Beschaffung GW-L2 Feuerwehr Hennef -Löschgruppe Söven Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-047-2020-38
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frankfurter Straße 97
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2242 / 888-0
Fax: +49 2242 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hennef.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung GW-L2 Feuerwehr Hennef -Löschgruppe Söven
Beschaffung eines Gerätewagen Logistik 2 gemäß DIN 14555 Teil 22 für die Freiwillige Feuerweh Hennef - Löschgruppe Söven.
— Los 1: Fahrgestell,
— Los 2: Feuerwehrtechischer Aufbau.
Fahrgestell
Stadt Hennef (Sieg) Frankfurter Straße 97
53773 Hennef
Gerätewagen Logistik 2 – Fahrgestell.
Feuerwehrtechnischer Aufbau
Stadt Hennef (Sieg) Frankfurter Straße 97
53773 Hennef
Gerätewagen Logistik 2 – Feuerwehrtechnischer Aufbau.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnischer Aufbau
Ort: Rankweil
NUTS-Code: AT34 Vorarlberg
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQYTDA
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.