Radwegebauarbeiten auf der Triangel: Teilabschnitt 2 von Rheine bis Ochtrup Referenznummer der Bekanntmachung: 30-66-136-EU

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Tecklenburger Str. 10
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Radwegebauarbeiten auf der Triangel: Teilabschnitt 2 von Rheine bis Ochtrup

Referenznummer der Bekanntmachung: [removed]EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45233162 Bau von Fahrradwegen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Radwegebauarbeiten zwischen Rheine und Ochtrup zur Förderung des Radverkehrs

— Ca. 685 t Asphaltbefestigung aufnehmen und entsorgen,

— ca. 24 470 m2 Planum herstellen,

— ca. 1 900 t Schottertragschicht 0/32 liefern und einbauen,

— ca. 7 440 m2 Asphalttragschicht AC 22 T L,

— ca. 17 100 m2 Asphaltdeckschicht AC 5 D L,

— ca. 1 420 m2 Betonsteinpflaster aufnehmen und wieder verlegen,

— ca. 1 300 m Bordsteine aus Beton,

— ca. 450 m2 Asphalt-Rot-Markierung aus Kaltplastikmasse,

— ca. 490 St. Verkehrsschilder liefern und aufstellen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45233120 Straßenbauarbeiten
45233140 Straßenarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Hauptort der Ausführung:

Kreis Steinfurt

Tecklenburger Str. 10

48565 Steinfurt

Radwegebauarbeiten auf der Triangel: Teilabschnitt 2 von Rheine bis Ochtrup

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Kreis Steinfurt sowie die Städte und Gemeinden Metelen, Neuenkirchen, Ochtrup, Rheine, Steinfurt und Wettringen haben das Projekt „Triangel – Das schnelle klimafreundliche Radwege-3-Eck im Kreis Steinfurt“ entwickelt.

Mit der „Triangel“ wird auf einer Gesamtlänge von rd. 60 km eine schnelle und sichere Radwegeverbindung zwischen den Stadt- und Ortszentren geschaffen. Ziele des Projektes sind die Förderung des Alltagsradverkehrs durch Ertüchtigung des bisher eher touristisch genutzten Radverkehrsnetzes als wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz, zur Entwicklung einer neuen Mobilitätskultur, zur Erhöhung der Lebensqualität durch Reduktion von Schadstoffemissionen sowie die Förderung der Gesundheitsvorsorge durch vermehrtes Radfahren u. a.

Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt dabei auf einer Vernetzung einzelner vorhandener Wege (die überwiegend auf ehemaligen Schienenstrecken verlaufen), in der Beschleunigung des Radverkehrs, insbesondere an Knotenpunkten, sowie in der Erhöhung der Qualitätsstandards im Verlauf der Strecken.

Das Kreisstraßenbauamt übernimmt die Planung, Baudurchführung und Abwicklung des Projektes und ist auch zukünftig für die Unterhaltung zuständig.

Durch den Umbau der Knotenpunkte wird die „Triangel“ gegenüber den kreuzenden Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen bevorrechtigt. Im zweiten Teilabschnitt, im Bauabschnitt zwischen Rheine und Ochtrup wird an den Verknüpfungspunkten zu den Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen diese Vorfahrtsänderung weitergeführt, die im 1. Teilabschnitt begonnen wurde.

Die Änderungen der Vorfahrtsregelung erfolgen an mehr als 60 Kreuzungen. Geplant ist eine optische Veränderung der jeweiligen Fahrbahnoberflächen. Die vorhandenen Fahrbahnoberflächen in den Kreuzungsbereichen der Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen werden aufgenommen und durch Pflasterflächen ersetzt. Die Radbahn erhält eine durchgängige Asphaltoberfläche mit gleichbleibend guter Oberflächenstruktur. Zur besseren Erkennbarkeit wird die Radbahn im Kreuzungspunkt mit Reibeplastik rot eingefärbt und erhält eine vorfahrtsberechtigte Furtmarkierung. Die gesamte Beschilderung muss ausgetauscht und ergänzt werden. Es erfolgt eine Ausweisung als Fahrradstraße, die rechtlich den Radverkehr vor allen anderen Verkehrsteilnehmern bevorrechtigt.

In einigen Teilabschnitten in den Ortslagen Neuenkirchen und Wettringen fällt die derzeitige Ausbaubreite der Trasse sehr gering aus. Hier wird eine Verbreiterung der Radwegeverbindung auf mind. 2,50 m, vorzugsweise aber bis auf 3,00 m angestrebt, um dem Anspruch einer Veloroute gerecht zu werden. Auf einer Gesamtlänge von ca. 4 600 m wird die vorh. Trasse einseitig verbreitert, um eine möglichst einheitliche Radbahn mit gleichbleibender Qualität zu erreichen. Hierfür müssen Böschungen und Seitenbereiche bis auf den tragenden Unterbau freigelegt und mit tragfähigen, frostsicheren Material angeschüttet und verdichtet werden. Nach Einbau der Asphalttragschicht im Verbreiterungsbereich, wird über die gesamte Breite der Radbahn eine neue Asphaltdeckschicht aufgebracht. Stellenweise ist es erforderlich, die vorhandene Beleuchtung inkl. Verkabelung aufzunehmen und zu versetzen. Die Leuchtenstandorte und die Art der Ausleuchtung wird dabei verändert. Das Aufstellen der neuen Beleuchtung ist nur im Bereich Neuenkirchen Gegenstand dieser Ausschreibung. In den anderen Gemeinden wird dies durch externe Firmen durchgeführt. Es ist aber möglich, dass diese Arbeiten zeitgleich ausgeführt werden. Um gegenseitige Behinderungen zu vermeiden, sind rechtzeitig Koordinierungsgespräche mit den Fremdunternehmen zu führen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Ausführungsbeginn ist frei, nach Abstimmung mit dem AG

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Radwegebauarbeiten auf der Triangel: Teilabschnitt 2

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49084
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPWYY293RF

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/11/2020

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