Umweltverträglichkeitsprüfung/en für die Realisierung des geplanten Logistikzentrums Konrad (LoK) am Standort Würgassen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frohnhauser Str. 67
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltverträglichkeitsprüfung/en für die Realisierung des geplanten Logistikzentrums Konrad (LoK) am Standort Würgassen
Das Hauptziel der mit dieser Ausschreibung verbundenen Aufgabe ist die Vorbereitung und die Erstellung der für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung/en (durchgeführt durch die in ihrer Zuständigkeit berührte/n Behörde/n) erforderlichen Unterlagen für die BGZ sowie eine inhaltliche Beratung, Vorbereitung und Begleitung hinsichtlich der im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgende Verfahrensschritte. Hierzu seien u. a. Kartierung, Scoping-Termin, Erörterungstermin oder auch die Erstellung von UVP-Bericht nebst Fachbeiträgen zu nennen. Die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans jedoch ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Würgassen / Essen / Berlin
Der Auftragnehmer hat alle für die mit der verbundenen Aufgabe einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Regelwerke, Leitfäden, Richtlinien, unter Berücksichtigung der größtmöglichen Wirtschaftlichkeit, zu beachten. Hierfür sind grundlegend:
— das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG),
— das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG),
— das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG),
— geltende Gesetze und Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen, die für die zu erbringende Aufgabe heranzuziehen sind,
— die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) sowie
— die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
Die Kenntnis nachfolgender Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Regelwerke, Leitfäden und Richtlinien ist wünschenswert (Aufzählung ist nicht abschliessend):
— das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG),
— das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG),
Leistungsumfang
Faunistische Untersuchung und Biotoptypenkartierung, die im weitesten Sinne mit einer Faunistischen Planungsraumanalyse und einer Biotoptypenkartierung für bzw. auf der beplanten Fläche am Standort Würgassen verknüpft sind. Dazu gehören
— die Erarbeitung, Planung und Durchführung dessen.
Vorbereitende Arbeiten, die im weitesten Sinne mit vorbereitenden Arbeiten hinsichtlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung/en verknüpft sind. Dazu gehören beispielsweise
— Arbeiten, die sich für BGZ aus § 15 UVPG ergeben (Unterrichtung),
— die fachliche Unterstützung und Teilnahme an einer Unterrichtung sowie
— das Auswerten/ Abarbeiten des Ergebnisses einer Unterrichtung.
Erstellung des UVP-Berichtes nebst der erforderlichen Fachbeiträge, die im weitesten Sinne mit der Erstellung des UVP-Berichtes verknüpft sind. Dazu gehören beispielsweise
— das Erarbeiten und Erstellen des UVP-Berichtes gemäß § 16 UVPG i.V.m. Anlage 4 UVPG anhand des festgelegten Untersuchungsrahmens,
— das Erarbeiten und Erstellen eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags, eines Fach-beitrages hinsichtlich der FFH-Verträglichkeit (gemäß § 44 f. BNatSchG) sowie,
— das Erarbeiten und Erstellen eines Fachbeitrages Wasserrahmenrichtlinie.
Auslegung, Beteiligung, Erörterung. Dazu gehören beispielsweise
— die Vorlage der genannten Berichte und Fachbeiträge zur Auslegung,
— die Unterstützung der BGZ hinsichtlich eines Einwendungsmanagements hinsichtlich umweltrelevanter Fragestellungen,
— eine aktive Teilnahme an Sitzungen, Fachgesprächen und an Erörterungstermin/en sowie
— das Auswerten/ Abarbeiten der Erkenntnisse aus einem Erörterungstermin.
Teilnahme an Besprechungen
Beantwortung von Behörden- und Sachverständigenanfragen
Revision bestehender Unterlagen und Fristen
Die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Vom Auftragnehmer wird jedoch erwartet, dass dieser in der Lage ist, einen solchen Landschaftspflegerischen Begleitplan/ Landschaftspflegerische Begleitpläne mit anderen Plänen (unter Berücksichtigung der Pläne anderer an dem Vorhaben LoK fachlich Beteiligte) sinnvoll bzw. einer vorgegebenen Aufgabenstellung angemessen, zusammenzuführen.
Als methodische Leistungen werden vom Auftragnehmer beispielsweise u. a. erwartet:
— statistische Erhebungen (als Recherche oder bei Bedarf vor Ort) sowie Ermittlungen über z. B. Wirtschaftsstrukturen o.Ä.,
— Abschätzung/ Berechnung und Darstellung von Umweltauswirkungen/ Umwelt-schutzmaßnahmen,
— das Erstellen von z. B. Gütekarten oder anderer Pläne auch unter Berücksichtigung der Pläne anderer an dem Vorhaben LoK fachlich Beteiligte sowie
— das Erstellen zusätzlicher Hilfsmittel der Darstellung – z. B. Fotomontagen oder 3D Darstellungen.
Allgemeine Beratungstätigkeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umweltverträglichkeitsprüfung/en Logistikzentrum Konrad (LoK)
Postanschrift: Ehrenfeldstr. 34
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
— § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“