Full-Service-Agentur Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA-2020-07-17-NW-SAW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Full-Service-Agentur
Beratung, Kreation und Produktion der Kundenkommunikation der AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse.
Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein
Mit rund 2,9 Millionen Versicherten und einem Haushaltsvolumen von rund 9,9 Milliarden EUR gehört die AOK Nordwest im bundesweiten Vergleich zu den „Top 10" unter den gesetzlichen Krankenkassen. In über 80 Kundencentern betreuen rund 7 000 Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter die Kunden in allen Angelegenheiten rund um die Gesundheit. Ein positiver Mitgliedertrend, ein konsequentes Kosten- und Leistungsmanagement sowie effiziente Strukturen verschaffen der AOK Nordwest eine solide Finanzbasis. Neben einem umfangreichen Leistungsspektrum für die Absicherung im Krankheits- und Pflege-fall, bietet die AOK Nordwest viele Zusatzangebote – von verschiedenen Zusatzleistungen im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets bis hin zu hervorragenden Gesundheits-programmen. Mit ihren Online-Auftritten bietet die AOK Nordwest Kunden und Interessierten Orientierung, Service und Leistungen an sowie die Möglichkeit Mitgliedschaften online abzuschließen. Das Online-ServiceCenter „Meine AOK" vervollständigt den exzellenten Service und ermöglicht den Kunden der AOK ihre Anliegen rund um die Uhr, schnell und mobil zu erledigen. Die Kundenorientierung der Gesundheitskasse wird durch eine Vielzahl von Serviceauszeichnungen belegt.
Die AOK Nordwest sucht für die strategische und operative Beratung in allen Fragen des Marketings (inkl. Online- und Social Media-Marketing) einschließlich der Planung, Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung sowie Wirkungsmessung und Pflege von Kommunikations- und Marketingmaßnahmen eine Full-Service-Agentur.
Es soll die Kommunikations- und Marketingstrategie für die Marke AOK Nordwest, unter Berücksichtigung der AOK-Dachmarke und der AOK-Dachkampagnen des AOK-Bundesverbandes, fortgeführt und weiterentwickelt werden. Hieraus sollen zielgruppengerechte Marktpositionierungen und Kampagnen für die AOK Nordwest erarbeitet werden, die einen zeitgemäßen Medienmix im Print-, Online- und Social Media-Bereich umfassen.
Außerdem sollen einzelne Themenkampagnen, Mailing-/Responseaktionen, Kooperationen, Initiativen, Veranstaltungen und Einzelmaßnahmen konzeptioniert werden. Das gilt für kampagnen-, medien- und /oder kanalübergreifende Aktionen. Schwerpunkte sind außerdem das (Online-)-Dialogmarketing sowie die Leadgenerierung, für die ebenfalls strategische Beratung, Konzeptionierung, redaktionelle und technische Umsetzung benötigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Teilnahmebedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDQSD
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„1. Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
2. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
3. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…"
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…"
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…".