FE 07.0310/2020/EGB — Widerstand gegen bleibende Verformungen und Kälteeigenschaften — Ermittlung der Präzision in Ringversuchen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2kä-FE 07.0310/2020/EGB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 07.0310/2020/EGB — Widerstand gegen bleibende Verformungen und Kälteeigenschaften — Ermittlung der Präzision in Ringversuchen
FE 07.0310/2020/EGB — Widerstand gegen bleibende Verformungen und Kälteeigenschaften — Ermittlung der Präzision in Ringversuchen.
Die Prüfverfahren zur Ansprache des Widerstands gegen bleibende Verformungen von Asphalt (Einaxialer Druck-Schwellversuch und Dynamischer Stempeleindringversuch) und zur Ansprache der Kälteeigenschaften von Asphalt (Einaxialer Zugversuch (UTST), Abkühlversuch (TSRST)) sind seit vielen Jahren bekannt. Die Verfahren sind in den DIN EN 12697-25 und den TP Asphalt-StB, Teil 25 A 1 und B 1 sowie den DIN EN 12697-46 und den TP Asphalt-StB, Teil 46 A beschrieben. Bislang wurden noch keine Ringversuche durchgeführt, so dass die Präzision noch unbekannt ist. Deshalb sind diese Prüfverfahren für Kontrollprüfungen oder andere Anwendungsfälle mit vertragsrechtlichem Hintergrund jedoch nur eingeschränkt anwendbar.
Im Rahmen von Ringversuchen ist die Präzision der Prüfverfahren zu ermitteln.
Gegenstand des vorliegenden Forschungsvorhabens sind Ringversuche zur Ermittlung der Kennwerte für die Genauigkeit (Richtigkeit und Präzision) gemäß des „Merkblattes über die statistische Auswertung von Prüfergebnissen“ der FGSV. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der zum Einsatz kommenden Prüfmaschinen sind diese im Vorfeld der Ringversuche einer Kalibrierung und Systemprüfung zu unterziehen („Geräteaudit“). Erst mit einer nachweislich erfolgreichen Teilnahme darf die jeweilige Prüfstelle am Ringversuch teilnehmen.
Im Rahmen der Ringversuche sind für die TP Asphalt-StB, Teil 25 A 1 5 Gussasphalte und für die TP Asphalt-StB, Teil 25 B 1 fünf Walzasphalte zu untersuchen. Für den Ringversuch der TP Asphalt-StB, Teil 46 A sind ebenfalls 5 Mischgüter zu untersuchen. Die Mischgüter sollen so ausgewählt werden, dass unterschiedliche Messniveaus zu erwarten sind.
Die Anzahl der am Ringversuch beteiligten Prüfstellen sollte je Versuchstyp mindestens 12 betragen. Je Prüfstelle sind mindestens 2 Ergebnisse je Messniveau zu ermitteln.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr. 1 Erfahrung und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten — nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 1).
Nr. 2 Erfahrung und Kenntnisse in der Anwendung statistischer Verfahren zur Auswertung von Prüfergebnissen — nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 2).
Nr. 3 Erfahrung und Kenntnisse auf dem Gebiet der Qualitätssicherung von Performance-Prüfungen im Asphaltstraßenbau und auf dem Gebiet der Mess- und Prüftechnik — nachzuweisen durch Eigenerklärung (formlos).
Nr. 4 Erfahrung und Kenntnisse in der Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 25 A 1 und 25 B 1 — nachzuweisen durch Eigenerklärung (formlos).
Nr. 5 Erfahrung und Kenntnisse in der Durchführung von Versuchen gemäß TP Asphalt-StB, Teil 46 — nachzuweisen durch Eigenerklärung (formlos).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.