Rahmenvertrag Projektsteuerungsleistungen Schulbaumaßnahmen 2020 ff. Referenznummer der Bekanntmachung: F026/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Viktoriastraße 15
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Projektsteuerungsleistungen Schulbaumaßnahmen 2020 ff.
Die Stadt Dortmund beabsichtigt aufgrund der wachsenden Schülerzahlen in den nächsten Jahren eine Vielzahl an Schulbauprojekten für den zusätzlichen Raumbedarf zu realisieren.
Für diese Projekte ist die Einbindung externer Projektsteuerer geplant.
Aufgrund der Vielzahl der Projekte ist beabsichtigt, die Projektsteuerungsleitungen in Form eines Rahmenvertrages zu vergeben. Dies ermöglicht den direkten Abruf zu dem jeweiligen Projektbeginn und verkürzt somit die Projektlaufzeiten.
Der Rahmenvertrag wird in Lose bzw. Pakete gegliedert, so dass die Vergabe an mehrere Projektsteuerer erfolgen wird.
Die Gliederung erfolgt wie folgt:
— Los 1: Neubau 1 — 10 Mio. EUR,
— Los 2: Neubau 10 — 50 Mio. EUR,
— Los 3: Umbau 1 — 10 Mio. EUR,
— Los 4: Umbau 10 — 50 Mio. EUR.
Innerhalb der jeweiligen Pakete und Projektgrößen sind folgende Vergabe- bzw. Ausführungsarten kategorisiert:
— Generalplaner und Einzelvergabe
Generalplaner für die Lph. 1-6 und 8, Einzelvergabe der Gewerke,
— Generalplaner/Planer und Generalüber/-unternehmer
Generalplaner für die Lph. 1-6 und 8 (Planung und Baubegleitung), Vergabe an einen Generalübernehmer/- unternehmer in Lph. 7,
— Totalübernehmer/-unternehmer
Generalplaner für die Lph. 1+2, Vergabe an einen Totalübernehmer/oder -unternehmer bzw. Systemanbieter (Planung ab Lph. 3 und Ausführung).
Die Auswahl der Unternehmereinsatzform für die Projekte gem. Projektliste ist zum jetzigem Zeitpunkt noch nicht festgelegt.
Aus den vorbeschriebenen Paketen werden Lose bzw. Vergabepakete gebildet.
Den Leistungsbildern der Projektsteuerung nach § 2 AHO sind die Parameter gem. AHO Nr. 9 (Stand März 2020) zugrunde gelegt und stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
— Projektstufe 1: Projektvorbereitung,
— Projektstufe 2: Planung,
— Projektstufe 3: Ausführungsvorbereitung,
— Projektstufe 4: Ausführung,
— Projektstufe 5: Projektabschluss.
Es werden in den jeweiligen Stufen nicht die vollständigen Leistungsbilder erforderlich.
Darüber hinaus werden besondere Teilleistungen innerhalb der Projektstufen angefragt. (siehe dazu Anlage Leistungsbild).
Der Auftraggeber hat die Absicht zunächst nur die Projektstufen 1 und 2 zu beauftragen. Die weiteren Projektstufen werden als optionaler Leistungsumfang vereinbart.
Die geplante Laufzeit des Rahmenvertrages beläuft sich zunächst auf 2 Jahre mit der optionalen Verlängerung per anno auf max. 4 Jahre.
Die Stadt Dortmund behält sich vor, nach Bedarf und nach Projektverlauf weitere Leistungen zu beauftragen. Nähere Angaben zum Leistungsumfang und der vertraglichen Ausgestaltung erfolgen in den Verdingungsunterlagen.
Rahmenvertrag Projektsteuerungsleistungen Neubau
Neubau Los 1/bis 10 Mio. EUR. Siehe auch Vergabeunterlagen.
Optionsrecht einer Vertragsverlängerung um zweimal ein Jahr. Siehe auch Vergabeunterlagen.
Rahmenvertrag Projektsteuerungsleistungen Neubau
Neubau Los 2/10 Mio. bis 50 Mio. EUR. Siehe auch Vergabeunterlagen.
Optionsrecht einer Vertragsverlängerung um zweimal ein Jahr. Siehe auch Vergabeunterlagen.
Rahmenvertrag Projektsteuerungsleistungen Umbau
Umbau Los 3/bis 10 Mio. EUR. Siehe auch Vergabeunterlagen.
Optionsrecht einer Vertragsverlängerung um zweimal ein Jahr. Siehe auch Vergabeunterlagen.
Rahmenvertrag Projektsteuerungsleistungen Umbau
Umbau Los 4/10 Mio. bis 50 Mio. EUR. Siehe auch Vergabeunterlagen.
Optionsrecht einer Vertragsverlängerung um zweimal ein Jahr. Siehe auch Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. Vergabeunterlagen.
s. Vergabeunterlagen.
Die geforderten Mindeststandards können dem Bewerberbogen entnommen werden.
s. Vergabeunterlagen.
Die geforderten Mindeststandards können dem Bewerberbogen entnommen werden.
s. Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Dortmund
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen -Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung- vom 26.4.2005 — IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFYTM1
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Ort: Münster
Land: Deutschland