Transport von Material für die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 06/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Deutscher Ring 100
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.cvua-rrw.de/
Postanschrift: Westhoffstraße 17
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44791
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cvua-westfalen.de/
Postanschrift: Winterstraße 19
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cvua-rheinland.de/wordpress/
Postanschrift: Westerfeldstraße 1
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32758
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://cvua-owl.de/
Postanschrift: Joseph-König-Straße 40
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.cvua-mel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Transport von Material für die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in NRW
Transport von Material für die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in NRW.
Transport von Material (Lebensmittelproben aller Art, Futtermittelproben, Bedarfsgegenstände/Kosmetika/Tierseuchendiagnostische Proben, ggf. weitere Materialien wie IT, Dokumente u. ä.) zwischen den Standorten Detmold, Münster, Krefeld, Arnsberg, Hürth;
Der Proben-/Materialtransport erfolgt insgesamt mit 2 zeitgleich fahrenden Fahrzeugen, die zwei verschiedene Routen bedienen, die sich an einem „Rendezvouspunkt“ treffen und dort untereinander Proben und Material austauschen. Die durchzuführenden Proben-/Materialtransporte sind zeitlich aufeinander abzustimmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vertrag über den Transport von Material für die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Haimendorfer Straße 33
Ort: Schwaig
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90571
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.c-g.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDUDHHW
Postanschrift: Börsenplatz 1
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit/
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.