Vergabe Generalentwässerungsplan Referenznummer der Bekanntmachung: 09/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ostwall 175
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krefeld.de/kbk/allgemein/kommunalbetrieb-krefeld/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Generalentwässerungsplan
Vergabe Generalentwässerungsplan.
Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Ostwall 175
47798 Krefeld
Der Kommunalbetrieb Krefeld AöR (KBK) plant die Erstellung einer gesamtheitlichen Generalentwässerungsplanung für das Stadtgebiet von Krefeld nach § 60 Abs. 4 WHG i. V. m. § 57 Abs. 1 LWG NRW. Für den Stadtteil Hüls wurde in 2018 ein separater GEP erstellt, wobei das Modell (Kanalnetz und Oberfläche) in das aufzustellende Modell integriert werden muss.
Siehe Bewertungsmatrix
Stufenweise Beauftragung (Stufe 1 mit Zuschlag, die Beauftragung der weiteren Stufen steht im Ermessen der Vergabestelle):
Stufe 1: Bestandsmodell (Grundlagenermittlung, Messkampagne, hydrodynamische Kanalnetzberechnung einschließlich Modellkalibrierung und -verifizierung)
— Stufe 2: Ist- und Prognosezustand – Hydraulische Berechnung und Oberflächenabflussmodellierung einschließlich Defizitanalyse gemäß DIN EN 752 und DWA-A 118 (Überstau- und Überflutungsnachweis),
— Stufe 3: Sanierungszustand – Ganzheitliches Sanierungskonzept (Überlagerung von hydraulischem, baulichem und wasserwirtschaftlichem (Einleitung in die Gewässer) Sanierungsbedarf,
— Stufe 4: Schmutzfrachtberechnung einschließlich Nachweise der Regenwasserbehandlung,
— Stufe 5: Aufstellen der Genehmigungsunterlagen für die Anzeige des Generalentwässerungsplanes (GEP) nach § 60 Abs. 4 WHG i. V. m. § 57 Abs. 1 LWG NRW gemäß der Aufsichtsbehörde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden folgende Eigenerklärungen gefordert:
— Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat,
— Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation,
— Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
— Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach.
— Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr oder alternativ Erklärung, eine entsprechende Versicherung abzuschließen/aufzustocken,
— Bruttogesamtumsatz der letzten 3 Jahre.
— Mindestens eine Refererenz zur Erstellung eines Generalentwässerungsplans für ein Einzugsgebiet mit einer zusammenhängenden Kanalnetzlänge von mindestens 100 km und mindestens 30 000 Einwohnern (A), 2-4 Referenzen (B), 5 Referenzen oder mehr (B),
— Jahr der Fertigstellung: 2015 oder früher (A), 2016-2017 (B), 2018 oder später (B),
— Besondere Leistungen (B) – Erstellung, Durchführung und Auswertung einer Oberflächenabflussberechnung für ein Teilgebiet,
— Besondere Leistung (B) Erstellung, Durchführung und Auswertung einer gekoppelten Kanalnetzberechnung (Kopplung Kanalnetz- und Oberflächenabflussmodell) eines Teilgebiets,
— Besondere Leistungen (B) Berechnung und Auswertung einer hydrodynamischen Schmutzfrachtberechnung incl. Nachweis der Mischwasserbehandlung entsprechend des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 03. Januar 1995,
— Besondere Leistung (B) Kanalnetzsteuerung (mind. 2 Steuerungselemente – „Wenn-Dann-Regeln“),
— Projektleiter: namentlich benannt (A), mind 10 Berufsjahre (A), Studienabschluss (FH oder Universität) als M.Sc., M. Eng., Dipl.-Ing (A), 3 abgeschlossene Projekte des Projektleiters im Bereich Hydrologie und Hydraulik im Bereich der Siedlungsentwässerung (B), 3 abgeschlossene Projekte des Projektleiters im Bereich Oberflächenmodellierung, gekoppelte Kanalnetzberechnung und Starkregenvorsorge (B),
— Projektstellvertreter: namentlich benannt (A), mind 5 Berufsjahre (A), Studienabschluss (FH oder Universität) als M.Sc., M. Eng., Dipl.-Ing (A), 3 abgeschlossenen Projekte als Projektleiter/Projektstellvertreter im Bereich Hydrologie und Hydraulik im Bereich der Siedlungsentwässerung (B), 3 abgeschlossene Projekte als Projektleiter/Projektstellvertreter im Bereich Oberflächenmodellierung, gekoppelte Kanalnetzberechnung und Starkregenvorsorge (B),
— Bürogröße einschließlich Inhaber – Anzahl M.Sc., M.Eng., Dipl.-Ing. (B).
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“/„Ingenieur“ zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Soweit mehr als ein Mitglied Planungsleistungen im Bereich Architektur-/Ingenieurleistungen erbringt, muss auch dieses Mitglied die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYRLYWX7
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.