in Richtung Dürerstraße zu verlängern. Es handelt sich um eine 2-gleisige Strecke in Meterspur mit Vignolgleis und 2 einfachen Gleiswechseln. Als Fahrstromversorgungsspannung werden 750 V Gleichspannung eingesetzt. Der Zick/Zack beträgt +/- 420 mm bei einer Bügelanordnung von 975 mm vor Drehgestellmittelachse.
Im Zuge der Verlängerung entsteht eine Streckenhaltestelle (Ausbildung als Hochbahn-steig in Seitenlage) sowie die neue Endhaltestelle "Schloßhofstraße" (Ausbildung als Hochbahnsteig in Mittellage). Die neue Endhaltestelle wird als Kehranlage mit 2 Stumpfgleisen (Sackhaltestelle) errichtet. Für den Betrieb dieser Anlage werden 2 aufeinanderfolgende, einfache Gleiswechsel gebaut.
Die derzeit als Wendeschleife ausgebaute Kehranlage muss zurückgebaut und neu an die vorhandene Fahrleitungsanlage angeschlossen werden. Für den Zeitraum, in dem der Anschluss an den Bestand hergestellt wird, wird ein Schienenersatzverkehr bis zur Haltestelle Universität (Wendeanlage vorhanden) eingerichtet.
Im bestehenden Streckenabschnitt besteht eine nach gespannte Hochkettenfahrleitungsanlage, die sowohl an Masten, in Seiten- oder Mittellage, aufgehängt ist. Diese ist entsprechend bis zur neuen Endhaltestelle „Schloßhofstraße" komplett durchzuplanen, also sind z. B. neben der eigentlichen Fahrleitungs- und Mastplanung sämtliche Längs- und Querverbinder, auch im Gleisbereich, vorzusehen.
Für den späteren Betrieb des neuen Streckenabschnittes wird ein zusätzliches, voll-ständiges Gleichrichterunterwerk (GUW), inkl. der entsprechenden Kabeltrassen benötigt. Die technische Ausstattung des GUW muss fernwirktechnisch sowohl mit der Querverbundleitstelle der Stadtwerke Bielefeld GmbH als Netzbetreiber sowie mit den vorhandenen Gleichrichterunterwerken verbunden werden.
Für den Betrieb der Kehranlage „Schloßhofstraße" sind u. a. die Fahrsignalanlage inkl. der Zugbeeinflussung, die Weichensteuerung, die fernwirktechnische Verbindung und Fernsteuerungsmöglichkeit zur Verkehrszentrale, die Weichenheizungen inkl. der Steuerungen sowie alle erforderlichen Verbindungswege, Anschlüsse und Schaltschränke zu planen. Ein Fußgängerüberweg befindet sich im Bereich der zu planenden Fahrsignalanlage. Daher ist dieser Überweg als „Doppelrot/Dunkel — Anlage", barrierefrei in die zu planende Fahrsignalanlage einzubinden.
Für die neuen Hochbahnsteige ist die Planung der Elektroinstallationsarbeiten zu erbringen.
Die Planungsleistungen der Verkehrsanlagen (Gleise, Straße und Platz Lange Lage), der Ingenieurbauwerke (inkl. Regenrückhaltebecken) und der Koordinierungsleistungen des Gesamtprojektes (Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, technische Ausrüstung sowie Lärmschutzwände) sind vollumfänglich ausgeschrieben und beauftragt worden.
Derzeit besteht für die Fachplanung technische Ausrüstung Betriebstechnik eine Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung, die um die ausgeschriebenen Leistungen ergänzt werden soll.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 3 und 5, soweit vom bisherigen Planungsstand noch nicht abgedeckt, beauftragt, auch wenn die weiteren Leistungsphasen 5, 6, 7 und 8 von den Bietern anzubieten sind. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob er den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens (den obsiegenden Bieter) mit den weitergehenden Leistungsphasen 5, 6, 7 bzw. 8 beauftragt. Er ist dazu nicht verpflichtet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Es liegt kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor (Eigenerklärung Ausschlussgründe).
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung als Ingenieur bzw. Bachelor/Master of engineering haben.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch Eigenerklärung belegen.
a) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen oder in der Bundes-republik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden und bauvorlageberechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllen die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigem Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl.EU-Nr. L255, Seite 22) entspricht.
b) Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter/in die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
c) Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Siehe geforderte Mindeststandards.
Bieter haben eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 3 Mio. Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 5 Mio. Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versi-cherungssumme (mindestens 6 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 10 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Mit dem Angebot können Bewerber zum Nachweis ihrer Versicherungswürdigkeit auch eine Erklärung des Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den oben genannten Mindestdeckungssummen zu versichern. Bietergemeinschaften haben den Nachweis für die Bietergemeinschaft zu erbringen.
1. Planung Teilgewerk 1: Starkstromanlagen
Bieter und die Mitglieder einer Bietergemeinschaft, die im Auftragsfall die Planung des Teilgewerks 1 Starkstromanlagen (Fahrleitung, Bahnstrom, Gleichrichterunterwerk) übernehmen sollen, haben nachzuweisen, dass sie in den letzten 15 Jahren (gerechnet ab der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung) mindestens die Planung einer vergleichbaren zweigleisigen Oberleitungsanlage im Nahverkehr erbracht und abgeschlossen haben. Vergleichbar sind Anlagen, die folgende Anlagenteile aufweisen:
— Hochkettenanlagen von mind. 500 m Länge,
— Mittel- oder Seitenmasten,
— Anschluss an bestehende Oberleitungsanlagen.
(Das Unterwerk muss nicht geplant worden sein).
Diese Teilanlagen können auch in voneinander getrennten Projekten geplant worden sein. Die Anlage kann europaweit, auch für die Deutsche Bahn, ausgeführt worden sein. Die Leistungen sollen gemäß der Leistungsbilder nach § 55 oder § 47 der HOAI erfolgt sein und mindestens die Leistungsphasen 3, 5 und 8 umfasst haben.
2. Planung Teilgewerk 2: Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen
Bieter und die Mitglieder einer Bietergemeinschaft, die im Auftragsfall die Planung des Teilgewerks 2 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen (Fahrsignalanlage, Weichensteuerung, etc.) übernehmen sollen, haben nachzuweisen, dass sie in den letzten 6 Jahren (gerechnet ab der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung) mindestens die Planung einer vergleichbaren Fahrsignal-, Bahnübergangs- und Weichenheizungsanlage im ÖPNV erbracht und abgeschlossen haben. Die Fahrsignalanlage soll mindestens eine Weichensteuerung sowie eine fernwirktechnische Verbindung und Fernsteuerungsmöglichkeit zur Verkehrszentrale aufweisen. Diese Teilanlagen können auch in voneinander getrennten Projekten geplant worden sein. Die Anlage kann europaweit, auch für die Deutsche Bahn, ausgeführt worden sein. Die Leistungen sollen gemäß der Leistungsbilder nach § 55 oder § 47 der HOAI erfolgt sein und mindestens die Leistungsphasen 3, 5 und 8 umfasst haben.
3. Planung Teilgewerk 3: Starkstromanlagen
Bieter und die Mitglieder einer Bietergemeinschaft, die im Auftragsfall die Planung des Teilgewerks 3 Starkstromanlagen (Elektroinstallationsarbeiten der Hochbahnsteige) übernehmen sollen, haben nachzuweisen, dass sie in den letzten 10 Jahren (gerechnet ab der Veröffentlichung EU-Bekanntmachung) mindestens die Planung vergleichbarer Elektroinstallationsarbeiten im ÖPNV (mindestens 1 Projekt) erbracht und abgeschlossen haben. Die Leistung muss mindestens das Erstellen eines Erdungskonzeptes umfasst haben. Die Anlage kann europaweit, auch für die Deutsche Bahn ausgeführt worden sein. Die Leistungen sollen gemäß der Leistungsbilder nach § 55 oder § 47 der HOAI erfolgt sein und mindestens die Leistungsphasen 3, 5 und 8 umfasst haben.
Den Angeboten sind kurze Projektbeschreibungen der Referenzprojekte beizufügen, in denen die erbrachten Ingenieurleistungen, die Kosten der Projekte gemäß der Kostenfeststellung, der Zeitraum der Leistungserbringung, das Honorarvolumen (netto) sowie Name und Ansprechpartner (nebst Telefonnummer) des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind.
4. Anzahl der beschäftigten Berufsträger
Bieter/Bietergemeinschaften müssen in ihren Büros in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 6 Berufsträger (Ingenieure, Bachelor/Master of Science/Engineering) als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter beschäftigt haben.
Zu Ziff. 1, 2 und 3 muss jeweils mindestens eine Referenz nachgewiesen werden.
Zu Ziff. 4: Es müssen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 6 Berufsträger (Ingenieure, Bachelor/Master of Science/Engineering) beschäftigt worden sein.
Siehe oben (Befähigung zur Berufsausübung).
Für das vorliegende Vergabeverfahren gilt das TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld
Submissionsstelle
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Angebote dürfen ausschließlich elektronisch über das Bietertool dieser Vergabeplattform eingereicht werden !
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ935N
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]