Lieferung und Aufbau redundantes Online-Speichersystem
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Theaterstraße 24
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 228 / 711-2330
Fax: +49 228 / 711-2344
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Aufbau redundantes Online-Speichersystem
Die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) schreibt als Auftraggeber (AG) die Beschaffung und Konfiguration zweier Speicher-Systeme (Redundantes Online Speicher System im Active/Active-Cluster). Der AG schließt hierzu mit dem AN einen EVB IT-Vertrag.
Die Speicher-Systeme sind in einer Komplettlieferung, spätestens 6 Wochen nach Auftragsvergabe beim AG anzuliefern. Aufbau und Installation, sowie das Einrichten einer Grundkonfiguration (vgl. Ziff. 3.4 des LV) muss innerhalb der darauffolgenden 3 Werktage beginnen und innerhalb weiterer 3 Werktage abgeschlossen sein. Die Dokumentation ist innerhalb weiterer 10 Werktage dem AG auszuhändigen. Liefer- und Leistungszeitraum ergeben sich aus der internen Projektplanung und sind einzuhalten.
Die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) schreibt als Auftraggeber (AG) die Beschaffung und Konfiguration zweier Speicher-Systeme (Redundantes Online Speicher System im Active/Active-Cluster). Der AG schließt hierzu mit dem AN einen EVB IT-Vertrag.
Die Speicher-Systeme sind in einer Komplettlieferung, spätestens 6 Wochen nach Auftragsvergabe beim AG anzuliefern. Aufbau und Installation, sowie das Einrichten einer Grundkonfiguration (vgl. Ziff. 3.4 des LV) muss innerhalb der darauffolgenden 3 Werktage beginnen und innerhalb weiterer 3 Werktage abgeschlossen sein. Die Dokumentation ist innerhalb weiterer 10 Werktage dem AG auszuhändigen. Liefer- und Leistungszeitraum ergeben sich aus der internen Projektplanung und sind einzuhalten.
Verlängerung Support gem. LV Pos. 3.3: Der AG kann den Support für das 6. Jahr und das 7. Jahr nach 5 Jahren verlängern. Die Positionen werden optional abgefragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform subreport barrierefrei zur Verfügung gestellt. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
2. Es handelt sich um ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der SektVO. Der Ablauf des Verfahrens gliedert sich wie folgt:
Stufe 1: Sie bewerben sich mit den geforderten Unterlagen bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.2.2 genannten Teilnahmefrist.
Stufe 2: Nach erfolgter Prüfung erhalten die 5 am besten geeignetsten Bewerber (vgl. zu den Auswahlkriterien Ziffer II.2.9) eine Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes.
Mit diesem Schreiben werden den Bewerbern die Frist für den Eingang der Erstangebote sowie alle sonstigen Hinweise zum Verfahrensablauf in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
Stufe 2a: Nach Abgabe der Angebote werden diese ausgewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben.
Stufe 2b: Falls erforderlich wird der Auftraggeber mit allen Bietern ein Verhandlungsgespräch führen. In diesem Fall erfolgen separate Einladungen unter Angabe des jeweiligen Termins.
Stufe 2c: Sofern der Auftraggeber sich dazu entscheidet, in Verhandlungen einzutreten, erhalten alle Bieter im Anschluss an die Gespräche Gelegenheit zur Abgabe eines finalen Angebotes.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, unvollständige, fehlerhafte oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig in angemessener Frist nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch und können auf das Nachfordern nicht vertrauen; bei der Bewerbung ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige und/oder fehlende und/oder fehlerhafte Unterlagen und Nachweise zum Ausschluss führen können.
4. Bitte stellen Sie Ihre Fragen zum Teilnahmewettbewerb bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge an den Auftraggeber. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
Eingehende Bieterfragen sowie die dazugehörigen Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
5. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB).
6. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zustellen. Mündliche/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte wären, würden sie doch erteilt, nicht verbindlich.
7. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.