„Support25" — Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit Referenznummer der Bekanntmachung: 34348-FB56/22-2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ruhrallee 175
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de/jobcenter
Abschnitt II: Gegenstand
„Support25" — Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit
Vergabe einer Leistung zur Erstellung von psychiatrisch-psychologischen Fachgutachten gem. § 16 SGB Abs.1 II i. V. m. § 32 SGB III (Eignungsfeststellung) für Jugendliche und junge Erwachsene.
00000 Essen
Stadtgebiet Essen
Ab dem 1.5.2021 wird ein Auftrag zur Erstellung von psychiatrisch-psychologischen Fachgutachten „Support 25" gem. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 32 SGB III (Eignungsfeststellung) für SGB II Kunden — aus dem Bereich U 25- im Rahmen eines offenen Vergabeverfahrens vergeben. Die Laufzeit des Vertrages soll 2 Jahre umfassen.
Das JobCenter Essen hat gesundheitliche und psychische Einschränkungen von Ausbildungssuchenden, Arbeitssuchenden und Ratsuchenden bei der Arbeitsvermittlung sowie bei der Gewährung von Leistungen zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Aufgabenerledigung nach dem SGB II obliegt den beauftragten Fachstellen des JobCenter Essen die Aufgabe, Kundinnen und Kunden des JobCenter Essen zwecks Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit zu beurteilen.
Die Dienstleistung umfasst einmal die Erstellung von psychiatrisch-psychologischen Fachgutachten bei Jugendlichen/jungen Erwachsenen unter 25 Jahren mit ausgeprägten Vermittlungshemmnissen und/oder Auffälligkeiten im Verhaltensbereich aufgrund einer vermuteten psychiatrischen Begleitstörung oder psychischen Einschränkung, die eine Integration erschweren bzw. ihr entgegenstehen. In physischer Hinsicht besteht in der Regel keine Beeinträchtigung. Es handelt sich somit um die Klärung der Einsatzfähigkeit und der Eignung hinsichtlich bestehender Vermittlungshemmnisse und der Vermittlungsfähigkeit aufgrund von vermuteten seelischen Beeinträchtigungen.
Ziel der Begutachtung ist:
1. die Feststellung, ob eine vermittlungsrelevante seelische Störung vorliegt,
2. die genaue Beschreibung von Art und Schwere einer ggf. vorliegenden seelischen Störung,
3. die Einschätzung der therapeutischen Beeinflussbarkeit (individuelle Prognose unter Berücksichtigung von Therapie- und Veränderungsmotivation, Krankheitskonzept, kritischer Evaluation bisheriger Therapien, Strukturniveau und Art des einzuschlagenden Therapiewegs unter besonderer Berücksichtigung der Vielgliedrigkeit des psychiatrischen Hilfesystems),
4. die Einschätzung der Auswirkungen auf die derzeitige Leistungsfähigkeit/Integrationsfähigkeit vor allem hinsichtlich seelischer Stabilität, kognitiver Belastbarkeit, Umstellfähigkeit, Durchhaltefähigkeit und sozialer Kompetenz.
Hierbei wird insbesondere eine gutachterliche Einschätzung zu der Frage erwartet:
— ob die Stabilität, Eignung und Motivationslage eine Fortführung der Integrationsbemühungen bzw. im Auftrag konkret zu benennender beruflichen Maßnahmen, evtl. unter Einbeziehung einer psychosozialen Beratungsstelle/einer ambulanten Therapie, zulassen (sozialmedizinische Empfehlungen),
— ob medizinische Maßnahmen (stationär, teilstationär, ambulant) aktuell im Vordergrund stehen, wobei deren voraussichtliche Dauer abgeschätzt werden soll (Leistungsfähigkeit unter 3 Std. für voraussichtlich weniger als 6 Monate).
Der Bereich der (sucht-) psychiatrischen Auffälligkeiten/Erkrankungen ist ein hochsensibler Bereich, bei dem es vielen Kunden extrem schwerfällt, sich anderen Personen gegenüber zu öffnen.
Daher ist durchschnittlich von 4 Gesprächen (maximal 5) pro Kunde auszugehen, insbesondere da mehrere standardisierte Testverfahren durchgeführt werden müssen.
Zu den weiteren Inhalten der Dienstleistung gehören, auch unabhängig von der Gutachtenerstellung, verschiedene Arten von Interventionsgesprächen:
1. Die Durchführung von Krisengesprächen, aus denen sich nicht ein Auftrag zur regulären Teilnahme an Support 25 ergibt. Hier geht es um Krisengespräche, die bei den Integrationsfachkräften auftreten können und durch die Psychologen von Support25 eine sofortige Hilfestellung gegeben ist.
2. Es sollen Vorgespräche für Kunden, die sich unter Support25 nichts vorstellen können, angeboten werden, damit diese sich freiwillig für eine Teilnahme am Angebot entscheiden können.
3. Das Personal ist bei der Anbindung der Kunden an das Hilfesystem durch Stationsanmeldungen, Vereinbarungen von Terminen in Spezialambulanzen, Vermittlung von Testterminen, behilflich.
4. In Einzelfällen kann eine kurze Nachbetreuung, im Rahmen von maximal 2 Terminen, angeboten werden, z. B. um beim Umgang mit Krisen, organisatorischen Problemen bei der Therapieaufnahme, etc. zu unterstützen.
5. Die Mitarbeiter*innen von Support25 und Mitarbeiter*innen des JC Essen können Fallbesprechungen/Supervisionen zu anonymen Kunden durchführen um die Mitarbeiter*innen des JC bei der Hilfeplanung für Kund*innen zu unterstützen. Somit sind die Psycholog*innen auch Ansprechpartner*innen in akuten Beratungssituationen im U25 Bereich, für Kund*innen und Mitarbeiter*innen.
6. Support25 kann eingeschaltet werden um abzuklären ob eine Zuweisung in passende Maßnahmen des JobCenter Essen sinnvoll ist. Hierbei soll eine Rückmeldung und evtl. Fallbesprechung mit der Integrationsfachkraft erfolgen. Es kann auch ein Übergabegespräch zwischen Support25 und dem Träger der Maßnahme mit schriftlicher Zustimmung des Kunden stattfinden. Nach der Einschätzung von Support25, entscheidet die Integrationsfachkraft über die Zuweisung des Kunden. Zuzuweisende Stelle bleibt das JobCenter Essen.
Bei den verschiedenen Interventionsgesprächen ist von durchschnittlich 2 Gesprächsterminen pro Teilnehmenden/Mitarbeitenden auszugehen. Support25 wird hierzu einen Bericht verfassen und dem Auftraggeber zur Verfügung stellen.
Der Vertragszeitraum umfasst den 1.5.2021 bis 30.4.2023.
Es sollen circa 200 Gutachten pro Jahr und ca. 150 Berichte zu Interventionsgesprächen erstellt werden.
Der Vertrag kann einmal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
Der Vertrag enthält die Option zur einmaligen Vertragsverlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bzgl. einer Registerabfrage im Berufs- oder Handelsregister sind im Vordruck D.2.1 entsprechende Angaben zu machen.
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1 und D.3 der Vergabeunterlagen Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind in der Datei D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge und entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YYDT
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de