Umbau und Teilsanierung Copa Ca Backum Referenznummer der Bekanntmachung: VE 353 Fassadenbekleidung
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Herner Str. 21
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45699
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hertener-stadtwerke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.copacabackum.de
Postanschrift: Märkische Str. 117
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.constrata.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Teilsanierung Copa Ca Backum
Die Hertener Stadtwerke GmbH betreiben am Standort Teichstrasse 20, in 45699 Herten das Copa Ca Backum als kombiniertes Frei-, Hallen- und Freizeitbad.
Im der Bereich des Freizeitbades sind die veraltete Technik und die Gebäudehülle abgängig.
Das Freizeitbad wir außer Betrieb genommen. Es ist der Neubau des Freizeitbades und des Umkleidebereichs geplant:
Freizeitbad Neu nach Durchführung der Maßnahme:
— Erlebnisbecken Freiform 170 m2 WT 130 cm,
— Attraktionspark 25 m3/h ca. 10 Attraktionen,
— Doppelracerrutsche 180 m3/h,
— Zwei Kleinrutschen ca. 50 m3/h,
— Soleaußenbecken Freizeitbad 105 m2, WT 130 cm,
— Soleaußenbecken Sauna 30 m3, WT 130 cm,
— Kinderbecken Freiform 23 m3,
— Whirlpool 10 m2,
— Erneuerung Badewasseraufbereitungstechnik für Bestandsbecken 50 m2,
— Erneuerung Badewasseraufbereitungstechnik für 2 Kaltbecken ca. 4 m2.
Hier: Fassadenbekleidung.
Copa Ca Backum
Teichstr. 20
45699 Herten
— Wärmedämmung für hinterlüftete Fassadenbekleidung 20 cm WLG 035, ca. 280 m2,
— hinterlüftete Fassadenbekleidung aus HPL-Platten 10 mm, ca. 280 m2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU-VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen:
— Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Ab. 1 und Ab. 4 GW, 3 124 Ab. 1 GW,
— Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung),
— Durchschnittliche Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung),
— Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung in die das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters, § 6a EU Nr. 1 VOB/A,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über jeweils mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot nachzuweisen, § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A,
— Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Eigenerklärung).
Der Eignungsnachweis kann in den vorstehend aufgeführten letzten 3 Anforderungen entsprechend der gesetzichen Vorgaben in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A – auch bei Bietergemeinschaften – wird hingewiesen.Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Erklärung über die Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vorzulegen (VHB-Formular 234).
Siehe Auflistung Ziffer III 1.1).
Siehe Auflistung Ziffer III 1.1).
Die Hertener Stadtwerke GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns.
Hierzu wird die Hertener Stadtwerke GmbH Vertragsbedingungen verwenden:
— durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
— die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und
— die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y62DQKP
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.