1 Elektrofahrzeug aus dem Segment „leichte Nutzfahrzeuge“ (BEV) Referenznummer der Bekanntmachung: V21/KC-F/009
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bonner Str. 100
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
1 Elektrofahrzeug aus dem Segment „leichte Nutzfahrzeuge“ (BEV)
Beschaffung eines Elektrofahrzeugs aus dem Segment „leichte Nutzfahrzeuge“ (BEV).
Beschaffung eines Elektrofahrzeugs aus dem Segment „leichte Nutzfahrzeuge“ (BEV).
Lieferung und Inbetriebnahme unverzüglich nach Auftragserteilung, jedoch bis spätestens 11/2021.
Nebenangebote von vergleichbar ausgestatteten Fahrzeugen mit einer vorherigen einmaligen Zulassung auf den Hersteller bzw. den Händler und einer max. Laufleistung von 1 000 km werden als gleichwertig anerkannt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.
— mindestens 3 vergleichbare Referenzen, nicht älter als 3 Jahre, nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen,
— durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter, nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen,
— Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG und
— Eigenerklärung Insolvenz, jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Gemäß VOL/B.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Verteter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig.