Postdienstleistungen bei der AOK NORDWEST – eGK Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-12-03-NW-KRA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen bei der AOK NORDWEST – eGK
Die Auftraggeberin schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen für
— den Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Bildeinholung für die eGK,
— elektronische Gesundheitskarte sowie
— den Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Produktion der eGK- elektronische Gesundheitskarte und PIN/PUK-Mailings aus.
Es sollen Dienstleistungsverträge mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los für die Abholung, Beförderung, Freimachung/Frankierung und Zustellung der vorgesehenen Sendungsarten geschlossen werden. Es können auch Konsolidierer an der Ausschreibung teilnehmen.
Die Angebote erfolgen für die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG).
Päckchen und Pakete sind von dieser Ausschreibung nicht betroffen.
Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Bildeinholung für die eGK
Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Bildeinholung für die eGK:
Zustellbereich: Deutschland/ International
Abholstandort / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich):
Fa. SPS, Kirchheimer Str. 177, 73265 Dettingen/Teck / 180.900.
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten (31.3.2025).
Ein vergaberechtskonformer Vertrag in dem Ausschreibungsverfahren wurde zum 1.10.2018 geschlossen. Die maximale Vertragsdauer beträgt hierbei 4 Jahre, sodass ein neuer Vertragsabschluss spätestens zum 1.10.2022 erforderlich wird. Bezuschlagt wurde hierbei die Firma SPS SwissPostSolutions GmbH mit dem Abholstandort: Kirchheimer Str. 177, 73265 Dettingen/Teck.
Aufgrund der beschriebenen Verfahrensweise darf durch den Auftragnehmer nicht davon ausgegangen werden, dass es sich während der gesamten Vertragslaufzeit um den derzeit angegebenen Abholstandort handeln wird. Aufgrund des durchzuführenden Ausschreibungsverfahrens, kann es dazu kommen, dass sich der Abholstandort verändert.
Es ist daher erforderlich, dass der Auftragnehmer neben der bundesweiten und in geringem Umfang internationaler Zustellung auch die bundesweite Abholung der Briefsendungen sicherstellen kann.
Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Produktion der eGK und PIN/PUK-Mailings
Fachbereich; Postalischer Versand im Zusammenhang mit der Produktion der eGK und PIN/PUK-Mailings:
Zustellbereich: Deutschland/ International
Abholstandort / kalkulierte Sendungsmenge (jährlich):
Fa. G&D, Austraße 101 b, 96465 Neustadt bei Coburg / 2 342 000.
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten (31.3.2025).
In dem Ausschreibungsverfahren wurde zum 24.12.2018 ein vergaberechtskonformer Vertrag, mit einer maximalen Vertragsdauer von 4 Jahren geschlossen. Ein neuer Vertragsabschluss ist daher spätestens zum 24.12.2022 vorgesehen. Den Zuschlag bei dieser Ausschreibung erhielt die Firma Giesecke+Devrient Mobile Security GmbH, Abholstandort: Austraße 101b, 96465 Neustadt bei Coburg. Aufgrund der beschriebenen Verfahrensweise darf durch den Auftragnehmer nicht davon ausgegangen werden, dass es sich während der gesamten Vertragslaufzeit um den derzeit angegebenen Abholstandort handeln wird. Aufgrund der separat durchzuführenden Ausschreibungsverfahren für beide Bearbeitungsbereiche, kann es dazu kommen, dass sich der Abholstandort verändert.
Es ist daher erforderlich, dass der Auftragnehmer neben der bundesweiten und in geringem Umfang internationaler Zustellung auch die bundesweite Abholung der Briefsendungen sicherstellen kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher
Beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
3. Eigenerklärung zu den Ausschlussgrünen des Landes Nordrhein-Westfalen.
1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
— für Personen- und Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— für Vermögensschäden inkl. Datenschutz [Betrag gelöscht] EUR.
Beinhaltet der vorgelegte Nachweis eine Befristung, so geht die Auftraggeberin davon aus, dass sich die Laufzeit der Betriebshaftpflichtversicherung stillschweigend verlängert. Sollte dies nicht der Fall sein (z. B. durch Kündigung), so ist mit der Angebotsabgabe unaufgefordert eine diesbezügliche Erklärung durch den Bieter abzugeben. Erfüllt der Nachweis des Versicherers nicht die in der Bekanntmachung genannte Ausgestaltung (Mindestdeckungssummen), erklären wir, dass wir unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme* abschließen oder die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung erweitern werden und anschließend den Nachweis der Auftraggeberin vorlegen werden.
Hinweis: Die Vergabestelle kann einen Bieter zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auffordern, die bestehende Versicherungspolice beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind mindestens 2 Referenzen, deren Dienstleistungsaufträge innerhalb der letzten 3 Jahre, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, anzugeben.
Vom Schwierigkeitsgrad vergleichbar:
Vergleichbar sind Aufträge über die Abholung und Zustellung von Briefsendungen, die mindestens nachfolgende Postsendungsvolumina pro Jahr umfassen:
— Los 1: 127 000 Stück pro Jahr Deutschland / International,
— Los 2: 1 640 100 Stück pro Jahr Deutschland / International.
Nach Art und Umfang vergleichbar:
Für die Lose 1 und 2 sind nur Referenzen mit bundesweiter Zustellung zulässig.
Sofern Sie sich auf beide Lose bewerben, müssen die Referenzen insgesamt die addierten Postsendungsvolumina der bebotenen Lose abdecken, sodass für beide Lose 2 Referenzen ausreichend sein können.
Bei Angebotsabgabe für lediglich ein Los sind genau 2 Referenzen nachzuweisen.
Für die addierten Postsendungsvolumina ist die Anzahl der möglichen Referenzen wie folgt begrenzt:
— 4 Referenzen bei 2 bebotenen Losen
Für jede Referenz ist ein gesonderter Erhebungsbogen auszufüllen. Dabei ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung des Auftrags sowie Angaben zu Ansprechpartnern in den Referenzprojekten (inkl. Telefonnummer) vorzunehmen.
Sollten mehr als 2 Referenzen erforderlich werden, können die beigefügten Leerformulare kopiert und entsprechend ausgefüllt werden.
Folgende Angaben sind zu machen:
Angaben zum Referenzgeber / Kunden:
— Branche,
— Firma/Institution/Rechtsform,
— Straße,
— PLZ/Ort/Land,
— Ansprechpartner/-in,
— Telefonnummer.
Leistungsbeschreibung:
— Postausgangssendevolumen pro Jahr: Stück pro Jahr (bundesweit) / Stück pro Jahr (regional),
— Vertragsausführung: Als alleiniger Auftragnehmer: ja / nein /
Als Unterauftragnehmer: ja / nein; wenn ja, _____% Beteiligung am Gesamtauftrag;
— Leistungszeitraum (Beginn und Ende): von, bis,
— Sonstige Anmerkungen.
1. Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDQUS.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.