Rahmenvertrag über die Belieferung von Tonerkartuschen und Tintenpatronen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020_101_SH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 2
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 83-0
Fax: +49 251 / 83-22052
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Belieferung von Tonerkartuschen und Tintenpatronen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages, mit dem die kontinuierliche Versorgung der Hochschuleinrichtungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit Tonerkartuschen und Tintenpatronen ausgenommen das Universitätsklinikum Münster sowie des Fachbereichs 5 (Medizinische Fakultät) — (im Folgenden: AG) im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. März 2022) sichergestellt wird. Die AG hat zweimal die Option, den Vertrag um je ein weiteres Jahr zu verlängern. Die maximale mögliche Vertragsdauer beträgt somit 4 Jahre und 3 Monate und endet dann spätestens am 31.3.2024.
Tinten und Toner als OEM Produkt (Originalprodukte)
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Schlossplatz 2
48149 Münster
Die Liegenschaften der WWU sind weiträumig im Gebiet der Stadt Münster auf zirka 219 Gebäude verteilt. Zur WWU gehören zirka 500 Anlieferadressen.
4.10.1 Mindestanforderungen Qualität Toner und Tinte Originalprodukte
Es dürfen nur OEM (Original Equipment Manufacturer) Produkte der Gerätehersteller angeboten werden.
Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind von allen Produkten, die im Produkt- und Preisverzeichnis angeboten werden, zu erfüllen (soweit zutreffend, d.h. einige Anforderungen gelten z.B. naturgemäß nicht für Trommeleinheiten).
Erfüllt mindestens eines der angebotenen Produkte eine Mindestanforderung nicht, so dürfen die entsprechenden Produkte nicht angeboten werden. Es müssen andere Produkte angeboten werden, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
Für jede Position ist zwingend ein Produkt anzubieten.
Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass die nachfolgenden Mindestanforderungen von allen angebotenen Produkten wie gefordert erfüllt werden.
Die WWU behält sich vor, entsprechende Bestätigungen der Hersteller nachzufordern.
4.10.2 Allgemeine Mindestanforderungen
1. Kompatibilität
Die Produkte sind 100 % kompatibel zum entsprechenden Gerät. Die jeweiligen Geräte sind aus den Kartuschen-/Patronenbezeichnungen abzuleiten.
2. Funktionalität
Die Produkte funktionieren derart einwandfrei, dass die Geräte nach dem sachgemäßen Ein-legen sofort einsatzbereit sind.
Es sind im Regelfall weder weitere Tasten (z. B. Starttaste, An/Aus-Taste) zu betätigen, noch das Gerät stets im Stand-By-Modus zu halten, um eine einwandfreie Funktionalität zu gewährleisten. Sofern das Gerät eine Füllstandanzeige hat, zeigt diese nach dem Einlegen des Produktes „voll" an. Insbesondere die Funktionalität der Faxgeräte wird nicht beeinträchtigt, d. h. Faxe können ungestört empfangen, gesendet und ausgedruckt werden.
3. Druckqualität/-eigenschaften
Die Produkte stellen eine gleichbleibende Druckqualität und störungsfreie Funktion über die gesamte Gebrauchsdauer der Module sicher.
4. Seitenkapazität
Die Angaben zur Seitenkapazität der einzelnen Kartuschen eines monochromen Laserdruckers sind normkonform zur ISO/IEC 19752 gemessen.
Die Seitenkapazität der einzelnen Kartusche eines Farblaserdruckers sind normkonform zur ISO/IEC 19798 gemessen.
Die Reichweite eines Tintendruckkopfes bzw. Tintentanks ist gem. ISO 24712 und 24711 zu bestimmen.
Der Hersteller muss dies mittels eines Zertifikates von einem akkreditierten Unternehmen auf Verlangen nachweisen können. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend.
5. Schmelzpunkt
Der Schmelzpunkt des Toners ist derart optimal bemessen, dass:
— der Toner nicht in zu großen Mengen an der Heizwalze der Fixiereinheit hängen bleibt (Schmelzpunkt ansonsten zu niedrig) bzw,
— der Toner fest genug am Papier klebt, so dass er sich später nicht ablöst (Schmelzpunkt ansonsten zu hoch).
Papierstatus in der Fixiereinheit bzw. eine Verschlechterung der Druckqualität werden auf diese Weise vermieden.
6. Verschmutzung
Druckmodule und Tonerbehälter sind so verschlossen, dass bei der Lagerung und dem Transport kein Tonerstaub austreten kann.
7. Verpackung
Die Produkte sind einzeln durch eine Umhüllung gegen äußere Einflüsse geschützt. Bei Tonern ist die Innenverpackung als licht- und feuchtigkeitsschützende Hülle ausgeführt. Bei Tintenpatronen ist die Innenverpackung als Schutz gegen mechanische Einwirkungen ausgeführt.
Tonerkartuschen werden stoßsicher verpackt, damit beim Transport keine Schäden entstehen. Unnötiges Verpackungsmaterial ist zu vermeiden.
Verpackungen sollten so optimiert sein, dass Verpackungen zwar den notwendigen Schutz der Produkte gewährleisten, aber nicht überdimensioniert sind.
Es ist eine umweltfreundliche Verpackung zu wählen. Das Verpackungsmaterial sollte wiederverwertbar, wiederverwendbar oder recyclebar sein.
Verpackungen aus Karton sollten vorzugsweise aus Recyclingmaterial bestehen. Für die Verpackung verwendete Kunststoffe dürfen keine halogenhaltigen Polymere enthalten. Vorrangig sollten Recyclingkunststoffe eingesetzt werden.
Die Hersteller und Zulieferer hat der Auftragnehmer ebenfalls auf diese Erfordernisse hinzu-weisen.
8. Kennzeichnung
Die Produkte selbst oder die Umverpackungen sind mindestens wie folgt zu kennzeichnen:
— Typ-/Modellbezeichnung des Toners/Tintenpatrone,
— Name des Inverkehrbringers oder Warenzeichen,
— Artikelnummer,
— Farbe und Einsatzbereich, d. h. für welches Gerät das Produkt nutzbar ist und
— das Mindesthaltbarkeitsdatum.
9. Bedienungs- und Installationsanleitung für Toner in deutscher Sprache
Der Kartusche ist eine Bedienungs- und Installationsanleitung beizulegen. Diese enthält Informationen zum Kundendienst und Hinweise zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken durch austretenden Toner. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass Module niemals gewaltsam geöffnet werden dürfen und was zu tun ist, falls dennoch einmal Tonerpulver ausgetreten sein sollte.
10. Mindesthaltbarkeit von Tintenpatronen
Bei Auslieferung an die WWU müssten die Tintenpatronen eine MHD-Restlaufzeit von mindestens 9 Monaten aufweisen.
11. Umweltmanagementsystem und Qualitätsmanagementsystem
Die Produzenten der Toner/Tinten müssen nach ISO 9001 und ISO 14001 zertifiziert sein. Ein entsprechendes offizielles Zertifikat, ausgestellt durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle ist beizufügen. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Die Urkunden/Zertifikate dürften über die Hersteller zu beziehen sein. Sollten die Produkte von unterschiedlichen Herstellern bezogen werden, müssen die Zertifikate pro Hersteller beigefügt werden.
Die WWU behält sich vor, entsprechende Bestätigungen der Hersteller nach zu forden.
Weitere Anforderungen siehe Leistungsbeschreibung!!
Tinten und Toner (Alternativprodukte)
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Schlossplatz 2
48149 Münster
Die Liegenschaften der WWU sind weiträumig im Gebiet der Stadt Münster auf zirka 219 Gebäude verteilt. Zur WWU gehören zirka 500 Anlieferadressen.
Mindestanforderungen Qualität Toner und Tinte kompatible Produkte
Es dürfen sowohl alternative Produkte als auch Produkte der Gerätehersteller (sog. Originalprodukte) angeboten werden.
Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind von allen angebotenen Produkten, die im Produkt- und Preisverzeichnis angeboten werden, zu erfüllen. Erfüllt mindestens eines der angebotenen Produkte eine Mindestanforderung nicht, so dürfen die entsprechenden Produkte nicht angeboten werden. Es müssen andere Produkte angeboten werden, die die nach-folgenden Mindestanforderungen erfüllen.
Alle wiederaufbereiteten Toner/wieder befüllten Tinten müssen zudem sämtliche Mindestanforderungen für wiederaufbereitete Produkte erfüllen (Kap. 4.11.3 und 4.11.4)
Werden Produkte mit höherer Seitenleistung im Vergleich zu den Produkten der Gerätehersteller angeboten, müssen diese außerdem alle Zusatzmindestanforderungen für Produkte mit höherer Seitenleistung erfüllen (Kap. 4.11.5).
Folgende Produkte dürfen nicht angeboten werden:
— Refill-Produkte, d. h. Produkte, die lediglich wieder befüllt werden,
— Produkte, die lediglich gereinigt und wieder befüllt werden,
— Produkte, die gegen bestehende Patentrechte verstoßen.
Für jede Position im Produkt- und Preisverzeichnis ist zwingend ein Produkt anzubieten.
Sofern kompatible Produkte angeboten werden und z. B. für neue Druckermodelle noch keine den Anforderungen entsprechenden Alternativprodukte angeboten werden können, sind statt dessen Produkte des Geräteherstellers anzubieten, so dass für jede Position ein Produkt angeboten wird. Ebenso müssen Produkte des Geräteherstellers angeboten werden, wenn für kleinvolumige Tintenpatronen keine Alternativprodukte angeboten werden können.
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass die nachfolgenden Mindestanforderungen von allen angebotenen Produkten wie gefordert erfüllt werden.
Die WWU behält sich vor, entsprechende Bestätigungen der Hersteller nachzufordern.
4.11.2 Allgemeine Mindestanforderungen
1. Kompatibilität
Die Produkte sind 100 % kompatibel zum entsprechenden Gerät.
2. Funktionalität
Die Produkte funktionieren derart einwandfrei, dass die Geräte nach dem sachgemäßen Ein-legen sofort einsatzbereit sind. Es sind im Regelfall weder weitere Tasten (z. B. Starttaste, An/Aus-Taste) zu betätigen, noch das Gerät stets im Stand-By-Modus zu halten, um eine einwandfreie Funktionalität zu gewährleisten. Ausnahmsweise ist es zulässig, die Meldung am Drucker einmal beim Einsetzen der Toner/Tinten zu bestätigen, dass es sich nicht um ein Originalprodukt handelt.
Sofern das Gerät eine Füllstandsanzeige hat, zeigt diese Anzeige nach dem Einlegen des Produktes „voll" an.
Insbesondere die Funktionalität der Faxgeräte wird nicht beeinträchtigt, d. h. Faxe können ungestört empfangen, gesendet und ausgedruckt werden.
3. Druckqualität/-eigenschaften
Die Produkte stellen eine gleichbleibende Druckqualität und störungsfreie Funktion über die gesamte Gebrauchsdauer der Module sicher. Bei den Alternativprodukten muss die Qualität eines Produktes der Qualität des OEM-Produktes des Geräteherstellers entsprechen.
Die mit den Tintenpatronen erzeugten Drucke entsprechend mindestens den mit einer Tintenpatrone des Geräteherstellers erzeugten Drucken in den folgenden Eigenschaften:
— Farbwiedergabe,
— Lichtechtheit,
— Wischfestigkeit,
— Durchschlagen,
— Ausbluten,
— Ausfransen,
— Streifenbildung,
— Nachfließen,
— Welligkeit.
Grenzabweichungen/nicht wesentliche Abweichungen sind nur akzeptierbar, wenn die Gebrauchseigenschaften durch diese Abweichungen nicht beeinflusst werden.
Farben müssen im Besonderen beim Ausdruck der gewünschten Farben entsprech (z. B. rot = rot, grün = grün).
Bei den Alternativprodukten dürfen die Farben im Vergleich zum Produkt des Geräteherstellers nicht zu blass sein.
4. Seitenkapazität/Reichweite
Die Angaben zur Seitenkapazität der einzelnen Kartuschen eines monochromen Laserdruckers ist sind normkonform zur ISO/IEC 19752 gemessen.
Die Seitenkapazität der einzelnen Kartusche eines Farblaserdruckers wird sind normkonform zur ISO/IEC 19798 gemessen.
Die Reichweite eines Tintendruckkopfes bzw. Tintentanks ist gem. ISO/IEC 24711 und 24712 zu bestimmen.
Der Hersteller muss dies mittels eines Zertifikates von einem akkreditierten Unternehmen auf Verlangen nachweisen können. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend.
Bei den Alternativprodukten muss die Seitenkapazität zudem mindestens der eines vergleichbaren Produktes des Geräteherstellers entsprechen. (Angebote mit Seitenangaben nach Dr. Grauert werden ausgeschlossen!)
Bei den Alternativprodukten muss die Reichweite zudem mindestens der, eines vergleichbaren Produktes des Geräteherstellers entsprechen. Bei Zweifeln werden Bestätigungen der Hersteller zu den Angaben nachgefordert.
5. Tonergröße
Die Partikelgröße des Toners bei Alternativprodukten muss der des OEM (Original Equipment Manufacturer) Toners entsprechen.
6. Schmelzpunkt
Der Schmelzpunkt des Toners bei Alternativprodukten ist dem des OEM Toners optimal angeglichen.
— der Toner nicht in zu großen Mengen an der Heizwalze der Fixiereinheit hängen bleibt (Schmelzpunkt ansonsten zu niedrig) bzw,
— der Toner fest genug am Papier klebt, so dass er sich später nicht ablöst (Schmelzpunkt ansonsten zu hoch).
Papierstatus in der Fixiereinheit bzw. eine Verschlechterung der Druckqualität werden auf diese Weise vermieden.
7. Verschmutzung
Druckmodule und Tonerbehälter sind so verschlossen, dass bei der Lagerung und dem Transport kein Tonerstaub austreten kann.
Eine eventuelle Verschmutzung des Gerätes darf beim Einsatz der Alternativprodukte nicht stärker sein, als beim Einsatz von OEM Produkten des Geräteherstellers.
Weitere Anforderungen siehe Leistungsbeschreibung !!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe KomCenter Buschmann
Postanschrift: Nevinghoff 16
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.buschmann.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe KomCenter Buschmann
Postanschrift: Nevinghoff 16
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.buschmann.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYYAA
Postanschrift: Alberecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift: Alberecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Schlossplatz 2
Ort: Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 83-0
Fax: +49 251 / 83-22052
Internet-Adresse: http://www.uni-muenster.de