Ausschreibung der maschinellen Entwässerung und thermischen Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage Munster Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rehrhofer Weg 127-133
Ort: Munster
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29633
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ihr-stadtwerk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der maschinellen Entwässerung und thermischen Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage Munster
Die Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH (im Folgenden „Auftraggeberin“) betreibt u. a. die Kläranlage Munster. Die maschinelle Schlammentwässerung des auf der Anlage anfallenden voreingedickten Klärschlamms, der Abtransport und die thermische Verwertung sowie Entsorgung der verbleibenden Rückstände (Aschen) unter Beachtung und Einhaltung sämtlicher relevanten rechtlichen Vorschriften ist während des Auftragszeitraums Auftragsgegenstand dieser europaweiten Ausschreibung, die in Form eines offenen Verfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt wird.
Kläranlage Munster Munster
Die maschinelle Schlammentwässerung, der Transport des entwässerten Klärschlamms, die thermische Verwertung des Klärschlamms sowie die Entsorgung der verbleibenden Rückstände (Aschen) sind Auftragsgegenstand dieser Ausschreibung.
Nähere Informationen zum Leistungsspektrum und den Bedingungen der Auftragsdurchführung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Markranstädt
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFHDQ6S
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabenkammer-niedersachsen-144803.html
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; wobei der Ablauf der Frist nach § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unberührt bleibt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls nicht spätestens bis zum Ablauf der der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.