Projekt 453: eMergent – Digitalisierung im Rettungsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: P 453
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 200363
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 453: eMergent – Digitalisierung im Rettungsdienst
Das Projekt „eMergent-Digitalisierung im Rettungsdienst“ befasst sich in 2 Teilstudien mit der Vernetzung und Digitalisierung eines Notfalleinsatzes. Während in der einen Teilstudie ein umfassender Bericht zum aktuellen Stand und der weiteren Entwicklung der Digitalisierung im Rettungsdienst durchgeführt werden soll, werden in der zweiten Teilstudie vernetzte digitale Produkte aus dem Rettungsdienstalltag einigen Sicherheitstests unterzogen.
Neben dem Bericht der ersten Teilstudie wird eine Umfrage erstellt, welche die Akteure des Rettungsdienstes (Rettungsdienstler, Notärzte, Ärztliche Leiter Rettungsdienst, usw.) zu Ihren Erfahrungen und Meinungen mit der Digitalisierung befragt.
Am Ende des Projektes werden insgesamt 2 Veröffentlichungen erstellt, jeweils eine pro Teilstudie. Des Weiteren wird jeweils eine Präsentation erstellt.
Beim Auftragnehmer
s. Punkt II.1.4).
AP 3 ist optional
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I. Ausschluss eines Interessenskonflikts
Ziel ist ein unvoreingenommenes Untersuchungsergebnis, bei dem die Neutralität des Untersuchenden nachgewiesen werden kann.
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.
Bitte mit „JA“ oder „Nein“ beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit dem Hersteller eines untersuchten Produkts entsprechend der Liste in Abschnitt 2.8 oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom genannten Hersteller vor.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird (also den Projekterfolg nicht gefährdet). Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
II. Referenzen: Marktanalyse
Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens eines der beteiligten Unternehmen umfangreiche Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Marktanalysen und -bewertungen besitzt.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein
— Auftraggeber inkl. Fachbereich,
— Gegenstand der Marktanalyse,
— Umfang/Dauer.
Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenz nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: In den letzten 3 Jahren wurde mindestens 1 Marktanalyse durchgeführt. Der Umfang und die Komplexität dieser Marktanalysen liegt in der Größenordnung der hier ausgeschriebenen Leistung.
III. Referenzen: Technische Sicherheitsanalyse
Weisen Sie mindestens ein Projekt mit Schwerpunkt „technische Analyse von Sicherheitskriterien“ nach, das von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den Unterauftragnehmern innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgreich durchgeführt wurde, und welches mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus geht.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
— Auftraggeber inkl. Fachbereich,
— (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit,
— Umfang,
— Dauer,
— Auftragsvolumen.
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) im oben genannten Bereich ziehen lassen. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenz nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens einer geeigneten Referenz.
Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung.
IV. Referenzen: Projektarbeit
Weisen Sie mindestens ein Beratungs- bzw. Untersuchungsprojekt im Bereich Medizinprodukte/ Medizintechnik nach, das von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den Unterauftragnehmern innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgreich durchgeführt wurde, und welches mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus geht.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
— Auftraggeber inkl. Fachbereich,
— (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit,
— Umfang,
— Dauer,
— Auftragsvolumen.
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) bei Projekten mit oben genanntem Schwerpunkt ziehen lassen. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens einer geeigneten Referenz.
Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung.
V. Technische Ausrüstung
Geben Sie einen kurzen Überblick über das technische Equipment, welches Ihnen zur Verfügung steht und von Ihnen zur Erbringung des AP 8 eingesetzt wird.
Mindestanforderung: Der Auftragnehmer verfügt für die Leistungserbringung mindestens über die folgende technische Ausrüstung:
— Testumgebung.
Die für die Kompetenzen in 4.1 definierten Bereiche erforderliche Laborausstattung müssen bereitgestellt werden.
VI. Qualitätsmanagement
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.
Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.