Konversion Flugplatz Gütersloh – Dialog mit der Wirtschaft Referenznummer der Bekanntmachung: FlGT-100
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Berliner Straße 260
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gewerbepark-flugplatz-gt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konversion Flugplatz Gütersloh – Dialog mit der Wirtschaft
Die zu vergebenden Leistungen unter dem Titel „Dialog mit der Wirtschaft“ beziehen sich auf das gesamte zu entwickelnde Industrie- und Gewerbegebiet. Geplant ist ein Dialog mit der Wirtschaft zur Standortprofilierung des neuen Gewerbe- und Industriestandortes (nördlich und südlich der B 513). In einem dialogorientierten Prozess mit der örtlichen bzw. regionalen Wirtschaft unter besonderer Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sollen die Anforderungen an das Gewerbe- und Industriegebiet ermittelt und ein Standortprofil abgeleitet werden. Die Umsetzung ist für den Zeitraum bis 12.2022 vorgesehen.
Gütersloh
DEUTSCHLAND
Die zu erbringende Leistung besteht aus 3 Teilen, nämlich
1. Organisation und Durchführung von 4 Veranstaltungen mit Vertretern von Politik und Wirtschaft,
2. Ermittlung der konkreten Anforderungen an das Gewerbe- und Industriegebiet und Ableitung/Erstellung eines Standortprofils unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte,
3. Erstellung eines Schlussberichts.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020; Konversion Flugplatz Gütersloh/Gewerbepark Nord; Dialog mit der Wirtschaft
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zur Erreichung eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: d er geforderte Mindestumsatz beträgt [Betrag gelöscht] EUR; der geforderte Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt [Betrag gelöscht] EUR
Falls die Bewerbung/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Bewerber eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorlegen.
2. Erklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird: [Betrag gelöscht] EUR (Personenschäden), [Betrag gelöscht] EUR (Sach- und Vermögensschäden).
Im Auftragsfall wird der Bewerber einen entsprechenden Nachweis bis spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung vorlegen.
Liste von mindestens 3 wesentlichen, in den letzten 8 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]