209-2020-Stufe 1, Architektenleistung Objektplanung, Neubau der KGS Gezelin, Bergische Landstraße 101, 51375 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 209-2020-Stufe 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Moskauer Str. 4 a
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2144060
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
209-2020-Stufe 1, Architektenleistung Objektplanung, Neubau der KGS Gezelin, Bergische Landstraße 101, 51375 Leverkusen
Planungsleistungen nach §34 HOAI Leistungsphase (LPh) 3-8 Objektplanung (Architekt), Leistungsphase 2 anteilig nach Erfordernis.
Leistungsphase 5-8 reduziert bei Auftragsvergabe an einen Generalunternehmer.
Die Leistungen werden vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien (Planungs- und Baubeschluss) stufenweise beauftragt, zuerst bis LPh 2: Vorplanung für den Neubau der Grundschule und Sporthalle. Vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien (Planungsbeschluss) und der Bereitstellung der Mittel erfolgt die Beauftragung bis LPh 3. Vorbehaltlich des Baubeschlusses und der Bereitstellung der Mittel erfolgt die Beauftragung der LPh 4-8.
KGS Gezelin Bergische
Landstraße 101
51375 Leverkusen
Planungsleistungen nach § 34 HOAI LPh 3-8, LPh 2 anteilig nach Erfordernis, Leistungsphase 5-8 reduziert bei Auftragsvergabe an einen Generalunternehmer, Objektplanung (Architekt) für die Maßnahmen gemäß Zeitplan (siehe Anlage).
Neubau der KGS Gezelin:
Errichtung eines Schulneubaus und einer Sporthalle für die KGS Gezelin unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebes am Standort. Bauen in 2 Bauabschnitten: Schulneubau inklusive Mensa und Verwaltungsbereich, Neubau einer Turnhalle anschließend an den Schulbau. 8 Klassen mit Gruppen- und Förderräumen im „Cluster“ –Konzept sowie Nebenräume gemäß Raumprogramm; barrierefreie Erschließung. Abbruch der bestehenden Schulgebäude. Prüfung der Verwendung erneuerbarer Energien.
Die Neubauten müssen den heutigen Anforderungen einer modernen Bildungsstätte gerecht werden.
Die Neubauten werden unter Verwendung von Passivhauskomponenten geplant. Eine Unterschreitung der EnEV wird angestrebt.
Die Baumaßnahme muss im laufenden Betrieb stattfinden.
Die Neubauten müssen das Erscheinungsbild des abzubrechenden Bestandes in der Fassade aufnehmen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
— Stufe 1: LPh 2 für den Neubau der Grundschule und der Sporthalle,
— Stufe 2: LPh 3 vorbehaltlich des Planungsbeschlusses der entsprechenden politischen Gremien und der Mittelbereitstellung,
— Stufe 3: LPh 4-8 vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien (Baubeschluss) und der Mittelbereitstellung für den Neubau der Grundschule und Turnhalle.
Unter den Teilnahmeanträgen, die
— die formalen Anforderungen erfüllen,
— die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind und
— alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt die Stadt Leverkusen eine begrenzte Anzahl von geeigneten Bewerbern aus, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt dabei anhand der folgenden Kriterien und Gewichtung (siehe auch Bewerbungs- und Bewertungsbogen):
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (100 %):
a) Referenzliste (30 %) der wesentlichen in den letzten 5 Jahren aus dem Leistungsbild der HOAI (Anlage 10 zu §§ 34, 35) erbrachten Leistungen, einschließlich der unter b präsentierten Referenzen (Stichtag: 1.1.2016) mit Angaben zu: Gebäudetyp, Gebäudegröße (m2 BGF), Kostenentwicklung (Kostenschätzung, – Berechnung, –Feststellung KG 300 + 400 brutto), ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI, Honorarzonen und Honoraransatz, Projektlaufzeit (Bearbeitung im Büro), Zeitentwicklung der Umsetzung der Planung (möglichst Angabe der vorgesehenen und der erreichten Termine), Angabe ob Förderprojekt, Referenzgeber (Kontaktdaten: Adresse, Tel. Nr., E-Mail-Adresse), Angabe ob öffentlicher Auftraggeber, Vertragsverhältnis zur Referenzgeberin bzw. zum Referenzgeber.
Eine Bepunktung erfolgt ab 2 wertbaren Referenzen in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte,
b) Eingehende Darstellung (50 %) von bis zu 2 mit der Aufgabe vergleichbaren, in den letzten 5 Jahren (Stichtag 1.1.2016) fertiggestellten Projekten aus der Referenzliste auf maximal 6 Seiten DIN A4.
Als Vergleichskriterien dienen:
— Hauptkriterien: Neubauvorhaben Volumen ab 4 Mio. Gesamtbaukosten (KG 300+400 brutto), Bauen im laufenden Betrieb,
— Nebenkriterien: erbrachter Leistungsumfang (HOAI Leistungsphasen) mindestens LPh. 3-8, Schulbau, Auszeichnung Schulbaupreis/Wettbewerb, Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern (im Sinne des § 99 GWB).
Zu den Projekten sollen neben Abbildungen/Plänen, Erläuterung und verwirklichte Planungskonzepte jeweils folgende Informationen vorliegen: Ausführungszeit der Leistungen (mit Gegenüberstellung der Terminentwicklung von der Planung zur Fertigstellung), Baukosten (mit Gegenüberstellung von Kostenschätzung. -berechnung, und -feststellung), Kostenkennwerte (Euro/m2 BGF).
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Haupt- und Nebenkriterien sowie der Kosten/Termine in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
c) Beschäftigtenstatus (5 %):
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der besonderen Berufserfahrung der Projektleitung, der Anzahl der technischen Beschäftigten mit mehr als fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung, umgerechnet in Vollzeitstellen sowie des Anteils der Ingenieurinnen/Ingenieure und Führungskräfte mit mindestens 5 Jahren Betriebszugehörigkeit in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
d) Technische Ausrüstung (5 %):
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Anzahl der Computer-Arbeitsplätze und der CAD-/BIM-Arbeitsplätze sowie der Anzahl der mobilen Geräte ab 11" Bilddiagonale für das Baustellenmanagement in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
e) Qualitätssicherung (10 %):
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (langfristig über Projekte fortgeschriebene betriebliche Vereinbarung, Vorbereitung der Zertifizierung, Zertifizierung) in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen. Eine Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder das Qualitätszertifikat „Planer am Bau“ führt zu voller Punktzahl; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
Die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Liegt für die Festlegung der einzuladenden Bewerber eine Punktgleichheit vor, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, https://www.leverkusen.de/vv/forms/17/EE_Nichtvorliegen_von_Ausschlussgruenden.pdf
2. Nachweis der Berufszulassung gemäß § 75 VgV:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ gemäß §§ 2 und 7 BauKaG NRW berechtigt sind.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (siehe geforderte Mindeststandards). Auf gesonderte Aufforderung durch die Auftraggeberin sind entsprechende Nachweise einzureichen,
2. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe geforderte Mindeststandards) abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht,
3. Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist von der Bewerberin bzw. vom Bewerber nachzuweisen, dass ihr bzw. ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
— zu 1: Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR. Als Tätigkeitsbereich des Auftrags gelten die Leistungsphasen 1-9 HOAI,
— zu 2: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 1,5 Millionen EUR für Personenschäden sowie 2,175 Millionen EUR für sonstige Schäden.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
1. Referenzliste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (ab 1.1.2016) erbrachten Leistungen (siehe geforderte Mindeststandards),
2. Eingehende Darstellung von bis zu 2 mit der Aufgabe vergleichbaren, in den letzten 5 Jahren (ab 1.1.2016) fertiggestellten Projekten aus der Referenzliste,
3. Nachweis der Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters (siehe geforderte Mindeststandards),
4. Eigenerklärung über den Beschäftigtenstatus bezüglich der Anzahl der technischen Beschäftigten mit mehr als fünfjähriger Berufserfahrung sowie der Anzahl der Ingenieurinnen bzw. Ingenieure und Führungskräfte mit mehr als fünfjähriger Betriebszugehörigkeit. Auf gesonderte Aufforderung durch die Auftraggeberin sind entsprechende Nachweise einzureichen,
5. Erklärung zu Geräten und technischer Ausrüstung, über die die technischen Beschäftigten im letzten Jahr zur Dienstleistung verfügten,
6. Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität,
7. Eigenerklärung mit Benennung und Erläuterung des Umfangs der durch ein Nachunternehmen zu übernehmenden Leistungen,
8. Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist von der Bewerberin bzw. vom Bewerber nachzuweisen, dass ihr bzw. ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
Zu 1: mindestens eine Referenz mit folgenden Angaben: Gebäudetyp, Gebäudegröße (m2 BGF), Kostenentwicklung (Kostenschätzung, -Berechnung, -Feststellung KG 300 + 400 brutto), ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI, Honorarzonen und Honoraransatz, Projektlaufzeit (Bearbeitung im Büro), Zeitentwicklung der Umsetzung der Planung (möglichst Angabe der vorgesehenen und der erreichten Termine), Angabe ob Förderprojekt, Referenzgeber (Kontaktdaten: Adresse, Tel. Nr., E-Mail-Adresse), Angabe ob öffentlicher Auftraggeber, Vertragsverhältnis zur Referenzgeberin bzw. zum Referenzgeber.
Zu 3: mindestens akademischer Grad Dipl.-Ing. (FH) oder gleichwertig sowie mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung. Aus dem Nachweis sollen die Qualifikation und der berufliche Werdegang hervorgehen.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den Bewerbungs- und Wertungsbogen verwiesen, der auf dem Vergabeportal www.vmp-rheinland.de zum Download kostenfrei zur Verfügung steht.
— §§ 66 ff. BauO NRW: Bauvorlageberechtigung,
— §§ 2 und 7 BauKaG NRW: Berechtigung zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung „Architektin“ bzw. „Architekt“ für die Projektleitung.
Die Auftraggeberin behält sich vor, im Auftragsfall die Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz (https://www.leverkusen.de/vv/forms/17/Verpflichtung_Verpflichtungsgesetz_2019.pdf) zu verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen bei der Auftraggeberin ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberinnen bzw. Bewerbern und der Auftraggeberin erfolgt elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
Fragen und Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch bis zum 22. Dezember 2020, 12.00 Uhr, über den Vergabemarktplatz an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
3. Der Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen elektronisch in Textform nach § 126b BGB im Internet über das Bietertool unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ zu übermitteln.
4. Bei Gemeinschaftsbewerbungen ist der ausgefüllte Bewerbungsbogen inklusive aller erforderlichen Anlagenvon dem bevollmächtigten Vertreter der Bewerberinnen- bzw. Bewerbergemeinschaft elektronisch in Textform nach § 126 BGB über den Vergabemarktplatz einzureichen. Das von jedem Mitglied der Bewerberinnen- oder Bewerbergemeinschaft unterschriebene Formblatt BG „Eigenerklärung über die Bildung einer Bewerberinnen- und Bewerbergemeinschaft“ und Formblatt NA „Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind dem Teilnahmeantrag als Datei eingescannt beizufügen.
5. Etwaige Erklärungen Dritter sind als Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung dem Teilnahmeantrag beizufügen.
6. Beabsichtigt eine Bewerberin bzw. ein Bewerber oder eine Bewerberinnen- bzw. Bewerbergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Auftraggeberin sämtliche genannte Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
7. Unterlagen, die die Bewerberin bzw. der Bewerber über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie indiesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1YTYG
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.