FE 82.0737/2019 – Systematisierung geeigneter fahrfremder Tätigkeiten für automatisiertes Fahren von schweren Güterkraftfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: Z5mg - FE 82.0737/2019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 82.0737/2019 – Systematisierung geeigneter fahrfremder Tätigkeiten für automatisiertes Fahren von schweren Güterkraftfahrzeugen
FE 82.0737/2019 – „Systematisierung geeigneter fahrfremder Tätigkeiten für automatisiertes Fahren von schweren Güterkraftfahrzeugen“.
Ab dem hochautomatisierten Fahren (L3) soll es dem Fahrer künftig ermöglicht werden, Nebentätigkeiten im Sinne von fahrfremden Tätigkeiten (FFT) während der automatisierten Fahrt auszuführen. Beim automatisierten Fahren von Güterkraftfahrzeugen (Gkfz) sind neben Aspekten der Mensch-Maschine-Interaktion und der Verkehrssicherheit der wirtschaftliche Nutzen, der in Verbindung mit den FFT erwartet wird, von besonderem Interesse. Es besteht grundsätzlicher Bedarf nach einer systematischen Kategorisierung der potentiell denkbaren FFT, in die auch Kriterien einfließen, die eine Beurteilung der Eignung für das automatisierte Fahren in den Automatisierungsstufen L3 und L4 erlauben. Zur Beurteilung der Eignung von FFT aus Sicht der Mensch-Maschine-Interaktion und der Straßenverkehrssicherheit stehen Kriterien im Vordergrund, die die Wirkung der FFT auf die Übernahmebereitschaft und die Übernahmeleistung des Fahrers berücksichtigen.
Gesamtziel des Vorhabens ist eine umfassende Systematisierung möglicher FFT für das automatisierte Fahren in schweren Gkfz. Unter Systematisierung sind folgende Aspekte zu verstehen:
a) Gliederung (Kategorisierung) des Feldes möglicher FFT nach formalen Eigenschaftsmerkmalen,
b) Charakterisierung der FFT hinsichtlich deren Eignung unter Zugrundelegung von verschiedenen Beurteilungskriterien,
c) Aufbau einer Katalogstruktur. Im Rahmen dieses Projekts soll eine Systematisierung entworfen und exemplarisch umgesetzt werden.
Für die Bearbeitung des Vorhabens sollen folgende Arbeitspakete aufgegriffen werden: Literaturanalyse, Expertenbefragungen, Katalogentwurf, Katalogoptimierung und –ergänzung unter Berücksichtigung der Ergebnisse eines Expertenworkshops, Anwendungsbeispiele, Ergebnisdokumentation und Berichtslegung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 82.0737/2019 – Systematisierung geeigneter fahrfremder Tätigkeiten für automatisiertes Fahren von schweren Güterkraftfahrzeugen
Postanschrift: Harburger Schloßstr. 6-12
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist ein zweistufiges Vergabeverfahren und besteht aus dem Teilnahmewettbewerb (Teil I/erste Stufe) und der Angebotsphase (Teil II/zweite Stufe).
Die Teilnahme am Verfahren erfordert einen fristgerechten Antrag für die erste Stufe (Teilnahmeantrag), dem die Eignungsnachweise beigefügt werden müssen.
Nach Ablauf der Antragsfrist werden geeignete Bewerber ausgewählt, die anschließend zur Angebotsabgabe gesondert aufgefordert werden.
Bitte beachten Sie die für die jeweilige Stufe gültigen Vergabeunterlagen. Eine Übersicht können Sie dem Dokument „Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen“ entnehmen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB:
Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.