Lieferung und Aufbau redundantes Online-Speichersystem

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Theaterstraße 24
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 228 / 711-2330
Fax: +49 228 / 711-2344
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-bonn.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Konzerngesellschaft für SWB Bus und Bahn, Enw, SSB, Bonn-Netze

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung und Aufbau redundantes Online-Speichersystem

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30200000 Computeranlagen und Zubehör
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) schreibt als Auftraggeber (AG) die Beschaffung und Konfiguration zweier Speicher-Systeme (Redundantes Online Speicher System im Active/Active-Cluster). Der AG schließt hierzu mit dem AN einen EVB IT-Vertrag.

Die Speicher-Systeme sind in einer Komplettlieferung, spätestens 6 Wochen nach Auftragsvergabe beim AG anzuliefern. Aufbau und Installation, sowie das Einrichten einer Grundkonfiguration (vgl. Ziff. 3.4 des LV) muss innerhalb der darauffolgenden 3 Werktage beginnen und innerhalb weiterer 3 Werktage abgeschlossen sein. Die Dokumentation ist innerhalb weiterer 10 Werktage dem AG auszuhändigen. Liefer- und Leistungszeitraum ergeben sich aus der internen Projektplanung und sind einzuhalten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) schreibt als Auftraggeber (AG) die Beschaffung und Konfiguration zweier Speicher-Systeme (Redundantes Online Speicher System im Active/Active-Cluster). Der AG schließt hierzu mit dem AN einen EVB IT-Vertrag.

Die Speicher-Systeme sind in einer Komplettlieferung, spätestens 6 Wochen nach Auftragsvergabe beim AG anzuliefern. Aufbau und Installation, sowie das Einrichten einer Grundkonfiguration (vgl. Ziff. 3.4 des LV) muss innerhalb der darauffolgenden 3 Werktage beginnen und innerhalb weiterer 3 Werktage abgeschlossen sein. Die Dokumentation ist innerhalb weiterer 10 Werktage dem AG auszuhändigen. Liefer- und Leistungszeitraum ergeben sich aus der internen Projektplanung und sind einzuhalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerung Support gem. LV Pos. 3.3: Der AG kann den Support für das 6. Jahr und das 7. Jahr nach 5 Jahren verlängern. Die Positionen werden optional abgefragt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform subreport barrierefrei zur Verfügung gestellt. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.

2. Es handelt sich um ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der SektVO. Der Ablauf des Verfahrens gliedert sich wie folgt:

Stufe 1: Sie bewerben sich mit den geforderten Unterlagen bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.2.2 genannten Teilnahmefrist.

Stufe 2: Nach erfolgter Prüfung erhalten die 5 am besten geeignetsten Bewerber (vgl. zu den Auswahlkriterien Ziffer II.2.9) eine Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes.

Mit diesem Schreiben werden den Bewerbern die Frist für den Eingang der Erstangebote sowie alle sonstigen Hinweise zum Verfahrensablauf in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.

Stufe 2a: Nach Abgabe der Angebote werden diese ausgewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben.

Stufe 2b: Falls erforderlich wird der Auftraggeber mit allen Bietern ein Verhandlungsgespräch führen. In diesem Fall erfolgen separate Einladungen unter Angabe des jeweiligen Termins.

Stufe 2c: Sofern der Auftraggeber sich dazu entscheidet, in Verhandlungen einzutreten, erhalten alle Bieter im Anschluss an die Gespräche Gelegenheit zur Abgabe eines finalen Angebotes.

3. Die Vergabestelle behält sich vor, unvollständige, fehlerhafte oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig in angemessener Frist nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch und können auf das Nachfordern nicht vertrauen; bei der Bewerbung ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige und/oder fehlende und/oder fehlerhafte Unterlagen und Nachweise zum Ausschluss führen können.

4. Bitte stellen Sie Ihre Fragen zum Teilnahmewettbewerb bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge an den Auftraggeber. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.

Eingehende Bieterfragen sowie die dazugehörigen Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

5. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB).

6. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zustellen. Mündliche/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte wären, würden sie doch erteilt, nicht verbindlich.

7. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/12/2020

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