Patientenbeförderung LWL-Klinik Lengerich Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-016-34-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Parkallee 10
Ort: Lengerich
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49525
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenbeförderung LWL-Klinik Lengerich
Patientenbeförderung LWL-Klinik Lengerich und Münster.
LWL-Klinik Lengerich
LWL-Klinik Lengerich
Beförderung von Patienten zu verschiedenen Zielorten (siehe Leistungsbeschreibung).
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate,
Sofern er nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens am 28.2.2025.
LWL-Klinik Lengerich
LWL-Klinik Lengerich
Beförderung von Patienten (Bewohnerfahrten; siehe Leistungsbeschreibung).
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate,
Sofern er nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens am 28.2.2025.
LWL-Klinik Lengerich
LWL-Klinik Lengerich
Beförderung von Patienten (Rollstuhlbeförderung; siehe Leistungsbeschreibung).
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate,
Sofern er nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens am 28.2.2025.
LWL-Klinik Lengerich
LWL-Klinik Lengerich
Beförderung von Patienten (Abteilung Rheine; siehe Leistungsbeschreibung).
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate,
Sofern er nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens am 28.2.2025.
LWL-Klinik Münster
LWL-Klinik Münster
Beförderung von Patienten zu verschiedenen Zielorten (siehe Leistungsbeschreibung).
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate,
Sofern er nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag endet spätestens am 28.2.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen.
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben.
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass
— er /sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt bzw. beachtet und die Krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat.
— er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und Illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
— er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht.
— er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Beförderungsleistungen abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen können, wie Beispielsweise nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren Abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seinen Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz im Geschäftsbereich der „Patientenbeförderung bzw. Menschen mit Behinderungen“ jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Benennung von Referenzen und Subunternehmen.
Zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit soll der Bieter Referenzen für die Durchführung von Beförderungsleistungen benennen.
Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein.
Der Auftraggeber kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen.
Angabe des kalkulierten Fahrzeugeinsatzes (Fahrzeugtyp, Anzahl der Plätze – getrennt nach Sitz- und Rollstuhlplätzen, Baujahr und Angaben aus aktuellem Fuhrpark oder Neuanschaffungen.
Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung noch angeschafft werden müssen, ist dies ebenfalls in den Angebotsdaten zu benennen.
Darüber hinaus ist darzulegen und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum Leistungsbeginn verfügbar sind.
Für neuanzuschaffende Fahrzeuge sind auf Verlangen des Auftraggebers die Lieferzusage der Händler und die Finanzierungszusage der Banken einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu erläutern.
Gem. § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Er hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist bereits mit dem Angebot zu führen.
Zur Auftragsausführung muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Genehmigung vor Auftragserteilung vorlegen zu lassen.
Zur Auftragsausführung muss das Fahrpersonal (Fahrerin/Fahrer) eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder die Führerscheinklasse D bzw. D1 besitzen.
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß Vertrag (siehe Vergabeunterlagen) und die Besonderen Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft verpflichtet sich zur Geheimhaltung von Berufsgeheimnissen nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.