Blockvergabe TGA-Planung für diverse KiTa-/Schulbaumaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0856-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klemensstraße 10
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Blockvergabe TGA-Planung für diverse KiTa-/Schulbaumaßnahmen
Die Stadt Münster beabsichtigt die gebündelte Beauftragung von Fachplanungsleistungen zur Fachplanung Technische Ausrüstung (TGA-Planung) für insgesamt 9 Bauvorhaben. Hiervon betreffen 6 Bauvorhaben die Erweiterung bestehender Schulstandorte, 2 Bauvorhaben den Neubau von Schulen und 1 Bauvorhaben den Neubau einer Kindertagesstätte.
Die Fachplanung für die 9 Bauvorhaben wird losweise vergeben. Es werden die 3 Neubauvorhaben zu einem Standort-Los („Block") und jeweils 3 Schulerweiterungs-Vorhaben zu weiteren 2 Standort-Losen („Blocks") zusammengefasst.
Vorgesehen ist, dass die 3 Standorte eines Loses jeweils zeitversetzt planerisch bearbeitet werden, was unter anderem einen optimierten Personaleinsatz des Auftragnehmers ermöglicht.
Jeder Bieter kann für alle Lose anbieten, aber nur mit höchstens einem Los beauftragt werden (Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung).
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die (stufenweise) Vergabe der Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI.
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des letzten Bauvorhabens.
TGA-Planung Standort-Los A
Münster
Dieses Standort-Los fasst die 3 Neubauvorhaben KiTa Langebusch (Standort 1), Melanchthonschule (Standort 2) und Matthias-Claudius-Schule Handorf (Standort 3) zusammen, die in der genannten Reihenfolge bearbeitet werden sollen.
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die 3 genannten Vorhaben, und zwar die Grundleistungen zu allen Leistungsphasen sowie einzelne besondere Leistungen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Standorte und der Leistungsphasen vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende der Bauvorhaben.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen über vergleichbare TGA-Planungleistungen im Bereich HLS (Anlagengr. 1-3) in den letzten 5 Jahren (Gewicht 43 %), Unterkriterien:
1.1. Erfüllung der Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gem. Abschnitt III.1.3 Nr. 1 (Gewicht 12 %),
1.2. zusätzl. zu 1.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Schule oder eine vergleichbare Einrichtung (z. B. Seminargebäude einer Hochschule, KiTa-Gebäude) (Gewicht 6 %)
1.3. zusätzl. zu 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Anlagengruppen 1-3) (Gewicht 15 %),
1.4. zusätzl. zu 1.1: Höhe des Baukostenvolumens (KG 410 bis 430 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 6 %),
1.5. zusätzl. zu 1.1: Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 4 %).
2. Referenzen des Büros über vergleichbare TGA-Planungleistungen im Bereich ELT (Anlagengr. 4+5) in den letzten 5 Jahren (Gewicht 43 %), Unterkriterien:
2.1. Erfüllung der Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gem. Abschnitt III.1.3 Nr. 2 (Gewicht 12 %);
2.2. zusätzl. zu 2.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Schule oder eine vergleichbare Einrichtung (z. B. Seminargebäude einer Hochschule, KiTa-Gebäude) (Gewicht 6 %);
2.3. zusätzl. zu 2.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Anlagengruppen 4+5) (Gewicht 15 %);
2.4. zusätzl. zu 2.1: Höhe des Baukostenvolumens (KG 440 bis 450 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 6 %);
2.5. zusätzl. zu 2.1: Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 4 %).
3. Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
3.1. aktuelle Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (Ingenieur/in oder Techniker/in) der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 5 %),
3.2. aktuelle Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (Ingenieur/in oder Techniker/in) der Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 5 %),
4. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 4 %) mit den Unterkriterien:
4.1. durchschnittl. Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 2 %),
4.2. Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Es wird anhand der zuvor genannten Kriterien eine einmalige Auswahlentscheidung für alle 3 Lose getroffen (keine separate Auswahlentscheidung pro Los). Die ausgewählten Bewerber können dann für alle Lose ein Angebot abgeben. Auf die Zuschlagslimitierung auf 1 Los pro Bieter (siehe Abschnitt II.1.6) wird hingewiesen.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Standorte und Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 2 für den in Abschnitt II.2.4 genannten Standort 1 beauftragt (Beauftragungsstufe 1). Die weiteren Leistungsphasen für diesen Standort sowie die Planungsleistungen für die Standorte 2 und 3 beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Vorgesehen sind folgende weitere Beauftragungsstufen:
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 für Standort 1,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5 bis 9 für Standort 1,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 1 und 2 für Standort 2,
— Beauftragungsstufe 5: Leistungsphasen 3 und 4 für Standort 2,
— Beauftragungsstufe 6: Leistungsphasen 5 bis 9 für Standort 2,
— Beauftragungsstufe 7: Leistungsphasen 1 und 2 für Standort 3,
— Beauftragungsstufe 8: Leistungsphasen 3 und 4 für Standort 3,
— Beauftragungsstufe 9: Leistungsphasen 5 bis 9 für Standort 3.
TGA-Planung Standort-Los B
Münster
Dieses Standort-Los fasst die 3 Erweiterungsvorhaben an den Schulstandorten Margaretenschule (Standort 1), Peter-Wust-Schule (Standort 2) und Schulzentrum Wolbeck (Standort 3) zusammen, die in der genannten Reihenfolge bearbeitet werden sollen.
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die 3 genannten Vorhaben, und zwar die Grundleistungen zu allen Leistungsphasen sowie einzelne besondere Leistungen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Standorte und der Leistungsphasen vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende der Bauvorhaben.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen über vergleichbare TGA-Planungleistungen im Bereich HLS (Anlagengr. 1-3) in den letzten 5 Jahren (Gewicht 43 %), Unterkriterien:
1.1. Erfüllung der Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gem. Abschnitt III.1.3 Nr. 1 (Gewicht 12 %);
1.2. zusätzl. zu 1.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Schule oder eine vergleichbare Einrichtung (z. B. Seminargebäude einer Hochschule, KiTa-Gebäude) (Gewicht 6 %);
1.3. zusätzl. zu 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Anlagengruppen 1-3) (Gewicht 15 %);
1.4. zusätzl. zu 1.1: Höhe des Baukostenvolumens (KG 410 bis 430 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 6 %);
1.5. zusätzl. zu 1.1: Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 4 %).
2. Referenzen des Büros über vergleichbare TGA-Planungleistungen im Bereich ELT (Anlagengr. 4+5) in den letzten 5 Jahren (Gewicht 43 %), Unterkriterien:
2.1. Erfüllung der Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gem. Abschnitt III.1.3 Nr. 2 (Gewicht 12 %);
2.2. zusätzl. zu 2.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Schule oder eine vergleichbare Einrichtung (z. B. Seminargebäude einer Hochschule, KiTa-Gebäude) (Gewicht 6 %);
2.3. zusätzl. zu 2.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Anlagengruppen 4+5) (Gewicht 15 %);
2.4. zusätzl. zu 2.1: Höhe des Baukostenvolumens (KG 440 bis 450 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 6 %);
2.5. zusätzl. zu 2.1: Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 4 %).
3. Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
3.1. aktuelle Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (Ingenieur/in oder Techniker/in) der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 5 %);
3.2. aktuelle Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (Ingenieur/in oder Techniker/in) der Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 5 %);
4. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 4 %) mit den Unterkriterien:
4.1. durchschnittl. Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 2 %);
4.2. Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Es wird anhand der zuvor genannten Kriterien eine einmalige Auswahlentscheidung für alle 3 Lose getroffen (keine separate Auswahlentscheidung pro Los). Die ausgewählten Bewerber können dann für alle Lose ein Angebot abgeben. Auf die Zuschlagslimitierung auf 1 Los pro Bieter (siehe Abschnitt II.1.6) wird hingewiesen.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Standorte und Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 2 für den in Abschnitt II.2.4 genannten Standort 1 beauftragt (Beauftragungsstufe 1). Die weiteren Leistungsphasen für diesen Standort sowie die Planungsleistungen für die Standorte 2 und 3 beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Vorgesehen sind folgende weitere Beauftragungsstufen:
Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 für Standort 1;
Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5 bis 9 für Standort 1;
Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 1 und 2 für Standort 2;
Beauftragungsstufe 5: Leistungsphasen 3 und 4 für Standort 2;
Beauftragungsstufe 6: Leistungsphasen 5 bis 9 für Standort 2;
Beauftragungsstufe 7: Leistungsphasen 1 und 2 für Standort 3;
Beauftragungsstufe 8: Leistungsphasen 3 und 4 für Standort 3;
Beauftragungsstufe 9: Leistungsphasen 5 bis 9 für Standort 3.
TGA-Planung Standort-Los C
Münster
Dieses Standort-Los fasst die 3 Erweiterungsvorhaben an den Schulstandorten Realschule im Kreuzviertel (Standort 1), Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge (Standort 2) und Davertschule (Standort 3) zusammen, die in der genannten Reihenfolge bearbeitet werden sollen.
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die 3 genannten Vorhaben, und zwar die Grundleistungen zu allen Leistungsphasen sowie einzelne besondere Leistungen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Standorte und der Leistungsphasen vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende der Bauvorhaben
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen über vergleichbare TGA-Planungleistungen im Bereich HLS (Anlagengr. 1-3) in den letzten 5 Jahren (Gewicht 43 %), Unterkriterien:
1.1. Erfüllung der Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gem. Abschnitt III.1.3 Nr. 1 (Gewicht 12 %);
1.2. zusätzl. zu 1.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Schule oder eine vergleichbare Einrichtung (z. B. Seminargebäude einer Hochschule, KiTa-Gebäude) (Gewicht 6 %);
1.3. zusätzl. zu 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Anlagengruppen 1-3) (Gewicht 15 %);
1.4. zusätzl. zu 1.1: Höhe des Baukostenvolumens (KG 410 bis 430 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 6 %);
1.5. zusätzl. zu 1.1: Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 4 %).
2. Referenzen des Büros über vergleichbare TGA-Planungleistungen im Bereich ELT (Anlagengr. 4+5) in den letzten 5 Jahren (Gewicht 43 %), Unterkriterien:
2.1. Erfüllung der Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gem. Abschnitt III.1.3 Nr. 2 (Gewicht 12 %);
2.2. zusätzl. zu 2.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Schule oder eine vergleichbare Einrichtung (z. B. Seminargebäude einer Hochschule, KiTa-Gebäude) (Gewicht 6 %);
2.3. zusätzl. zu 2.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Anlagengruppen 4+5) (Gewicht 15 %);
2.4. zusätzl. zu 2.1: Höhe des Baukostenvolumens (KG 440 bis 450 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 6 %);
2.5. zusätzl. zu 2.1: Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 4 %).
3. Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
3.1. aktuelle Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (Ingenieur/in oder Techniker/in) der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 5 %);
3.2. aktuelle Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (Ingenieur/in oder Techniker/in) der Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 5 %);
4. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 4 %) mit den Unterkriterien:
4.1. durchschnittl. Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 2 %);
4.2. Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Es wird anhand der zuvor genannten Kriterien eine einmalige Auswahlentscheidung für alle 3 Lose getroffen (keine separate Auswahlentscheidung pro Los). Die ausgewählten Bewerber können dann für alle Lose ein Angebot abgeben. Auf die Zuschlagslimitierung auf 1 Los pro Bieter (siehe Abschnitt II.1.6) wird hingewiesen.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Standorte und Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 2 für den in Abschnitt II.2.4 genannten Standort 1 beauftragt (Beauftragungsstufe 1). Die weiteren Leistungsphasen für diesen Standort sowie die Planungsleistungen für die Standorte 2 und 3 beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Vorgesehen sind folgende weitere Beauftragungsstufen:
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 für Standort 1,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5 bis 9 für Standort 1,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 1 und 2 für Standort 2,
— Beauftragungsstufe 5: Leistungsphasen 3 und 4 für Standort 2,
— Beauftragungsstufe 6: Leistungsphasen 5 bis 9 für Standort 2,
— Beauftragungsstufe 7: Leistungsphasen 1 und 2 für Standort 3,
— Beauftragungsstufe 8: Leistungsphasen 3 und 4 für Standort 3,
— Beauftragungsstufe 9: Leistungsphasen 5 bis 9 für Standort 3.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.) entweder der Fachrichtung Versorgungstechnik (oder vergleichbar) oder der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbar)
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.1.2016) für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (mindestens) zu den Anlagengruppen 1 bis 3 (jeweils Honorarzone II oder III), deren Gegenstand (zumindest auch) der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes war und bei denen sich die Baukosten (nur Summe KGr 410, 420 und 430 entspr. DIN 276) auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt) beliefen.
2. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.1.2016) des Büros für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (mindestens) zu den Anlagengruppen 4 und 5 (jeweils Honorarzone II oder III), deren Gegenstand (zumindest auch) der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes war und bei denen sich die Baukosten (nur Summe KGr 440 und 450 entspr. DIN 276) auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt) beliefen.
3. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit der Berufsqualifikation Ingenieur/in oder Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik (oder vergleichbar) einerseits und der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbar) andererseits, und zwar jeweils durchschnittlich für die Jahre 2018 bis 2020 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 für die Anlagengruppen 1, 2 und 3 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein; bei LPh 8 genügt bereits die Abnahme aller Bauleistungen zu den genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
Die zu Ziffer 2 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 2 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 für die Anlagengruppen 4 und 5 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein; bei LPh 8 genügt bereits die Abnahme aller Bauleistungen zu den genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit der Qualifikation Ingenieur/in oder Techniker/in darf für beide Arten der unter Ziffer 3 genannten Fachrichtungen (umgerechnet in Vollzeitstellen) jeweils nicht unter 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung und Freischaltung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Vergabemarktplatz NRW aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Die Stadt Münster hat sich der Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Gem. §§ 215, 224, 226 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Blindenwerkstätten und Inklusionsbetriebe ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Ist das Angebot der anerkannten Einrichtungen ebenso wirtschaftlich wie das eines nicht aus anderen Gründen zu bevorzugenden Bieters/einer Bieterin, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung den des Mitbewerbers/der Mitbewerberin um nicht mehr als 15 % übersteigt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 Prozent berücksichtigt. Dazu bitten wir um die Vorlage der Nachweise: siehe Ziffer 2.3 im gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember 2017 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=[removed]
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
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Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [removed]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
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— ggf. gültige E-Mail-Adresse,
— Anschrift,
— Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk).
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— Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/Ihres Angebots/Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind.
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1. Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2. Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3. Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4. Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5. Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen an.deren Verantwortlichen zu übermitteln
6. Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
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Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYRPU
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift: Klemensstr. 10
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Land: Deutschland
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