Umfeld Hauptbahnhof Nord: Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: F060/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Viktoriastraße 15
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umfeld Hauptbahnhof Nord: Projektsteuerung
Das Gesamtprojekt stellt eine größere stadtentwicklerische Maßnahme im nördlichen Umfeld des Dortmunder Hauptbahnhofs dar. I.R. der zu beauftragenden Projektsteuerung gilt es, eine Vielzahl von Belangen und Beteiligten im Sinne des Erfolges der Gesamtmaßnahme zu koordinieren. Daneben gilt es, die zur erfolgreichen Projektrealisierung zwingend durch die Stadt Dortmund selbst zu realisierenden Bauvorhaben zu steuern. Der Bereich, der Gegenstand der stadtentwicklerischen Maßnahme ist, umfasst ca. 14,4 ha.. 2016 fand hierzu ein partizipativer Prozess statt, 2017 ein städtebaulicher Wettbewerb und 2018 eine Überarbeitung mit der Festlegung des schließlich zu verfolgenden Konzeptes.
2019 - 2021 wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Die tragende Idee des städtebaulichen Entwurfs des Büros raumwerk aus Frankfurt a.M. nimmt eine wesentliche Anregung aus der Partizipationsveranstaltung aus dem Jahr 2016 auf, indem ein neu zu schaffender Grünraum als sogenannte „Grüne Spange“ den Bürgergarten mit dem Blücherpark verknüpft und so eine Grünraumverbindung vom Hauptbahnhof bis in das Hafengebiet hinein schafft. Gleichzeitig wird dieser Freiraum mit einer großstädtischen Bebauung in Beziehung gesetzt, die Bahnreisenden die Nordstadt mit einer neuen großstädtischen Kulisse erleben lässt. Inhaltlich stärkt das Vorhaben die Funktion des Dortmunder Hauptbahnhofes als Mobilitätsdrehscheibe und gibt dieser ein adäquates Gesicht.
44147 Dortmund
Die Umsetzung im Zuge der Projektentwicklung (auf Grundlage eines Partizipationsprozesses, eines städtebaulichen Wettbewerbs, dessen Überarbeitung und einer Machbarkeitsstudie) und erarbeiteter Projektziele erfordert eine effiziente Projektsteuerung. Diese soll sämtliche Aktivitäten im Bereich des städtebaulichen Entwicklungsprojektes bündeln, die beteiligten Akteur*innen vernetzen und die Koordinierungsstelle sowohl der projektbezogen zu beauftragenden Büros als auch sonstiger Beteiligter, inklusive der potentiellen Fördergeber bilden. Zusätzlich zur Kernleistung der Projektsteuerung städtebaulicher Leistungen sowie diese Kernleistung ergänzender Leistungsbilder wird auch die Projektsteuerung eigener baulicher Vorhaben der Auftraggeberin zu erbringen sein. Diese Baumaßnahmen werden nicht gleichzeitig, sondern terminlich zueinander versetzt realisiert. Die Laufzeit der Bauvorhaben, auf deren Steuerung die Leistungen gemäß Titel 2 zielen, ist bis in das Jahr 2028 geplant, Leistungen der Steuerung des gesamten stadtentwicklerischen Projekts gem. Titel 1 werden bis zum Jahr 2035 angenommen.
Siehe Bewerberbogen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Bewerberbogen
Siehe Bewerberbogen.
Siehe Bewerberbogen
Siehe Bewerberbogen.
Siehe Bewerberbogen
Siehe Bewerberbogen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Es wird sich vorbehalten, dass anstelle der ausschreibenden Stadt Dortmund eine Projektgesellschaft, bei der die Stadt Dortmund alleinige oder anteilige Gesellschafterin ist, die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung vornimmt.
Es wird sich vorbehalten, dass nach Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung durch die Stadt Dortmund eine Projektgesellschaft, bei der die Stadt Dortmund alleinige oder anteilige Gesellschafterin ist, als Rechtsnachfolgerin die Auftraggeberschaft der Stadt Dortmund übernimmt.
Der Zuschlag auf ein Angebot der vorliegenden Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Dortmund der Fortführung des Projektes in der von der Planungsverwaltung vorgestellten Konstellation zustimmt und damit auch der Beauftragung der Projektsteuerungsleistung auf Grundlage der vorliegenden Ausschreibung. Der entsprechende Ratsbeschluss wird im Frühjahr 2021 angestrebt, sodass voraussichtlich unmittelbar darauf die Beauftragung erfolgen kann.
Den bietenden Büros, die von der Auftraggeberin aufgefordert werden, konzeptionelle Vorschläge zu erarbeiten und diese in einem Verhandlungsgespräch vorzustellen erhalten für diese Bearbeitung und die Angabe des Honorarangebotes gem. der besonderen Bewerbungsbedingungen eine Bearbeitungspauschale von [Betrag gelöscht] EUR netto.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen — Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung — vom 20.8.2014 — IR 12.02.2002-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFYTC3
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Ort: Münster
Land: Deutschland