Sporthalle Schulzentrum Lotten-/Krischerstraße Referenznummer der Bekanntmachung: Ham-08-20a
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 2
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.monheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sporthalle Schulzentrum Lotten-/Krischerstraße
Die Stadt Monheim am Rhein ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Mettmann mit ca. 43 000 Einwohnern. Sie plant den Neubau des Schulzentrums Lottenstraße/Krischerstraße. In den Bau wird die Lottenschule, die Astrid-Lindgren-Schule sowie eine Turnhalle und Mensa mit zugehöriger Außen- und Freianlage integriert. Die Errichtung des Schulzentrums erfolgt in mehreren Bauabschnitten.
Lottenschule
Lottenstraße 4-6
40789 Monheim am Rhein
Im hier ausgeschriebenen zweiten Bauabschnitt soll durch einen Generalunternehmer eine 2-fach Sporthalle mit 3-fach Teilung geplant und errichtet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis Umsätze (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Durchschnittliche Umsätze mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis Anzahl Mitarbeiter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Aufstellung zur Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 Geschäftsjahre.
— Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): 3 Neubauten von Sporthallen einschließlich Planung mit Auftragsvolumen mehr als 2,0 Mio. EUR netto aus den Jahren 2014-2020.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch
Elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieterbogen ist vollständig auszufüllen.
Bekanntmachungs-ID: CXSNYYDYYXM
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters wird gemäß § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Weiterhin werden die Bieter auf die Rechtsbehelfspflicht des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/