Vergabe Notarztdienst / Gestellung Notärzte Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0432-37
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klemensstraße 10
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Notarztdienst / Gestellung Notärzte
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung des Notarztdienstes im Stadtgebiet Münster in Tag-und Nachtdiensten inkl. Wochenend- und Feiertagsdiensten durch die von geeigneten Krankenhausträgern und ihren örtlichen Einrichtungen gem. § 11 Abs. 2 Nr. 2 RettG NRW zur Verfügung gestellte qualifizierte notärztliche Besetzung von insgesamt 2 NEF im Wege der Arbeitnehmerüberlassung auf der Grundlage öffentlichrechtlicher Verträge (Anlage: Vereinbarung Notarztdienst). Gegenstand der Vereinbarungen Notarztdienst sind insgesamt 1 248 Dienste pro Jahr (312 pro Teillos). Im Umfang von weiteren 216 Diensten pro Jahr wird der Notarztdienst von der Stadt Münster als Trägerin des Rettungsdienstes mit eigenen Kräften sichergestellt (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
312 Dienstschichten / Jahr
48143 Münster
Die zu besetzenden 2 NEF werden im gesamten Stadtgebiet der Stadt Münster für den Notarztdienst in der öffentlichen Notfallrettung eingesetzt.
Der Leistungsumfang umfasst die teilweise Sicherstellung des Notarztdienstes im gesamten Stadtgebiet Münster durch die entsprechend qualifizierte notärztliche Besetzung von 2 NEF durch Notärztinnen/-ärztegeeigneter Krankenhausträger und ihren örtlichen Einrichtungen. Gegenstand der Vereinbarung Notarztdienst je Teillos sind 312 Dienste pro Jahr gegen die Zahlung einer einsatzunabhängigen pauschalen Vergütung (bezogen auf einen Jahreszeitraum). Der Notarztdienst wird in Tag- und Nacht-Diensten inkl. Wochenend- und Feiertags-Diensten geleistet. Der Tagdienst beginnt um 7.00 Uhr und endet um 19.00 Uhr. Der Nachtdienst beginnt um 19.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Der Auftragnehmer muss während der vorgesehenen Dienstzeit die lückenlose Sicherstellung der notärztlichen Leistungen gewährleisten. Eine Doppelverplanung von Personal, z. B. durch einen zeitgleichen Einsatz der/s Notärztin/-arztes im Krankenhaus, ist unzulässig. Der Auftragnehmer erbringt mit seinen Notärztinnen/-ärzten am Dienstort im Umfang eines Teilloses notärztliche Dienstleistungen. Die Notärztinnen/-ärzte erbringen den Dienst gemäß Dienstplan an einer der beiden Feuer-und Rettungswachen im Stadtgebiet Münster. Für die Dauer der Tätigkeit ist die/der Notärztin/-arzt den Weisungen der Trägerin unterstellt. Es finden insoweit die für die Mitarbeiter/innen der Stadt Münster gültigen dienstlichen Vorschriften (Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen) Anwendung. Die organisatorischen und medizinischen Regelungen zur Durchführung des Notarztdienstes werden durch die Trägerin des Rettungsdienstes erstellt und den Notärztinnen/-ärzten vorgegeben. Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, die Notarzt-Einsatz-Fahrzeuge, Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie die jeweils die Notärztinnen/-ärzte unterstützenden Rettungsdienst-Mitarbeiter/-innen werden von der Trägerin des Rettungsdienstes kostenlos gestellt. Zur Besetzung der NEF muss jeweils ein/e geeignete/n Notärztin/-arzt im Umfang einer Vollzeit-Stelle für den Zeitraum von sechs Monaten zur Verfügung gestellt werden („Rotations-Notärztin/-arzt“). Diese Personalgestellung beginnt jeweils am 1.3. und 1.9. (Los 1). Zur Besetzung der weiteren Dienste bildet der Auftragnehmer einen Mitarbeiter-Pool an erfahrenen Notärztinnen/-ärzten, der mindestens 15 qualifizierte Mitarbeiter/-innen umfasst und auf maximal 25 Mitarbeiter/-innen begrenzt ist („Pool-Notärztin/-arzt“). Die Besetzung des Mitarbeiter-Pools ist mit Angebotsabgabe im Umfang von 15 zu benennen und wird im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ bewertet.
Die Auftraggeberin hat das Recht, in Bedarfsfällen zusätzliche notärztliche Leistungen bis zu einem Umfang von 5 Einsatztagen / Jahr gegen eine gesonderte Vergütung anzufordern (Sonderbedarf), die dann spätestens binnen 30 Minuten an der Feuer- und Rettungswache einsatzbereit gemeldet sein müssen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Anforderung zusätzlicher Leistungen besteht nicht.
312 Dienstschichten / Jahr
48143 Münster
Die zu besetzenden 2 NEF werden im gesamten Stadtgebiet der Stadt Münster für den Notarztdienst in der öffentlichen Notfallrettung eingesetzt.
Der Leistungsumfang umfasst die teilweise Sicherstellung des Notarztdienstes im gesamten Stadtgebiet Münster durch die entsprechend qualifizierte notärztliche Besetzung von 2 NEF durch Notärztinnen/-ärztegeeigneter Krankenhausträger und ihren örtlichen Einrichtungen. Gegenstand der Vereinbarung Notarztdienst je Teillos sind 312 Dienste pro Jahr gegen die Zahlung einer einsatzunabhängigen pauschalen Vergütung (bezogen auf einen Jahreszeitraum). Der Notarztdienst wird in Tag- und Nacht-Diensten inkl. Wochenend- und Feiertags-Diensten geleistet. Der Tagdienst beginnt um 7.00 Uhr und endet um 19.00 Uhr. Der Nachtdienst beginnt um 19.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Der Auftragnehmer muss während der vorgesehenen Dienstzeit die lückenlose Sicherstellung der notärztlichen Leistungen gewährleisten. Eine Doppelverplanung von Personal, z. B. durch einen zeitgleichen Einsatz der/s Notärztin/-arztes im Krankenhaus, ist unzulässig. Der Auftragnehmer erbringt mit seinen Notärztinnen/-ärzten am Dienstort im Umfang eines Teilloses notärztliche Dienstleistungen. Die Notärztinnen/-ärzte erbringen den Dienst gemäß Dienstplan an einer der beiden Feuer-und Rettungswachen im Stadtgebiet Münster. Für die Dauer der Tätigkeit ist die/der Notärztin/-arzt den Weisungen der Trägerin unterstellt. Es finden insoweit die für die Mitarbeiter/innen der Stadt Münster gültigen dienstlichen Vorschriften (Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen) Anwendung. Die organisatorischen und medizinischen Regelungen zur Durchführung des Notarztdienstes werden durch die Trägerin des Rettungsdienstes erstellt und den Notärztinnen/-ärzten vorgegeben. Sämtliche zur Ausübung diese rDienstleistung benötigten Sachmittel, die Notarzt-Einsatz-Fahrzeuge, Rettungsdienstbekleidung, Arzneimitte lund Verbrauchsmaterialien sowie die jeweils die Notärztinnen/-ärzte unterstützenden Rettungsdienst-Mitarbeiter/-innen werden von der Trägerin des Rettungsdienstes kostenlos gestellt. Zur Besetzung der NEF muss jeweils ein/e geeignete/n Notärztin/-arzt im Umfang einer Vollzeit-Stelle für den Zeitraum von sechs Monaten zur Verfügung gestellt werden („Rotations-Notärztin/-arzt“). Diese Personalgestellung beginnt jeweils am 1.3. und 1.9. (Los 2). Zur Besetzung der weiteren Dienste bildet der Auftragnehmer einen Mitarbeiter-Pool an erfahrenen Notärztinnen/-ärzten, der mindestens 15 qualifizierte Mitarbeiter/-innen umfasst und auf maximal 25 Mitarbeiter/-innen begrenzt ist („Pool-Notärztin/-arzt“). Die Besetzung des Mitarbeiter-Pools ist mit Angebotsabgabe im Umfang von 15 zu benennen und wird im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ bewertet.
Die Auftraggeberin hat das Recht, in Bedarfsfällen zusätzliche notärztliche Leistungen bis zu einem Umfang von 5 Einsatztagen / Jahr gegen eine gesonderte Vergütung anzufordern (Sonderbedarf), die dann spätestens binnen 30 Minuten an der Feuer- und Rettungswache einsatzbereit gemeldet sein müssen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Anforderung zusätzlicher Leistungen besteht nicht.
312 Dienstschichten / Jahr
48143 Münster
Die zu besetzenden 2 NEF werden im gesamten Stadtgebiet der Stadt Münster für den Notarztdienst in der öffentlichen Notfallrettung eingesetzt.
Der Leistungsumfang umfasst die teilweise Sicherstellung des Notarztdienstes im gesamten Stadtgebiet Münster durch die entsprechend qualifizierte notärztliche Besetzung von 2 NEF durch Notärztinnen/-ärztegeeigneter Krankenhausträger und ihren örtlichen Einrichtungen. Gegenstand der Vereinbarung Notarztdienst je Teillos sind 312 Dienste pro Jahr gegen die Zahlung einer einsatzunabhängigen pauschalen Vergütung (bezogen auf einen Jahreszeitraum). Der Notarztdienst wird in Tag- und Nacht-Diensten inkl. Wochenend- und Feiertags-Diensten geleistet. Der Tagdienst beginnt um 7:00 Uhr und endet um 19:00 Uhr. Der Nachtdienst beginnt um 19:00 Uhr und endet um 7:00 Uhr. Der Auftragnehmer muss während der vorgesehenen Dienstzeit die lückenlose Sicherstellung der notärztlichen Leistungen gewährleisten. Eine Doppelverplanung von Personal, z. B. durch einen zeitgleichen Einsatz der/s Notärztin/-arztes im Krankenhaus, ist unzulässig. Der Auftragnehmer erbringt mit seinen Notärztinnen/-ärzten am Dienstort im Umfang eines Teilloses notärztliche Dienstleistungen. Die Notärztinnen/-ärzte erbringen den Dienst gemäß Dienstplan an einer der beiden Feuer-und Rettungswachen im Stadtgebiet Münster. Für die Dauer der Tätigkeit ist die/der Notärztin/-arzt den Weisungen der Trägerin unterstellt. Es finden insoweit die für die Mitarbeiter/innen der Stadt Münster gültigen dienstlichen Vorschriften (Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen) Anwendung. Die organisatorischen und medizinischen Regelungen zur Durchführung des Notarztdienstes werden durch die Trägerin des Rettungsdienstes erstellt und den Notärztinnen/-ärzten vorgegeben. Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, die Notarzt-Einsatz-Fahrzeuge, Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie die jeweils die Notärztinnen/-ärzte unterstützenden Rettungsdienst-Mitarbeiter/-innen werden von der Trägerin des Rettungsdienstes kostenlos gestellt. Zur Besetzung der NEF muss jeweils ein/e geeignete/n Notärztin/-arzt im Umfang einer Vollzeit-Stelle für den Zeitraum von sechs Monaten zur Verfügung gestellt werden („Rotations-Notärztin/-arzt“). Diese Personalgestellung beginnt jeweils am 1.6. und 1.12. (Los 3). Zur Besetzung der weiteren Dienste bildet der Auftragnehmer einen Mitarbeiter-Pool an erfahrenen Notärztinnen/-ärzten, der mindestens 15 qualifizierte Mitarbeiter/-innen umfasst und auf maximal 25 Mitarbeiter/-innen begrenzt ist („Pool-Notärztin/-arzt“). Die Besetzung des Mitarbeiter-Pools ist mit Angebotsabgabe im Umfang von 15 zu benennen und wird im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ bewertet.
Die Auftraggeberin hat das Recht, in Bedarfsfällen zusätzliche notärztliche Leistungen bis zu einem Umfang von 5 Einsatztagen / Jahr gegen eine gesonderte Vergütung anzufordern (Sonderbedarf), die dann spätestens binnen 30 Minuten an der Feuer- und Rettungswache einsatzbereit gemeldet sein müssen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Anforderung zusätzlicher Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe UKM
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +0[removed]
Fax: +0[removed]
Internet-Adresse: http://www.ukm.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe St. Franziskus-Hospital GmbH
Postanschrift: Hohenzollernring 70
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48145
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: +49 9354062
Internet-Adresse: http://www.sfh-muenster.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ludgerus-Kliniken Münster GmbH
Postanschrift: Duesbergeweg 124
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48153
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.alexianer.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYRV4
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Klemensstr. 10
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html