„Lebensader LUX“ in Hürth — Planung von Freianlagen und Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-002-WB-LA (neu)
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 40
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.huerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Lebensader LUX“ in Hürth — Planung von Freianlagen und Verkehrsanlagen
Der für Hermülheim bedeutsame Bereich der Luxemburger Straße soll zwischen der Querung der Stadtbahngleise im Norden und der Feuerwache im Süden umfassend umgestaltet werden. Dabei sollen sowohl der Fahrbahnbereich, die Fußgängerbereiche und Gebäudevorbereiche als auch die Freiflächen und Baufelder entlang der Luxemburger Straße einbezogen werden. Die Kreuzungsbereiche Luxemburger Straße / Hans-Böckler-Straße und Luxemburger Straße / Bonnstraße sollen zu Kreisverkehrsanlagen umgebaut werden.
Die 2020 in Betrieb gehende Ortsumgehungstraße B 265n wird die Luxemburger Straße von einem großen Teil des Durchgangsverkehrs (insbesondere auch des Lkw-Durchgangsverkehrs) entlasten. Die Ortsdurchfahrt wird von einer Bundesstraße zu einer Stadtstraße zurückgestuft. Die Fußgänger- und Fahrradwege sind uneinheitlich gestaltet und weisen Substanzmängel auf. In diesem Bereich befinden sich sehr umfangreiche und wichtige Leitungsbestände (Hauptversorgungsachsen) unterschiedlicher Versorgungsträger. Diese werden im Rahmen der Freiflächenneugestaltung erneuert bzw. verlegt. Die Teilnehmer haben hierfür den ausreichenden Platz vorzuhalten.
Im engeren Teil des Wettbewerbsgebiets werden realisierbare Vorschläge zum Umbau des Stadtgebietes gewünscht. Dieser Realisierungsteil umfasst den Straßenraum der Luxemburger Straße zwischen Bonnstraße im Süden und Hans-Böckler-Straße im Norden.
Für den weiteren Teil des Umbaugebiets werden städtebauliche Ideen erwartet. Der Ideenteil umfasst einen 200 m breiten Korridor beidseitig der Luxemburger Straße von der Feuerwache im Süden bis zum Bahnübergang Höhe Bauhaus im Norden.
Durch die Ortsumgehung ergibt sich die einmalige Gelegenheit, mit einem umfassenden Umbau des Straßenraumes der Luxemburger Straße und angrenzender Bereiche die festgestellten bzw. vorhandenen Defizite aufzuheben und die aktuellen Anforderungen an eine zentrale Straße im Stadtteil (angemessene Verkehrsberuhigung, Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität, Atmosphäre) umzusetzen. Der Verkehr wird sich auf unter 10 000 Kfz pro Werktag reduzieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Gestalterische und baukulturelle Qualität,
— Funktionalität und Nutzbarkeit,
— Technische Machbarkeit,
— Verkehrstechnische Umsetzbarkeit und Verkehrssicherheit,
— Berücksichtigung klimaschutztechnischer Belange,
— Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Land: Deutschland
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verfahren nach Abschluss des Planungswettbewerbs:
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, zunächst ausschließlich mit dem 1. Preisträger über die Realisierung des Wettbewerbs (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI und Verkehrsanlagenplanung nach § 47 HOAI jeweils für LP 1-9) zu verhandeln, und diesen im Falle erfolgreicher Verhandlungen zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt ggf. stufenweise nach Leistungsphasen und/oder zu realisierenden Bauabschnitten und wird mindestens jeweils die Leistungsphasen 2-5 nach § 39 (Freianlagen) sowie § 47 (Verkehrsanlagen) HOAI umfassen.
Die Ausloberin behält sich vor, mit allen Preisträgern Verhandlungen zu führen, sofern mit dem 1. Preisträger keine Einigung erzielt werden kann. Das Wettbewerbsergebnis fließt dann mit einer erheblichen Gewichtung in das Verhandlungsverfahren ein:
— Entwurf: 50 %, davon:
—— Wettbewerbsergebnis: 45 %,
—— 1. Preis: 45 Punkte,
—— 2. Preis: 30 Punkte,
—— 3. Preis: 15 Punkte,
—— Umgang mit den Überarbeitungshinweisen: 5 %.
Für das spätere Verhandlungsverfahren sind folgende Eignungsnachweise einzureichen:
— Eigenerklärung, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, 2-fach maximiert) verfügt bzw. diese im Auftragsfall abschließen wird,
— Nachweis min. einer Referenz zur Planung und Realisierung von Objektplanung Freianlagen, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
—— Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 1.1.2010),
—— min. Honorarzone III,
—— min. 3 000 m2 Freianlagenfläche,
—— Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI,
— Nachweis min. einer Referenz zur Planung und Realisierung von Verkehrsanlagen, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
—— Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 1.1.2010),
—— min. Honorarzone III,
—— min. 3 000 m2 Verkehrsanlagenfläche,
—— Leistungsphasen 2-5 nach § 47 HOAI,
—— als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenz gilt der Tag der Übergabe an den Bauherrn. Die eingereichte Referenz muss bis zum Tag der Bekanntmachung fertiggestellt (d. h. übergeben) sein.
— Es ist min. eine wertbare Referenz je Kategorie nachzuweisen.
Der Teilnehmer erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen. Er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss bereits im Teilnahmeantrag benannt werden.
Die Stadt Hürth behält sich hinsichtlich der Beauftragung der gesamten Leistung bzw. einzelner Leistungsphasen einen Auftraggeberwechsel zu den Stadtwerken Hürth AöR vor. Eine Zustimmung des Auftragnehmers nach § 415 Absatz 1 Satz 1 BGB ist in diesem Fall entbehrlich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43DU8C
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
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Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/