1 Gerätewagen Hygiene für die Feuerwehr Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5329
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niederwall 23
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
1 Gerätewagen Hygiene für die Feuerwehr Bielefeld
Die Feuerwehr Bielefeld beschafft einen neuen Gerätewagen Hygiene.
Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN-SPEC 14502-1, Entwurf DIN 14502-2, DIN 14502-3 und DIN 14555-21 ist besonders auf die Wendigkeit und Manövrierfähigkeit zu achten.
Stadt Bielefeld – Feuerwehramt
Am Stadtholz 18
33609 Bielefeld
Die Lieferung des aus-/aufzubauenden Basisfahrzeugs (Fahrgestell) ist Bestandteil des Auftrages. Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen des Gesamtauftrages für die Lieferung und den Ausbau des Fahrgestells, des Auf-/Ausbaus und der Ausstattung (Beladung).
In der Bewertungsmatrix ist ein Liefertermin in Wochen anzugeben, bezogen auf das Eingangsdatum des Auftrags. Bei Fristüberschreitung gilt je vollendete Woche der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % der Auftragssumme als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme.
Für den Auftrag ist keine maximale Lieferzeit angegeben. Bei Überschreitung von mehr als 78 Wochen werden für das Angebot unter dem Bewertungspunkt „Lieferzeit“ jedoch keine Punkte mehr vergeben.
Zu den Bewertungskriterien s. Ziff. VI.3).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
3. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
4. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
5. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Der Bieter muss Referenzen über baugleiche bisher an Feuerwehren im deutschsprachigen Raum ausgelieferte GW Hygiene/Logistik benennen. Gefordert werden mindestens 5 positive Referenzen, die nicht älter als aus dem Jahre 2017 sein dürfen und sich auf die angebotenen Aufbauten und Fahrgestelle beziehen. Neben der Anschrift sind der Ansprechpartner der jeweiligen Feuerwehr, dessen Erreichbarkeit (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie das Jahr der Auslieferung anzugeben.
Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters muss dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die Ausstattung des Bieters mit technischen Geräten zur Planung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle sowie Merkmale der Produktion hervorgehen (z. B. Einzelplatz- oder Linienfertigung).
Der Bieter muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dieses kann der Standort des Herstellers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bieter beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung des Angebotes bei Bedarf anfordern.
Der Service-Betrieb muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung mindestens folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
— Fehlerdiagnosen,
— Reparaturen an Auf- und Einbauten inclusive Karosseriearbeiten,
— Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
— Umbauten und
— turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Der Bieter muss die Reparatur-, Wartungs- und Umbauarbeiten benennen, für welche der Service-Betrieb von ihm autorisiert wurde.
Voraussetzung des Auftragnehmers für den Digitalfunkeinbau:
1. Die am Einbau beteiligten Mitarbeiter müssen eine Einbauzertifizierung für digitale BOS Funkgeräte durch die Fa. Selectric aus Münster nachweisen,
2. Eingetragener Meisterbetrieb,
3. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001,
4. Abschließbare Montagehalle für dementsprechende Fahrzeuge,
5. Mitarbeiter aus dem Bereich KFZ-Elektrotechnik oder vergleichbar,
6. Geeignete Messgeräte müssen vorhanden sein.
Für den Fall, dass bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe der Nachweis zu 1. erbracht werden kann, kann dieser bereits dem Angebot beigefügt werden. Ansonsten ist der erforderliche Nachweis der Zertifizierung bis spätestens zum Baugespräch unaufgefordert nachzuweisen. Ggf. ist auch die Beauftragung einer Fremdfirma, die die Einbauzertifizierung besitzt, durch den Auftragnehmer zulässig.
Einbau
Die notwendigen Zeitrelais, Funkschalter und Kleinteile sind vom Auftragnehmer zu beschaffen.
Alle geltenden Vorschriften hinsichtlich der technischen Veränderungen an Kraftfahrzeugen, im Besonderen die Vorgaben zum Einbau von Funkgeräten und Antennen sind einzuhalten.
Alle im Laufe der Auftragsabwicklung zwischen Auftraggeber und -nehmer abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen technischen Änderungen am bestehenden Angebot, die jedoch den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses weiterhin entsprechen müssen, bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer hält diese schriftlich fest und leitet sie dem Auftraggeber unter Angabe der evtl. entstehenden Mehrkosten kurzfristig zu. Alle Änderungen, die Mehrkosten verursachen, bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewertungskriterium „Angebotspreis“:
Das nach dem Preis günstigste Angebot erhält die Maximalpunktzahl (1000 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten entsprechend des Preisabstandes zum preislich niedrigsten Angebot weniger Punkte. Die Wertungspunktzahl des Angebotspreises errechnet sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Punkte vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Punktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis der Bieterin/des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Maximal können 1000 Bewertungspunkte erreicht werden.
(Wertungspunkte Angebotspreis=1000-1000*(Angebotspreis-Bestpreis)/Bestpreis).
Bewertungskriterium „Kundendienst – telefonische Erreichbarkeit“:
Für die telefonische Erreichbarkeit und Reaktion eines qualifizierten deutschsprachigen Kundendienstes werden je nach Erreichbarkeit an Werk- bzw. Samstagen in NRW für Teil 1 und Teil 2 jeweils bis zu 40 Wertungspunkte vergeben:
Montag – Freitag
24 Stunden = 20 Punkte
7.00 – 19.00 Uhr = 15 Punkte
7.00 – 18.00 Uhr = 10 Punkte
8.00 – 18.00 Uhr = 5 Punkte
8.00 – 17.00 Uhr = 0 Punkte
Samstag/Sonntag/Feiertag
7.00 – 19.00 Uhr = 15 Punkte
7.00 – 18.00 Uhr = 10 Punkte
8.00 – 18.00 Uhr = 5 Punkte
8.00 – 17.00 Uhr = 0 Punkte
Bewertungskriterium „Kundendienst – Vor-Ort-Verfügbarkeit“:
Für die zeitliche Verfügbarkeit eines Kundendienstes vor Ort, der auch in Notfällen tätig werden kann, werden für Teil 1 und Teil 2 jeweils 40 Wertungspunkte vergeben:
Montag - Freitag
<= 3 Stunden = 20 Punkte
> 3 Stunden = 10 Punkte
Nein = 0 Punkte
Samstag/Sonntag/Feiertag
<= 3 Stunden = 20 Punkte
> 3 Stunden = 10 Punkte
Nein = 0 Punkte
Bewertungskriterium „Kundendienst – Quantität“
Für die Quantität des Kundendienstes können für Teil 1 und Teil 2 jeweils bis zu 40 Wertungspunkte vergeben werden:
Mehr als 3 Servicetechniker = 40 Punkte
3 Servicetechniker = 25 Punkte
2 Servicetechniker = 10 Punkte
1 Servicetechniker = 0 Punkte
Kein Techniker = Ausschluss
Bewertungskriterium „Kundendienst – Standort“
Der Bieter, der einen Kundendienststandort bis zu 30 km Entfernung von der Hauptfeuerwache Bielefeld angeben kann, erhält die max. Bewertung von 80 Punkten:
Bis 30 km Entfernung = 80 Punkte
31 km bis 50 km Entfernung = 65 Punkte
51 km bis 100 km Entfernung = 50 Punkte
101 km bis 150 km Entfernung = 35 Punkte
151 km bis 200 km Entfernung = 20 Punkte
Größer 200 km Entfernung = 0 Punkte
Bewertungskriterium „Ersatzteilversorgung“
Für die Dauer der Versorgung mit Ersatzteilen werden Wertungspunkte vergeben. Die maximal erreichbare Punktezahl beträgt für Teil 1 und Teil 2 jeweils 100 Wertungspunkte:
20 und mehr Jahre = 100 Punkte
10 bis 19 Jahre = 50 Punkte
9 und weniger Jahre = 0 Punkte
Bewertungskriterium „Garantiezeit“
Für die Garantiedauer des Fahrgestells, Motors und Getriebes bzw. Herstellergarantiezeit gegen Durchrostung werden Wertungspunkte vergeben:
36 und mehr Monate = 50 Punkte
24 – 35 Monate = 25 Punkte
12 – 23 Monate = 0 Punkte
Bewertungskriterium „Erfüllungsgrad der technischen Leistungsbeschreibung“
Für die Erfüllung jedes Sollkriteriums werden – wie in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen – 2, 4, 6, 8, 10, 15 oder 20 Punkte vergeben. In Teil 1 und Teil 2 können jeweils 100 Wertungspunkte erreicht werden.
Bewertungskriterium „Lieferzeit – Fertiggestelltes Fahrzeug (Fahrgestell & Ausbau & Beladung & Rollcontainer)"
Abhängig von der Dauer der Lieferzeit werden maximal 100 Wertungspunkte vergeben:
54 und weniger Wochen = 100 Punkte
55-60 Wochen = 70 Punkte
61-66 Wochen = 40 Punkte
67-72 Wochen = 10 Punkte
73-78 Wochen = 5 Punkte
79 und mehr Wochen = 0 Punkte
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ93RL
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]