Kauf von 22 batteriebetriebenen Elektro-Neufahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-000.139-10-O
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiserplatz 2-4
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52349
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von 22 batteriebetriebenen Elektro-Neufahrzeugen
Es sollen 22 rein batteriebetriebene, fabrikneue Elektrofahrzeuge inkl. Batterie gekauft werden. Von den 22 Fahrzeugen sollen 9 aus dem Segment „Mini“, 9 aus dem Segment „Kleinwagen“, 3 aus dem Segment „Utilities — leichte Kleintransporter“ (Zulassung als PKW für die Personenbeförderung) sowie 1 Fahrzeug aus dem Segment „Utilities — mittlere Kleinlaster“" (als Nutzfahrzeug) stammen.
9 Fahrzeuge Segment „Mini“
Stadt Düren
Violengasse 2
52349 Düren
Es sind 9 rein batteriebetriebene, fabrikneue Elektrofahrzeuge ausschließlich derselben Marke und desselben Modells in weißer Farbe des Segments „Mini“ gemäß der Klassifizierung des Kraftfahrtbundesamtes zu liefern.
Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass für die Fahrzeuge eine EG-Typengenehmigung vorliegt.
9 Fahrzeuge Segment „Kleinwagen“
Stadt Düren
Violengasse 2
52349 Düren
Es sind 9 rein batteriebetriebene, fabrikneue Elektrofahrzeuge ausschließlich derselben Marke und desselben Modells in weißer Farbe des Segments „Kleinwagen“ gemäß der Klassifizierung des Kraftfahrtbundesamtes zu liefern.
Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass für die Fahrzeuge eine EG-Typengenehmigung vorliegt.
3 Fahrzeuge Segment „Utilities - leichte Kleintransporter“
Stadt Düren
Violengasse 2
52349 Düren
Es sind 3 rein batteriebetriebene, fabrikneue Elektrofahrzeuge ausschließlich derselben Marke und desselben Modells in weißer Farbe des Segments „Utilities — leichte Kleintransporter“ gemäß der Klassifizierung des Kraftfahrtbundesamtes zu liefern.
Die Fahrzeuge sollen in ihrem Aufbau wie Nutzfahrzeuge sein, aber überwiegend der Personenbeförderung dienen und daher als PKW zugelassen werden.
Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass für die Fahrzeuge eine EG-Typengenehmigung vorliegt.
1 Fahrzeug Segment „Utilities — mittlere Kleinlaster“ (Nutzfahrzeug)
Stadt Düren
Violengasse 2
52349 Düren
Es ist ein rein batteriebetriebenes, fabrikneues Elektrofahrzeug in weißer Farbe des Segments „Utilities — mittlere Kleinlaster“ gemäß der Klassifizierung des Kraftfahrtbundesamtes zu liefern.
Hierbei muss es sich um einen Transporter handeln, der zur Güterbeförderung, insbesondere für Büromöbel etc., genutzt wird.
Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass für das Fahrzeug eine EG-Typengenehmigung vorliegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
9 Fahrzeuge Segment „Mini“
Abschnitt V: Auftragsvergabe
9 Fahrzeuge Segment „Kleinwagen“
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3 Fahrzeuge Segment „Utilities — leichte Kleintransporter“
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1 Fahrzeug Segment „Utilities — mittlere Kleinlaster“ (Nutzfahrzeug)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Empfang von eRechnungen hat die Stadt Düren unter [removed] ein eigenes Postfach eingerichtet. Bitte beachten Sie, dass dort nur eRechnungen mit strukturiertem Datenformat (vgl. EN 16931) verarbeitet werden können. Alternativ können eRechnungen über das eRechnungsportal NRW gestellt werden, dort an die Stadt Düren unter Leitweg-ID [removed].
ERechnungen sind im Format XRechnung, bevorzugt ab Version 1.2, und ZUGFeRD, bevorzugt ab Version 2.0 COMFORT, möglich.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYQYNDL
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße sind unverzüglich zu rügen. Die maßgeblichen Fristen ergeben sich aus § 160 GWB und § 135 GWB.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 2: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs.1 S.2 bleibt unberührt.