Hoteldienstleistungsvertrag für 2021 RB Referenznummer der Bekanntmachung: 61/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Limbicher Weg 55
Ort: Bad Honnef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53604
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hoteldienstleistungsvertrag für 2021 RB
Es sind zu erbringen:
Unterbringung und Schulungsraumgestellung für Fortbildungsteilnehmerinnen/Fortbildungsteilnehmer der Finanzverwaltung NRW gem. Leistungsbeschreibung und vorgegebenem Terminplan. Die Bedarfsmengen und Qualitätsanforderungen ergeben sich aus der detaillierten Leistungsbeschreibung. Es werden Übernachtungsplätze, Schulungsräume und begleitende Leistungen wie z. B. Frühstück, Mittag- und Abendessen nachgefragt.
Zum Umfang der benötigten Leistung gehören neben der Überlassung von Räumlichkeiten (Unterbringungs- und Seminarräume sowie ein Dozenten zimmer für ca. 10 Personen und Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung) und einer ausreichenden Anzahl von Parkmöglichkeiten auch die Bereitstellung von Verpflegung sowie eine hotelübliche Serviceleistung zur Betreuung der Gäste (z. B. Rezeptionsbetrieb, Hilfe in persönlichen und seminarbezogenen Angelegenheiten, WLAN).
Da die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Landesfinanzverwaltung NRW angehören und ihre Wohnsitze regelmäßig in NRW haben, sind die Reisezeiten und mögliche Reisekosten zu begrenzen. Die entsprechenden Räumlichkeiten müssen daher jeweils von den Hauptbahnhöfen Dortmund, Düsseldorf und Köln aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln in höchstens 3 1/2 Stunden erreichbar sein. Maßgebend sind die Zeiten, die sich unter Verwendung der Reiseauskunft der Deutschen Bahn AG ergeben.
Aufgrund erhöhten Qualifizierungsbedarfs im Jahr 2021 ist es für die Finanzverwaltung NRW erforderlich, Schulungsraum- und Unterbringungskapazitäten anzumieten. Da die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Landesfinanzverwaltung NRW angehören und ihre Wohnsitze regelmäßig in NRW haben, sind die Reisezeiten und mögliche Reisekosten zu begrenzen. Die entsprechenden Räumlichkeiten müssen daher jeweils von den Hauptbahnhöfen Dortmund, Düsseldorf und Köln aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln in höchstens 3 1/2 Stunden erreichbar sein. Maßgebend sind die Zeiten, die sich unter Verwendung der Reiseauskunft der Deutschen Bahn AG ergeben.
Zum Umfang der benötigten Leistung gehören neben der Überlassung von Räumlichkeiten (Unterbringungs- und Seminarräume sowie ein Dozenten zimmer für ca. 10 Personen und Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung) und einer ausreichenden Anzahl von Parkmöglichkeiten auch die Bereitstellung von Verpflegung sowie eine hotelübliche Serviceleistung zur Betreuung der Gäste (z. B. Rezeptionsbetrieb, Hilfe in persönlichen und seminarbezogenen Angelegenheiten, WLAN).
Eine Verlängerung über 2022 bis 2024 ist gem. Darstellung in der Leistungsbeschreibung denkbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMCD5FQ
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [removed]