Rahmenvertrag über das Schalten von Stellenanzeigen für die TH OWL Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Campusallee 12
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-owl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über das Schalten von Stellenanzeigen für die TH OWL
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Schaltung bzw. Veröffentlichung von Stellenanzeigen in Print- und Onlinemedien; Gegenstand sind auch Kommunikationsmaßnahmen, welche die Rekrutierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützen.
Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe — Dezernat III —
Campusallee 12
32657 Lemgo
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Schaltung bzw. Veröffentlichung von Stellenanzeigen in Print- und Onlinemedien; Gegenstand sind auch Kommunikationsmaßnahmen, welche die Rekrutierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützen. Der Rahmenvertrag wird für 24 Monate abgeschlossen. Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag 2 Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
s. auch Leistungsbeschreibung.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über das Schalten von Stellenanzeigen für die TH OWL
Postanschrift: Kreativ-Allee
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59069
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wenn weitere Auskünfte erforderlich werden, sind die Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes des Landes NRW zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5FD5XS
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muens-ter.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/Indexpunkt.html
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.