Objektplanung Erweiterung Margaretenschule Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0852-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klemensstraße 10
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Erweiterung Margaretenschule
Die Stadt Münster beabsichtigt die Erweiterung der aktuell zweizügigen Margaretenschule im Stadtteil Münster-Mauritz zur Dreizügigkeit.
Die Schule liegt verkehrsberuhigt am Brentanoweg in einer Umgebung, die sich aus Ein- und Mehrfamilienhäusern zusammensetzt. Das Hauptgebäude – ein ehemaliger eingeschossiger Bunker, der zu Schulzwecken in den Jahren 1949-55 umgenutzt und aufgestockt wurde – steht unter Denkmalschutz. Im südlichen Grundstücksbereich befindet sich ein eingeschossiger Klassentrakt, der abgängig ist und für die Planung freigegeben wird. Eine Einfachturnhalle befindet sich im nördlichen Grundstücksbereich.
Die Margaretenschule ist eine offene Ganztagsschule und verfügt neben der verlässlichen Unterrichtszeit über eine Bis-Mittag-Betreuung und eine offene Ganztagbetreuung. Defizite liegen derzeit im Bereich der Mensaflächen, die nicht dem Standard an Größe, Hygiene und Raumflächen entsprechen. Darüber hinaus sind Betreuungsräume für den Nachmittagsbereich nicht ausreichend vorhanden. Die Zuordnung der Klassenräume untereinander sowie die Lage der Mehrzweck- und Differenzierungsräume zu den Klassen sind mit weiten Wegen verbunden und erschweren den pädagogischen Schulablauf.
Im Hinblick auf die Gesamtentwicklung von Schule und offenem Ganztag soll ein durch Multifunktionalität geprägtes Raumkonzept in Lernclustern entstehen, in denen Unterrichtsräume, Betreuungsräume und Differenzierungsräume zusammengefasst sind. Dies betrifft in erster Linie die zu ergänzenden Räume im Neubau. Bauliche Veränderungen im Bestand müssen in Abstimmung mit der Denkmalpflege erfolgen und sollen aufgrund der baulichen Gegebenheiten am Standort unter wirtschaftlichen Aspekten geprüft werden.
Der Neubau soll im Obergeschoss an den Altbau angebunden werden, um eine barrierefreie Erschließung des Obergeschosses im Altbau zu ermöglichen. Im Altbau soll die Erschließungsstruktur mit Flur und daran liegenden Klassen aus denkmalpflegerischer Sicht erhalten bleiben. Die derzeit im Obergeschoss des Altbaus angesiedelte Mensa soll in den Neubau verlegt werden, um die gesamte Logistik des Küchenbetriebes autark anliefern und betreiben zu können.
Das Gebäude ist barrierefrei zu planen, damit die heutigen Ansprüche der Inklusion Berücksichtigung findet.
Für den Ausführungszeitraum steht der Grundschule die benachbarte Richard-von-Weizsäcker-Schule zur Verfügung, so dass der Rückbau des Klassentraktes und der Umbau im Bestand ohne den Einsatz von Containerklassen gewährleistet werden kann. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Kinder die Mensa, Räumlichkeiten im Altbau und auch die Turnhalle in dieser Zeit für den Schulbetrieb nutzen können.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für die beschriebene Maßnahme.
Zusätzliche Angaben
Das in Abschnitt II.2.7) angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens.
Münster
Die Vergabe umfasst die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für die in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Erweiterung der Margaretenschule. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Zum Leistungsumfang zählt auch das Mitwirken des Auftragnehmers bei der Beschaffung des losen Mobilars.
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens. Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit bezieht sich auf den Gesamtfertigstellungstermin, der als Planungs- und Überwachungsziel einzuhalten ist.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen des Büros über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85 %), Unterkriterien:
1.1. allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gemäß Abschnitt III.1.3 Nr. 1 (Gewicht 10 %),
1.2. zusätzlich zu 1.1.: Gegenstand des Vorhabens war ein Schulgebäude (nicht: Sporthalle) einer allgemeinbildenden Schule (Gewicht 20 %),
1.3. zusätzlich zu 1.2.: konkreter Gegenstand des Vorhabens war die Erweiterung der Schule (Gewicht 10 %),
1.4. zusätzlich zu 1.1.: die Baumaßnahmen wurden an einer allgemeinbildenden Schule oder einer KiTa bei fortlaufendem Gebäudebetrieb durchgeführt (Gewicht 15 %),
1.5. zusätzlich zu 1.1.: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 15 %),
1.6. zusätzlich zu 1.1.: Höhe des Baukostenvolumens (KG 300 + 400 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 10 %),
1.7. zusätzlich zu 1.1.: Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 5 %).
2. Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
2.1. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden (Gewicht 5 %),
2.2. aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 5 %).
3. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
3.1. durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %),
3.2. Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschnitt III.2.1)
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen des Büros (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.1.2016) für die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude für die Erweiterung, den Umbau oder eine sonstige Baumaßnahme im Bestand, bei denen das Objekt mindestens der Honorarzone III gem. HOAI entsprach und sich die Baukosten in den KG 300 und 400 (entspr. DIN 276) zusammen auf mindestens 2 Mio. EUR (ohne MwSt) beliefen.
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder mit der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell;
3. Angabe der Anzahl aller sonstigen festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss im Bereich Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein, wobei die LPh 8 bereits mit Baufertigstellung, d. h. der werkvertraglichen Abnahme (ggf. auch unter Mängelvorbehalt) des letzten Ausführungsgewerks für das Gebäude als abgeschlossen gilt.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung und Freischaltung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Vergabemarktplatz NRW aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Die Stadt Münster hat sich der Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Gem. §§ 215, 224, 226 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Blindenwerkstätten und Inklusionsbetriebe ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Ist das Angebot der der anerkannten Einrichtungen ebenso wirtschaftlich wie das eines nicht aus anderen Gründen zu bevorzugenden Bieters/einer Bieterin, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung den des Mitbewerbers/der Mitbewerberin um nicht mehr als 15 % übersteigt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 Prozent berücksichtigt. Dazu bitten wir um die Vorlage der Nachweise: siehe Ziffer 2.3 im gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember 2017 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=[removed]
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [removed]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [removed]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
— Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung,
— ggf. gültige E-Mail-Adresse,
— Anschrift,
— Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk).
Vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge:
— Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/Ihres Angebots/Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind.
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1. Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten,
2. Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3. Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO,
4. Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen,
5. Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln,
6. Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [removed]
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYRPZ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift: Klemensstr. 10
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html