Full-Service-Agentur Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA-2020-07-17-NW-SAW

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aok.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Full-Service-Agentur

Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA-[removed]NW-SAW
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beratung, Kreation und Produktion der Kundenkommunikation der AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
NUTS-Code: DEF SCHLESWIG-HOLSTEIN
Hauptort der Ausführung:

Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit rund 2,9 Millionen Versicherten und einem Haushaltsvolumen von rund 9,9 Milliarden EUR gehört die AOK Nordwest im bundesweiten Vergleich zu den „Top 10" unter den gesetzlichen Krankenkassen. In über 80 Kundencentern betreuen rund 7 000 Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter die Kunden in allen Angelegenheiten rund um die Gesundheit. Ein positiver Mitgliedertrend, ein konsequentes Kosten- und Leistungsmanagement sowie effiziente Strukturen verschaffen der AOK Nordwest eine solide Finanzbasis. Neben einem umfangreichen Leistungsspektrum für die Absicherung im Krankheits- und Pflege-fall, bietet die AOK Nordwest viele Zusatzangebote – von verschiedenen Zusatzleistungen im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets bis hin zu hervorragenden Gesundheits-programmen. Mit ihren Online-Auftritten bietet die AOK Nordwest Kunden und Interessierten Orientierung, Service und Leistungen an sowie die Möglichkeit Mitgliedschaften online abzuschließen. Das Online-ServiceCenter „Meine AOK" vervollständigt den exzellenten Service und ermöglicht den Kunden der AOK ihre Anliegen rund um die Uhr, schnell und mobil zu erledigen. Die Kundenorientierung der Gesundheitskasse wird durch eine Vielzahl von Serviceauszeichnungen belegt.

Die AOK Nordwest sucht für die strategische und operative Beratung in allen Fragen des Marketings (inkl. Online- und Social Media-Marketing) einschließlich der Planung, Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung sowie Wirkungsmessung und Pflege von Kommunikations- und Marketingmaßnahmen eine Full-Service-Agentur.

Es soll die Kommunikations- und Marketingstrategie für die Marke AOK Nordwest, unter Berücksichtigung der AOK-Dachmarke und der AOK-Dachkampagnen des AOK-Bundesverbandes, fortgeführt und weiterentwickelt werden. Hieraus sollen zielgruppengerechte Marktpositionierungen und Kampagnen für die AOK Nordwest erarbeitet werden, die einen zeitgemäßen Medienmix im Print-, Online- und Social Media-Bereich umfassen.

Außerdem sollen einzelne Themenkampagnen, Mailing-/Responseaktionen, Kooperationen, Initiativen, Veranstaltungen und Einzelmaßnahmen konzeptioniert werden. Das gilt für kampagnen-, medien- und /oder kanalübergreifende Aktionen. Schwerpunkte sind außerdem das (Online-)-Dialogmarketing sowie die Leadgenerierung, für die ebenfalls strategische Beratung, Konzeptionierung, redaktionelle und technische Umsetzung benötigt wird.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept: Kreativität der Ideen / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Konzept: Strategischer Ansatz (geplantes Vorgehen) / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Umsetzung des Kommunikationsziels / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Einhaltung des Budgetrahmens / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Alleinstellungsmerkmal; Umsetzung generiert Wettbewerbsvorteil / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Ansprechende Umsetzung/Gestaltung der Medien / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Realistisches Timing / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Realistische Kennzahlenerfüllung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: nachvollziehbares, vollständiges Controlling / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Erreichungsgrad des Marketingziels / Gewichtung: 15
Kostenkriterium - Name: Preis für die Projekte / Gewichtung: 15
Kostenkriterium - Name: Durchschnittlicher Agenturstundensatz / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Prozentuales Agenturentgelt als Fremdkostenanteil / Gewichtung: 5
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.

(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.

Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.

Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Teilnahmebedingungen).

Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDQSD

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

„1. Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

2. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

3. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…"

§ 135 GWB Unwirksamkeit.

„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat…"

§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…".

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/11/2020

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