Bau- und Dienstleistungskonzession(en) für Errichtung und Betrieb von Kindertageseinrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: 51/2020/01
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rudolph-Brandes-Allee 19
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau- und Dienstleistungskonzession(en) für Errichtung und Betrieb von Kindertageseinrichtungen
Es ist beabsichtigt den Bau und den Betrieb von Kindertageseinrichtungen gemäß Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz NRW) im Stadtgebiet Bad Salzuflen zu beauftragen. Dazu werden 3 bebaubare städtische Grundstücke im Rahmen eines Erbpachtverhältnisses zur Verfügung gestellt. Die 3 städtischen Grundstücke liegen in den Ortsteilen Salzuflen, Werl-Aspe und Wülfer-Bexten. Dazu sollen auf den genannten Grundstücken, nach der Übergabe an einen freien Träger der Jugendhilfe/Investor, Kindertageseinrichtungen entsprechend den aktuellen Standards und entsprechend den baulichen Möglichkeiten, die die Standorte bieten, gebaut werden. Ziel der Ausschreibung ist es, Träger bzw. Investoren zu gewinnen. Vorrangiges Ziel dabei ist es, den kurzfristigen Bedarf von dringend benötigten Kindertagesbetreuungsplätzen zu decken und daraufhin langfristig eine Betreuung sicherzustellen.
Los 1: Elkenbreder Weg einschl. Interimslösung
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Ziel des Verfahrens ist die Realisierung eines bedarfsgerechten Angebotes zur wohnortnahen Versorgung mit Kindertagesbetreuungsplätzen im Ortsteil Bad Salzuflen. Dazu soll nach erfolgter Vermessung auf Teilflächen der Grundstücke am Elkenbreder Weg (Flurstücke 1142 und 1320, Flur 028, Gemarkung Bad Salzuflen), nach der Übergabe an einen freien Träger der Jugendhilfe/Investor, eine Kindertageseinrichtung entsprechend der aktuellen Standards und der baulichen Möglichkeiten, die der Standort bietet, gebaut werden. Es soll eine Kindertageseinrichtung mit ca. 70 Plätzen entstehen, die alle Altersgruppen bzw. Gruppenformen gemäß Kinderbildungsgesetz berücksichtigt. Diese Zielvorgabe wird möglicherweise in dem Verhandlungsverfahrensabschnitt an geänderte Rahmenbedingungen oder Erkenntnisse aus den Bietergesprächen angepasst. Soweit das der Fall ist, erhalten die Bieter eine ausdrückliche Mitteilung. Ohne eine solche Mitteilung ist die vorgenannte Zielvorgabe von 70 Plätzen zugrunde zu legen. Die Stadt Bad Salzuflen legt Wert darauf, dass bei dem Bau und Betrieb der Kindertageseinrichtungen alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und ein harmonisches Gesamtkonzept entsteht. Die Grundlage des am Standort zu entwickelnden Gesamtkonzeptes ist ein Kindertagesbetreuungsangebot für die Förderung und Betreuung von Kindern bis zum Beginn der Schulpflicht auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW unter Berücksichtigung der gemeinsamen Förderung von Kindern mit oder mit drohender Behinderung und nicht behinderten Kindern. Das Angebot ist auf die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung in dem Stadtgebiet Bad Salzuflen abzustimmen. Ein konzeptioneller Schwerpunkt wird nicht vorgegeben. Der Kitabetrieb kann nach erfolgter Zuschlagserteilung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgenommen werden. Für einen Übergang bis zur Neubaufertigstellung stehen Gebäude in unmittelbarer Nähe zur Verfügung. Interimslösung: Die vorhandenen Gebäude können für bis zu 70 Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht genutzt werden. Eine Besichtigung ist während der Verhandlungsphase in der 2. Stufe des Verfahrens möglich.
- Kriterium: Planung und Umsetzung des Bauvorhabens nach Kostengruppen und Zeitplan (20)
- Kriterium: Höhe des angebotenen Erbbauzinses, mindestens 1,5 % des Grundstückwertes (15)
- Kriterium: Realistische Darstellung des Finanzierungskonzeptes für den Bau der Kita (Eigenmittel, Fördermittel) (15)
- Kriterium: Pädagogisch-fachliches Konzept: Leitbild und Prinzipien des Trägers (15)
- Kriterium: Pädagogisch-fachliches Konzept für den Betrieb der Kita (25)
- Kriterium: Vorstellung der Zusammenarbeit mit dem städtischen Jugendamt (10)
Los 2: Werl-Aspe
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Ziel des Verfahrens ist die Realisierung eines bedarfsgerechten Angebotes zur wohnortnahen Versorgung mit Kindertagesbetreuungsplätzen im Ortsteil Werl-Aspe. Dazu soll nach erfolgter Vermessung auf einer Teilfläche des Grundstücks am Asper Platz (Flurstück 2463, Flur 003, Gemarkung Werl-Aspe) nach der Übergabe an einen freien Träger der Jugendhilfe/Investor, eine Kindertageseinrichtung entsprechend der aktuellen Standards und entsprechend der baulichen Möglichkeiten, die der Standort bietet, gebaut werden. Es soll eine Kindertageseinrichtung mit ca. 70 Plätzen entstehen, die alle Altersgruppen bzw. Gruppenformen gemäß Kinderbildungsgesetz berücksichtigt. Diese Zielvorgabe wird möglicherweise in dem Verhandlungsverfahrensabschnitt an geänderte Rahmenbe-dingungen oder Erkenntnisse aus den Bietergesprächen angepasst. Soweit das der Fall ist, erhalten die Bieter eine ausdrückliche Mitteilung. Ohne eine solche Mitteilung ist die vorgenannte Zielvorgabe von 70 Plätzen zugrunde zu legen. Die Stadt Bad Salzuflen legt Wert darauf, dass bei dem Bau und Betrieb der Kindertageseinrichtungen alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und ein harmonisches Gesamtkonzept entsteht. Die Grundlage des am Standort zu entwickelnden Gesamtkonzeptes ist ein Kindertagesbetreuungsangebot für die Förderung und Betreuung von Kindern bis zum Beginn der Schulpflicht auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW unter Berücksichtigung der gemeinsamen Förderung von Kindern mit oder mit drohender Behinderung und nicht behinderten Kindern. Das Angebot ist auf die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung in dem Stadtgebiet Bad Salzuflen abzustimmen. Ein konzeptioneller Schwerpunkt wird nicht vorgegeben. Der Kitabetrieb kann nach erfolgter Zuschlagserteilung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgenommen werden. Für einen Übergang bis zur Neubaufertigstellung stehen Gebäude in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
- Kriterium: Planung und Umsetzung des Bauvorhabens nach Kostengruppen und Zeitplan (20)
- Kriterium: Höhe des angebotenen Erbbauzinses, mindestens 1,5 % des Grundstückwertes (15)
- Kriterium: Realistische Darstellung des Finanzierungskonzeptes für den Bau der Kita (Eigenmittel, Fördermittel) (15)
- Kriterium: Pädagogisch-fachliches Konzept: Leitbild und Prinzipien des Trägers (15)
- Kriterium: Pädagogisch-fachliches Konzept für den Betrieb der Kita (25)
- Kriterium: Vorstellung der Zusammenarbeit mit dem städtischen Jugendamt (10)
Los 3: Wülfer-Bexten
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Ziel des Verfahrens ist Realisierung eines bedarfsgerechten Angebotes zur wohnortnahen Versorgung mit Kindertagesbetreuungsplätzen im Ortsteil Wülfer-Bexten. Dazu soll nach erfolgter Vermessung auf einer Teilfläche des Grundstücks Am Schlinggarten (Flurstück 444, Flur 4, Gemarkung Wülfer-Bexten) nach der Übergabe an einen freien Träger der Jugendhilfe/Investor, eine Kindertageseinrichtung entsprechend der aktuellen Standards und entsprechend der baulichen Möglichkeiten, die der Standort bietet, gebaut werden.Es soll eine Kindertageseinrichtung mit ca. 50 Plätzen entstehen, die alle Altersgruppen bzw. Gruppenformen gemäß Kinderbildungsgesetz berücksichtigt. Diese Zielvorgabe wird möglicherweise in dem Verhandlungsverfahrensabschnitt an geänderte Rahmenbedingungen oder Erkenntnisse aus den Bietergesprächen angepasst. Soweit das der Fall ist, erhalten die Bieter eine ausdrückliche Mitteilung. Ohne eine solche Mitteilung ist die vorgenannte Zielvorgabe von 50 Plätzen zugrunde zu legen. Die Stadt Bad Salzuflen legt Wert darauf, dass bei dem Bau und Betrieb der Kindertageseinrichtungen alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und ein harmonisches Gesamtkonzept entsteht. Die Grundlage des am Standort zu entwickelnden Gesamtkonzeptes ist ein Kindertagesbetreuungsangebot für die Förderung und Betreuung von Kindern bis zum Beginn der Schulpflicht auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW unter Berücksichtigung der gemeinsamen Förderung von Kindern mit oder mit drohender Behinderung und nicht behinderten Kindern. Das Angebot ist auf die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung in dem Stadtgebiet Bad Salzuflen abzustimmen. Ein konzeptioneller Schwerpunkt wird nicht vorgegeben. Der Kitabetrieb kann nach erfolgter Zuschlagserteilung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgenommen werden. Für einen Übergang bis zur Neubaufertigstellung stehen Gebäude in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
- Kriterium: Planung und Umsetzung des Bauvorhabens nach Kostengruppen und Zeitplan (20)
- Kriterium: Höhe des angebotenen Erbbauzinses, mindestens 1,5 % des Grundstückwertes (15)
- Kriterium: Realistische Darstellung des Finanzierungskonzeptes für den Bau der Kita (Eigenmittel, Fördermittel) (15)
- Kriterium: Pädagogisch-fachliches Konzept: Leitbild und Prinzipien des Trägers (15)
- Kriterium: Pädagogisch-fachliches Konzept für den Betrieb der Kita (25)
- Kriterium: Vorstellung der Zusammenarbeit mit dem städtischen Jugendamt (10)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach SGB VIII Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen gemäß Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz NRW)
— Bescheinigung Ihres Kreditinstitutes, dass genügend finanzielle Mittel für die Maßnahme zur Verfügung stehen – Selbstauskunft/Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen der Sozialversicherung.
Folgende Eignungsnachweise werden von dem freien Träger verlangt:
— Nachweis gemäß § 75 SGB VIII (Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe),
— Erfahrungen im Betrieb von Kindertageseinrichtungen, mit Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Kindergartenjahren.
Folgende Eignungsnachweise werden von dem Investor verlangt:
— Bescheinigung Ihres Kreditinstitutes, dass genügend finanzielle Mittel für die Maßnahme zur Verfügung stehen,
— Erfahrungen im Bau von vergleichbaren Objekten mit Angabe von bis zu 3 Referenzen aus den letzten 10 Jahren,
— Selbstauskunft/Eigenerklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
Nachweis gemäß § 75 SGB VIII (Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Beauftragung und Realisierung Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2. Bewerbungsformular und Bieterplattform: Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerberungsformular zu verwenden, das auf der Ausschreibungsplattform „Deutsche eVergabe“ heruntergeladen werden kann. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen. Die Registrierung auf der Bieterplattform „Deutsche eVergabe“ ist notwendig, zur Teilnahme an dem Verfahren.
3. Formale Ausschlusskriterien
— Form- und fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages,
— Rechtsgültige Unterschrift vorhanden.
4. Rechtliche Ausschlusskriterien
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressenvorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV 5).
Weitere Ausschlusskriterien: Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
6. Bietergemeinschaften / Eignungsleihe / Unterauftragsvergabe
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
7. Sonstiges: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben bei den Bewerbern nachgefordert werden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Rückfragen bis zum 30.12.2020 gestellt werden dürfen. Fragen, die nach dem 30.12.2020 eingehen, können nicht mehr fristgerecht beantwortet werden.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.