Vergabe Lieferung von mindestens 2 Hilfeleistungslöschfahrzeugen 2021 ff. Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-136
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 2
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedenscheid.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Lieferung von mindestens 2 Hilfeleistungslöschfahrzeugen 2021 ff.
Lieferung von min. 2 Hilfelöschfahrzeugen und optional von weiteren 3 baugleichen Hilfelöschfahrzeugen in den Jahren 2021-2024.
Fahrgestell und Aufbau
Feuer- und Rettungswache Lüdenscheid
Dukatenweg 2-4
58507 Lüdenscheid
Aufbau und Fahrgestell.
Feuerwehrtechnische Beladung
Feuer- und Rettungswache Lüdenscheid
Dukatenweg 2-4
58507 Lüdenscheid
Feuerwehrtechnische Beladung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Unterzeichnete Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Textform ausreichend);
— gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, aus der hervorgeht, dass keine Rückstände bzgl. Steuerzahlungen bestehen in Kopie, Hinweis: die Vorlage einer „Bescheinigung in Steuersachen“ reicht aus (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate);
— gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist, aus der hervorgeht, dass Mitarbeiter/innen dort versichert sind und keine Beitragsrückstände bestehen in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate);
— Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate).
— Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebs- bzw. Produkthaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie; Hinweis: Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist;
— Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres in Kopie.
— (Referenz-) Liste mit Referenzen über früher ausgeführte Lieferleistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Lieferleistungen unter Angabe des Gesamtwertes, des Lieferzeitpunkts sowie des öffentlichen/privaten Empfängers, gemäß Anlage Referenzliste.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathausplatz 2 b, Telekomgebäude Raum 269, 58507 Lüdenscheid
Da es sich hierbei um ein elektronische Angebotsabgabe handelt ist die Anwesenheit von Bietern bzw. deren Vertretern nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDD93YF
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
Die Fristen für die zulässige Antragstellung zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit,
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 160 Abs. 3 S. 3 GWB bleibt § 134 Abs. 1 S. 2 GWB unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html