FE 02.0440/2020/LRB – Evaluierung der Wirksamkeit bestehender Überflughilfen für Fledermäuse an Straßen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2kä-FE 02.0440/2020/LRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 02.0440/2020/LRB – Evaluierung der Wirksamkeit bestehender Überflughilfen für Fledermäuse an Straßen
FE 02.0440/2020/LRB – Evaluierung der Wirksamkeit bestehender Überflughilfen für Fledermäuse an Straßen.
Obwohl der Fledermausschutz bereits seit vielen Jahren regelmäßig im Zuge von Straßenbaumaßnahmen berücksichtigt wird, ist die Umsetzung in den Ländern noch sehr heterogen. Alle 25 Fledermausarten in Deutschland werden in Anhang IV der FFH-RL geführt und zählen gemäß BNatSchG zu den streng geschützten Arten. Der Bau von Straßen und der Verkehr auf Straßen haben direkte (Kollisionstod) oder indirekte (Zerschneidungswirkung, Beeinträchtigung der Lebensstätten) Auswirkungen auf die Tiere.
Zum Schutz der Tiere können Querungshilfen nach dem „Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen“ (M AQ) (Entwurf, Stand Dezember 2018) errichtet werden, diese Maßnahmen sind aber relativ teuer. Eine weitere Möglichkeit zum Schutz der Fledermäuse vor dem Straßenverkehr können Überflughilfen (sogenannte „Hop-Over“) sein. Hop-Over sind schmale, hohe Strukturen längs des Straßenrandes, welche die Flughöhe der die Straße querenden Fledermäuse über den Fahrzeugen halten sollen. An zweibahnigen Straßen (Autobahnen nach RAA) können auch im Mittelstreifen zusätzliche Überflugstrukturen vorhanden sein.
Die funktionale Wirksamkeit vorhandener Überflughilfen ist hingegen nicht umfänglich wissenschaftlich geklärt. Dies spiegelt sich auch in der sehr zurückhaltenden Darstellung sowohl im Entwurf des M AQ als auch im Entwurf der „Arbeitshilfe Fledermäuse und Straßenverkehr“ (Stand Oktober 2011) wieder.
Ziel des Forschungsprojektes ist es, die in Deutschland installierten Überflughilfen (Hop-Over) an Straßen im Hinblick auf die Wirksamkeit (incl. der Funktionsbeziehungen Standort, Bauweise und Randbedingungen) zu untersuchen und zu evaluieren. Neben dem jetzigen Status quo, sollen als Ergebnis dieses Projektes Empfehlungen stehen, ob und in welchem Kontext (Bauweise und Randbedingungen) Überflughilfen zukünftig zum Einsatz kommen sollen.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr. 1 Fachkunde und Erfahrung in der Erstellung wissenschaftlicher Berichte, Gutachten oder Regelwerken – nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 1),
Nr. 2 Fachkunde und Erfahrung im Bereich der Durchführung von Fledermausuntersuchungen – nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 2),
Nr. 3 Fachkunde und Erfahrung im Bereich von in situ Studien – nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 3).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.