Ingenieurleistungen Neuordnung Zentralwasserhaltung Haus Aden 1. Baustufe (Grubenwasserableitung / Abschlagleitung vom Pumpwerk Oberaden), Bergkamen Oberaden
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Im Welterbe 10
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rag.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen Neuordnung Zentralwasserhaltung Haus Aden 1. Baustufe (Grubenwasserableitung / Abschlagleitung vom Pumpwerk Oberaden), Bergkamen Oberaden
Siehe Ziff. II.2.4).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie Benennung des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Es werden nur Referenzen gewertet, in denen die relevanten Anlagen baulich fertiggestellt sind. Referenzen, die älter als 5 Jahre ab Datum dieser EU-Bekanntmachung sind, werden nicht gewertet.
Zu folgenden Ziffern muss mindestens 1 Referenz eingereicht werden, andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 ein eigenes und/oder zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem ist nachzuweisen.
Die Mindestanforderungen an die fachtechnische Ausstattung sind nachzuweisen.
Hinweis zu Ziff. 1: Die Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung müssen nicht notwendig im Rahmen einer Maßnahme ausgeführt worden sein. Die Mindestanforderung 1 Unternehmens-Referenz kann auch durch 2 Maßnahmen nachgewiesen werden. Beide Maßnahmen müssen jeweils die Anforderungen:
(i) Abgeschlossene Maßnahme zur,
(ii) Herstellung von Kanälen im Vortriebsverfahren mit einer Mindestnennweite von DN 2000
(iii) In zusammenhängenden Längen größer gleich 100 m erfüllen,
(iv) Nicht älter als 5 Jahre ab Datum dieser EU-Bekanntmachung erfüllen. Gewertet werden beide Maßnahmen in diesem Fall als 1 Unternehmens-Referenz.
Hinweis zu Ziff. 2: Die Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung müssen nicht notwendig im Rahmen einer Maßnahme ausgeführt worden sein. Die Mindestanforderung 1 Unternehmens-Referenz kann auch durch 2 Maßnahmen nachgewiesen werden. Beide Maßnahmen müssen jeweils die Anforderungen:
(i) Abgeschlossene Maßnahme,
(ii) Zur Herstellung von Baugruben Durchmesser größer gleich 10 m mittels,
(iii) Mittels überschnittener Bohrpfahlwand,
(iv) Mindestteufe von 10 m,
(v) Nicht älter als 5 Jahre ab Datum dieser EU-Bekanntmachung erfüllen. Gewertet werden beide Maßnahmen in diesem Fall als 1 Unternehmens-Referenz.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie Benennung des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Es werden nur Referenzen gewertet, in denen die relevanten Anlagen baulich fertiggestellt sind. Referenzen, die älter als 5 Jahre ab Datum dieser EU-Bekanntmachung sind, werden nicht gewertet.
Zu folgenden Ziffern muss mindestens 1 Referenz eingereicht werden, andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7.
Hinweis zu Ziff. 1: Die Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung müssen nicht notwendig im Rahmen einer Maßnahme ausgeführt worden sein. Die Mindestanforderung 1 Unternehmens-Referenz kann auch durch 2 Maßnahmen nachgewiesen werden. Beide Maßnahmen müssen jeweils die Anforderungen:
(i) Abgeschlossene Maßnahme zur,
(ii) Herstellung von Kanälen im Vortriebsverfahren mit einer Mindestnennweite von DN 2000
(iii) In zusammenhängenden Längen größer gleich 100 m erfüllen,
(iv) Nicht älter als 5 Jahre ab Datum dieser EU-Bekanntmachung erfüllen. Gewertet werden beide Maßnahmen in diesem Fall als 1 Unternehmens-Referenz.
Hinweis zu Ziff. 2: Die Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung müssen nicht notwendig im Rahmen einer Maßnahme ausgeführt worden sein. Die Mindestanforderung 1 Unternehmens-Referenz kann auch durch 2 Maßnahmen nachgewiesen werden. Beide Maßnahmen müssen jeweils die Anforderungen:
(i) Abgeschlossene Maßnahme,
(ii) Zur Herstellung von Baugruben Durchmesser größer gleich 10 m mittels,
(iii) Mittels überschnittener Bohrpfahlwand,
(iv) Mindestteufe von 10 m,
(v) Nicht älter als 5 Jahre ab Datum dieser EU-Bekanntmachung erfüllen. Gewertet werden beide Maßnahmen in diesem Fall als 1 Unternehmens-Referenz.
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die SektVO (RAG AG ist Aufraggeber nach § 143 GWB). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. a i. V. m § 143 Abs. 1 S. 1 GWB und daher berechtigt, das Verfahren in Anlehnung an die SektVO durchzuführen. Die Verfahrenswahl folgt aus § 13 Abs. 1 S. 1 SektVO entsprechend. Daneben beachtet der Auftraggeber den Anwendungsbereich der VOB/A EU im Hinblick auf die Verfahrenswahl, wonach die Wahl des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 lit. c) VOB/EU zulässig ist. Vorliegend bestehen aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe erhebliche technische, rechtliche und finanzielle Risiken, so dass der Auftrag nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann. Sofern Bewerber sich durch die Verfahrenswahl in ihren Rechten beeinträchtigt sehen, ist dies dem Auftraggeber mittels fundierter rechtlicher Stellungnahme unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls erklärt der Teilnehmer durch Abgabe eines Teilnahmeantrags zu diesem Vorgehen sein Einverständnis.
3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Für den Teilnahmewettbewerb hat der Auftraggeber eine Unterlage und Formulare gefertigt, die aus weiteren Informationen enthalten, die zur Einreichung des Teilnahmeantrags dienen sollen.
4. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular XII. zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen (Formulare I, II, III, und Handelsregisterauszug).
Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:
(i) Die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft.
(ii) Die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten.
(iii) Eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIII.
Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:
(i) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung,
(ii) Die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher,
(iii) Eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIV.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die SektVO (RAG AG ist Aufraggeber nach § 143 GWB). Die Vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. a iVm § 143 Abs. 1 S. 1 GWB und daher berechtigt, das Verfahren in Anlehnung an die SektVO durchzuführen. Die Verfahrenswahl folgt aus § 13 Abs. 1 S. 1 SektVO entsprechend. Daneben beachtet der Auftraggeber den Anwendungsbereich der VgV im Hinblick auf die Verfahrenswahl, wonach die Wahl des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nach § 74 VgV zulässig ist. Sofern Bewerber sich durch die Verfahrenswahl in ihren Rechten beeinträchtigt sehen, ist dies dem Auftraggeber mittels fundierter rechtlicher Stellungnahme unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls erklärt der Teilnehmer durch Abgabe eines Teilnahmeantrags zu diesem Vorgehen sein Einverständnis.
3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Für den Teilnahmewettbewerb hat der Auftraggeber eine Unterlage und Formulare gefertigt, die aus weiteren Informationen enthalten, die zur Einreichung des Teilnahmeantrags dienen sollen.
4. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular XII. zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen (Formulare I, II, III, und Handelsregisterauszug).
Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:
(i) Die unter Abschnitt III.1.3) der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft.
(ii) Die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten.
(iii) Eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIII.
Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:
(i) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2) der EU-weiten Bekanntmachung,
(ii) Die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher,
(iii) Eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIV.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.