Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikations-dienste in unterversorgten Gewerbegebieten des Kreises Warendorf im Wirtschaftlichkeitslückenmodell Referenznummer der Bekanntmachung: Breitband Kreis Warendorf - Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Waldenburger Str. 2
Ort: Warendorf
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-warendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikations-dienste in unterversorgten Gewerbegebieten des Kreises Warendorf im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Rahmen eines einstufigen Verhandlungsverfahrens.
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Gewerbetreibenden, Unternehmen und Freiberufler in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ 19 Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie entsprechende Anträge auf Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der Kofinanzierungsrichtlinie NRW gestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. die unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden können.
Telgte
Kreis Warendorf
Siehe oben Abschnitt II. 1.4).
Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotslegung zum einen vollständige, separate Angebote auf eines der Einzellose oder mehrere oder alle Einzellose, die jeweils vollständig die Angebotsanforderungen und Angebotsanlagen gemäß der vorliegenden Leistungsbeschreibung enthalten, einzureichen sowie auch ein An-gebot über alle Lose einzureichen. Die Modalitäten zur Einreichung eines solchen Gesamtangebots ist der Vergabeunterlage zu entnehmen (herunterzuladen unter www.evergabe.nrw.de).
Betreffend die Wertungsmethodik und das Vorgehen im Rahmen der Wertung betreffend Angebote auf einzelne Lose und Gesamtangebote wird auf die Vergabeunterlage verwiesen, die unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden kann.
Unter Abschnitt III.1) bis III.3) sind die Eignungsnachweise genannt, die von den Bietern mit dem Angebot einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, die in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunter-lage, siehe www.evergabe.nrw.de) enthaltene Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden muss, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Konzessionsgeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de einfügen) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter für jedes eignungsbeliehene Unternehmen das Formblatt "Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/Eignungsleihe" vorzulegen, welches in dem Formular "Eignungs-nachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) beigefügt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass - sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird - die geforderten Eignungsnach-weise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.2) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.3) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) zu benennen und eine wie in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) geforderten Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht und es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z.B. das Angebot von Endkundendiensten). In einem solchen Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" gemäß nachfolgender Ziff. III.1) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) sowie die entsprechenden in dem Formular geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine Leistungserbringung betreffen. Dies bedeutet beispielsweise - sofern der Nachunternehmer das Angebot von Endkundenleistungen übernehmen soll -, dass für diesen nicht nur die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auf-lagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" vorzulegen sind, sondern auch die im Rahmen der Nachweise zur "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" die Aufstellung der von dem Nachunternehmer mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden.
Der Konzessionsgeber wird die Ersetzung von Nachunternehmern verlangen, die zwingend nach § 124 GWB auszuschließen sind und behält sich vor, auch die Ersetzung von Nachunternehmern zu verlangen, die nach § 124 GWB fakultativ ausgeschlossen werden können, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen wurden.
Eine Änderung an den im Angebot getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bietergemeinschaften und/oder hinsichtlich der eignungsbeliehenen Unternehmen und Nachunternehmern durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die von der Recht-sprechung hierfür anerkannt sind, in Betracht. Unabhängig hiervon ist jede beabsichtigte Änderung dem Konzessionsgeber unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Teilnahme am Verfahren nach einer solchen Änderung bedarf der Zustimmung des Konzessionsgebers in Textform.
Sassenberg
Kreis Warendorf
Siehe oben Abschnitt II. 1.4).
Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotslegung zum einen vollständige, separate Angebote auf eines der Einzellose oder mehrere oder alle Einzellose, die jeweils vollständig die Angebotsanforderungen und Angebotsanlagen gemäß der vorliegenden Leistungsbeschreibung enthalten, einzureichen sowie auch ein An-gebot über alle Lose einzureichen. Die Modalitäten zur Einreichung eines solchen Gesamtangebots ist der Vergabeunterlage zu entnehmen (herunterzuladen unter www.evergabe.nrw.de).
Betreffend die Wertungsmethodik und das Vorgehen im Rahmen der Wertung betreffend Angebote auf einzelne Lose und Gesamtangebote wird auf die Vergabeunterlage verwiesen, die unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden kann.
Unter Abschnitt III.1) bis III.3) sind die Eignungsnachweise genannt, die von den Bietern mit dem Angebot einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, die in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunter-lage, siehe www.evergabe.nrw.de) enthaltene Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden muss, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Konzessionsgeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de einfügen) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter für jedes eignungsbeliehene Unternehmen das Formblatt "Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/Eignungsleihe" vorzulegen, welches in dem Formular "Eignungs-nachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) beigefügt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass - sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird - die geforderten Eignungsnach-weise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.2) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.3) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) zu benennen und eine wie in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) geforderten Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht und es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z.B. das Angebot von Endkundendiensten). In einem solchen Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" gemäß nachfolgender Ziff. III.1) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) sowie die entsprechenden in dem Formular geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine Leistungserbringung betreffen. Dies bedeutet beispielsweise - sofern der Nachunternehmer das Angebot von Endkundenleistungen übernehmen soll -, dass für diesen nicht nur die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auf-lagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" vorzulegen sind, sondern auch die im Rahmen der Nachweise zur "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" die Aufstellung der von dem Nachunternehmer mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden.
Der Konzessionsgeber wird die Ersetzung von Nachunternehmern verlangen, die zwingend nach § 124 GWB auszuschließen sind und behält sich vor, auch die Ersetzung von Nachunternehmern zu verlangen, die nach § 124 GWB fakultativ ausgeschlossen werden können, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen wurden.
Eine Änderung an den im Angebot getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bietergemeinschaften und/oder hinsichtlich der eignungsbeliehenen Unternehmen und Nachunternehmern durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die von der Recht-sprechung hierfür anerkannt sind, in Betracht. Unabhängig hiervon ist jede beabsichtigte Änderung dem Konzessionsgeber unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Teilnahme am Verfahren nach einer solchen Änderung bedarf der Zustimmung des Konzessionsgebers in Textform.
Warendorf_1
Kreis Warendorf
Siehe oben Abschnitt II. 1.4).
Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotslegung zum einen vollständige, separate Angebote auf eines der Einzellose oder mehrere oder alle Einzellose, die jeweils vollständig die Angebotsanforderungen und Angebotsanlagen gemäß der vorliegenden Leistungsbeschreibung enthalten, einzureichen sowie auch ein An-gebot über alle Lose einzureichen. Die Modalitäten zur Einreichung eines solchen Gesamtangebots ist der Vergabeunterlage zu entnehmen (herunterzuladen unter www.evergabe.nrw.de).
Betreffend die Wertungsmethodik und das Vorgehen im Rahmen der Wertung betreffend Angebote auf einzelne Lose und Gesamtangebote wird auf die Vergabeunterlage verwiesen, die unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden kann.
Unter Abschnitt III.1) bis III.3) sind die Eignungsnachweise genannt, die von den Bietern mit dem Angebot einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, die in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunter-lage, siehe www.evergabe.nrw.de) enthaltene Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden muss, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Konzessionsgeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de einfügen) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter für jedes eignungsbeliehene Unternehmen das Formblatt "Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/Eignungsleihe" vorzulegen, welches in dem Formular "Eignungs-nachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) beigefügt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass - sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird - die geforderten Eignungsnach-weise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.2) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.3) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) zu benennen und eine wie in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) geforderten Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht und es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z.B. das Angebot von Endkundendiensten). In einem solchen Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" gemäß nachfolgender Ziff. III.1) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) sowie die entsprechenden in dem Formular geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine Leistungserbringung betreffen. Dies bedeutet beispielsweise - sofern der Nachunternehmer das Angebot von Endkundenleistungen übernehmen soll -, dass für diesen nicht nur die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auf-lagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" vorzulegen sind, sondern auch die im Rahmen der Nachweise zur "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" die Aufstellung der von dem Nachunternehmer mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden.
Der Konzessionsgeber wird die Ersetzung von Nachunternehmern verlangen, die zwingend nach § 124 GWB auszuschließen sind und behält sich vor, auch die Ersetzung von Nachunternehmern zu verlangen, die nach § 124 GWB fakultativ ausgeschlossen werden können, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen wurden.
Eine Änderung an den im Angebot getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bietergemeinschaften und/oder hinsichtlich der eignungsbeliehenen Unternehmen und Nachunternehmern durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die von der Recht-sprechung hierfür anerkannt sind, in Betracht. Unabhängig hiervon ist jede beabsichtigte Änderung dem Konzessionsgeber unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Teilnahme am Verfahren nach einer solchen Änderung bedarf der Zustimmung des Konzessionsgebers in Textform.
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Kreis Warendorf
Siehe oben Abschnitt II. 1.4).
Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotslegung zum einen vollständige, separate Angebote auf eines der Einzellose oder mehrere oder alle Einzellose, die jeweils vollständig die Angebotsanforderungen und Angebotsanlagen gemäß der vorliegenden Leistungsbeschreibung enthalten, einzureichen sowie auch ein An-gebot über alle Lose einzureichen. Die Modalitäten zur Einreichung eines solchen Gesamtangebots ist der Vergabeunterlage zu entnehmen (herunterzuladen unter www.evergabe.nrw.de).
Betreffend die Wertungsmethodik und das Vorgehen im Rahmen der Wertung betreffend Angebote auf einzelne Lose und Gesamtangebote wird auf die Vergabeunterlage verwiesen, die unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden kann.
Unter Abschnitt III.1) bis III.3) sind die Eignungsnachweise genannt, die von den Bietern mit dem Angebot einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, die in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunter-lage, siehe www.evergabe.nrw.de) enthaltene Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden muss, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Konzessionsgeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de einfügen) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter für jedes eignungsbeliehene Unternehmen das Formblatt "Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/Eignungsleihe" vorzulegen, welches in dem Formular "Eignungs-nachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) beigefügt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass - sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird - die geforderten Eignungsnach-weise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.2) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.3) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) zu benennen und eine wie in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) geforderten Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht und es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z.B. das Angebot von Endkundendiensten). In einem solchen Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" gemäß nachfolgender Ziff. III.1) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) sowie die entsprechenden in dem Formular geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine Leistungserbringung betreffen. Dies bedeutet beispielsweise - sofern der Nachunternehmer das Angebot von Endkundenleistungen übernehmen soll -, dass für diesen nicht nur die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auf-lagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" vorzulegen sind, sondern auch die im Rahmen der Nachweise zur "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" die Aufstellung der von dem Nachunternehmer mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden.
Der Konzessionsgeber wird die Ersetzung von Nachunternehmern verlangen, die zwingend nach § 124 GWB auszuschließen sind und behält sich vor, auch die Ersetzung von Nachunternehmern zu verlangen, die nach § 124 GWB fakultativ ausgeschlossen werden können, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen wurden.
Eine Änderung an den im Angebot getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bietergemeinschaften und/oder hinsichtlich der eignungsbeliehenen Unternehmen und Nachunternehmern durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die von der Recht-sprechung hierfür anerkannt sind, in Betracht. Unabhängig hiervon ist jede beabsichtigte Änderung dem Konzessionsgeber unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Teilnahme am Verfahren nach einer solchen Änderung bedarf der Zustimmung des Konzessionsgebers in Textform.
Sendenhorst
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Siehe oben Abschnitt II. 1.4).
Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotslegung zum einen vollständige, separate Angebote auf eines der Einzellose oder mehrere oder alle Einzellose, die jeweils vollständig die Angebotsanforderungen und Angebotsanlagen gemäß der vorliegenden Leistungsbeschreibung enthalten, einzureichen sowie auch ein An-gebot über alle Lose einzureichen. Die Modalitäten zur Einreichung eines solchen Gesamtangebots ist der Vergabeunterlage zu entnehmen (herunterzuladen unter www.evergabe.nrw.de).
Betreffend die Wertungsmethodik und das Vorgehen im Rahmen der Wertung betreffend Angebote auf einzelne Lose und Gesamtangebote wird auf die Vergabeunterlage verwiesen, die unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden kann.
Unter Abschnitt III.1) bis III.3) sind die Eignungsnachweise genannt, die von den Bietern mit dem Angebot einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, die in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunter-lage, siehe www.evergabe.nrw.de) enthaltene Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden muss, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Konzessionsgeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de einfügen) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter für jedes eignungsbeliehene Unternehmen das Formblatt "Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/Eignungsleihe" vorzulegen, welches in dem Formular "Eignungs-nachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) beigefügt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass - sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird - die geforderten Eignungsnach-weise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.2) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.3) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) zu benennen und eine wie in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) geforderten Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht und es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z.B. das Angebot von Endkundendiensten). In einem solchen Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" gemäß nachfolgender Ziff. III.1) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) sowie die entsprechenden in dem Formular geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine Leistungserbringung betreffen. Dies bedeutet beispielsweise - sofern der Nachunternehmer das Angebot von Endkundenleistungen übernehmen soll -, dass für diesen nicht nur die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auf-lagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" vorzulegen sind, sondern auch die im Rahmen der Nachweise zur "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" die Aufstellung der von dem Nachunternehmer mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden.
Der Konzessionsgeber wird die Ersetzung von Nachunternehmern verlangen, die zwingend nach § 124 GWB auszuschließen sind und behält sich vor, auch die Ersetzung von Nachunternehmern zu verlangen, die nach § 124 GWB fakultativ ausgeschlossen werden können, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen wurden.
Eine Änderung an den im Angebot getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bietergemeinschaften und/oder hinsichtlich der eignungsbeliehenen Unternehmen und Nachunternehmern durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die von der Recht-sprechung hierfür anerkannt sind, in Betracht. Unabhängig hiervon ist jede beabsichtigte Änderung dem Konzessionsgeber unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Teilnahme am Verfahren nach einer solchen Änderung bedarf der Zustimmung des Konzessionsgebers in Textform.
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Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotslegung zum einen vollständige, separate Angebote auf eines der Einzellose oder mehrere oder alle Einzellose, die jeweils vollständig die Angebotsanforderungen und Angebotsanlagen gemäß der vorliegenden Leistungsbeschreibung enthalten, einzureichen sowie auch ein An-gebot über alle Lose einzureichen. Die Modalitäten zur Einreichung eines solchen Gesamtangebots ist der Vergabeunterlage zu entnehmen (herunterzuladen unter www.evergabe.nrw.de).
Betreffend die Wertungsmethodik und das Vorgehen im Rahmen der Wertung betreffend Angebote auf einzelne Lose und Gesamtangebote wird auf die Vergabeunterlage verwiesen, die unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden kann.
Unter Abschnitt III.1) bis III.3) sind die Eignungsnachweise genannt, die von den Bietern mit dem Angebot einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, die in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunter-lage, siehe www.evergabe.nrw.de) enthaltene Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden muss, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Konzessionsgeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de einfügen) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter für jedes eignungsbeliehene Unternehmen das Formblatt "Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/Eignungsleihe" vorzulegen, welches in dem Formular "Eignungs-nachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) beigefügt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass - sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird - die geforderten Eignungsnach-weise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.2) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.3) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) zu benennen und eine wie in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) geforderten Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht und es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z.B. das Angebot von Endkundendiensten). In einem solchen Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" gemäß nachfolgender Ziff. III.1) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) sowie die entsprechenden in dem Formular geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine Leistungserbringung betreffen. Dies bedeutet beispielsweise - sofern der Nachunternehmer das Angebot von Endkundenleistungen übernehmen soll -, dass für diesen nicht nur die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auf-lagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" vorzulegen sind, sondern auch die im Rahmen der Nachweise zur "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" die Aufstellung der von dem Nachunternehmer mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden.
Der Konzessionsgeber wird die Ersetzung von Nachunternehmern verlangen, die zwingend nach § 124 GWB auszuschließen sind und behält sich vor, auch die Ersetzung von Nachunternehmern zu verlangen, die nach § 124 GWB fakultativ ausgeschlossen werden können, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen wurden.
Eine Änderung an den im Angebot getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bietergemeinschaften und/oder hinsichtlich der eignungsbeliehenen Unternehmen und Nachunternehmern durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die von der Recht-sprechung hierfür anerkannt sind, in Betracht. Unabhängig hiervon ist jede beabsichtigte Änderung dem Konzessionsgeber unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Teilnahme am Verfahren nach einer solchen Änderung bedarf der Zustimmung des Konzessionsgebers in Textform.
Ahlen_2
Kreis Warendorf
Siehe oben Abschnitt II. 1.4).
Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotslegung zum einen vollständige, separate Angebote auf eines der Einzellose oder mehrere oder alle Einzellose, die jeweils vollständig die Angebotsanforderungen und Angebotsanlagen gemäß der vorliegenden Leistungsbeschreibung enthalten, einzureichen sowie auch ein An-gebot über alle Lose einzureichen. Die Modalitäten zur Einreichung eines solchen Gesamtangebots ist der Vergabeunterlage zu entnehmen (herunterzuladen unter www.evergabe.nrw.de).
Betreffend die Wertungsmethodik und das Vorgehen im Rahmen der Wertung betreffend Angebote auf einzelne Lose und Gesamtangebote wird auf die Vergabeunterlage verwiesen, die unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden kann.
Unter Abschnitt III.1) bis III.3) sind die Eignungsnachweise genannt, die von den Bietern mit dem Angebot einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, die in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunter-lage, siehe www.evergabe.nrw.de) enthaltene Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden muss, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Konzessionsgeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de einfügen) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter für jedes eignungsbeliehene Unternehmen das Formblatt "Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/Eignungsleihe" vorzulegen, welches in dem Formular "Eignungs-nachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) beigefügt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass - sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird - die geforderten Eignungsnach-weise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.2) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.3) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) zu benennen und eine wie in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) geforderten Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht und es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z.B. das Angebot von Endkundendiensten). In einem solchen Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" gemäß nachfolgender Ziff. III.1) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) sowie die entsprechenden in dem Formular geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine Leistungserbringung betreffen. Dies bedeutet beispielsweise - sofern der Nachunternehmer das Angebot von Endkundenleistungen übernehmen soll -, dass für diesen nicht nur die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auf-lagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" vorzulegen sind, sondern auch die im Rahmen der Nachweise zur "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" die Aufstellung der von dem Nachunternehmer mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden.
Der Konzessionsgeber wird die Ersetzung von Nachunternehmern verlangen, die zwingend nach § 124 GWB auszuschließen sind und behält sich vor, auch die Ersetzung von Nachunternehmern zu verlangen, die nach § 124 GWB fakultativ ausgeschlossen werden können, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen wurden.
Eine Änderung an den im Angebot getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bietergemeinschaften und/oder hinsichtlich der eignungsbeliehenen Unternehmen und Nachunternehmern durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die von der Recht-sprechung hierfür anerkannt sind, in Betracht. Unabhängig hiervon ist jede beabsichtigte Änderung dem Konzessionsgeber unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Teilnahme am Verfahren nach einer solchen Änderung bedarf der Zustimmung des Konzessionsgebers in Textform.
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Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotslegung zum einen vollständige, separate Angebote auf eines der Einzellose oder mehrere oder alle Einzellose, die jeweils vollständig die Angebotsanforderungen und Angebotsanlagen gemäß der vorliegenden Leistungsbeschreibung enthalten, einzureichen sowie auch ein An-gebot über alle Lose einzureichen. Die Modalitäten zur Einreichung eines solchen Gesamtangebots ist der Vergabeunterlage zu entnehmen (herunterzuladen unter www.evergabe.nrw.de).
Betreffend die Wertungsmethodik und das Vorgehen im Rahmen der Wertung betreffend Angebote auf einzelne Lose und Gesamtangebote wird auf die Vergabeunterlage verwiesen, die unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden kann.
Unter Abschnitt III.1) bis III.3) sind die Eignungsnachweise genannt, die von den Bietern mit dem Angebot einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, die in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunter-lage, siehe www.evergabe.nrw.de) enthaltene Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden muss, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Konzessionsgeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de einfügen) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter für jedes eignungsbeliehene Unternehmen das Formblatt "Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/Eignungsleihe" vorzulegen, welches in dem Formular "Eignungs-nachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) beigefügt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass - sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird - die geforderten Eignungsnach-weise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.2) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.3) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) zu benennen und eine wie in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) geforderten Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht und es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z.B. das Angebot von Endkundendiensten). In einem solchen Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" gemäß nachfolgender Ziff. III.1) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) sowie die entsprechenden in dem Formular geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine Leistungserbringung betreffen. Dies bedeutet beispielsweise - sofern der Nachunternehmer das Angebot von Endkundenleistungen übernehmen soll -, dass für diesen nicht nur die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auf-lagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" vorzulegen sind, sondern auch die im Rahmen der Nachweise zur "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" die Aufstellung der von dem Nachunternehmer mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden.
Der Konzessionsgeber wird die Ersetzung von Nachunternehmern verlangen, die zwingend nach § 124 GWB auszuschließen sind und behält sich vor, auch die Ersetzung von Nachunternehmern zu verlangen, die nach § 124 GWB fakultativ ausgeschlossen werden können, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen wurden.
Eine Änderung an den im Angebot getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bietergemeinschaften und/oder hinsichtlich der eignungsbeliehenen Unternehmen und Nachunternehmern durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die von der Recht-sprechung hierfür anerkannt sind, in Betracht. Unabhängig hiervon ist jede beabsichtigte Änderung dem Konzessionsgeber unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Teilnahme am Verfahren nach einer solchen Änderung bedarf der Zustimmung des Konzessionsgebers in Textform.
Ennigerloh_1
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Siehe oben Abschnitt II. 1.4).
Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotslegung zum einen vollständige, separate Angebote auf eines der Einzellose oder mehrere oder alle Einzellose, die jeweils vollständig die Angebotsanforderungen und Angebotsanlagen gemäß der vorliegenden Leistungsbeschreibung enthalten, einzureichen sowie auch ein An-gebot über alle Lose einzureichen. Die Modalitäten zur Einreichung eines solchen Gesamtangebots ist der Vergabeunterlage zu entnehmen (herunterzuladen unter www.evergabe.nrw.de).
Betreffend die Wertungsmethodik und das Vorgehen im Rahmen der Wertung betreffend Angebote auf einzelne Lose und Gesamtangebote wird auf die Vergabeunterlage verwiesen, die unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden kann.
Unter Abschnitt III.1) bis III.3) sind die Eignungsnachweise genannt, die von den Bietern mit dem Angebot einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, die in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunter-lage, siehe www.evergabe.nrw.de) enthaltene Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden muss, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Konzessionsgeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de einfügen) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter für jedes eignungsbeliehene Unternehmen das Formblatt "Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/Eignungsleihe" vorzulegen, welches in dem Formular "Eignungs-nachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) beigefügt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass - sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird - die geforderten Eignungsnach-weise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.2) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.3) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) zu benennen und eine wie in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) geforderten Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht und es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z.B. das Angebot von Endkundendiensten). In einem solchen Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" gemäß nachfolgender Ziff. III.1) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) sowie die entsprechenden in dem Formular geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine Leistungserbringung betreffen. Dies bedeutet beispielsweise - sofern der Nachunternehmer das Angebot von Endkundenleistungen übernehmen soll -, dass für diesen nicht nur die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auf-lagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" vorzulegen sind, sondern auch die im Rahmen der Nachweise zur "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" die Aufstellung der von dem Nachunternehmer mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden.
Der Konzessionsgeber wird die Ersetzung von Nachunternehmern verlangen, die zwingend nach § 124 GWB auszuschließen sind und behält sich vor, auch die Ersetzung von Nachunternehmern zu verlangen, die nach § 124 GWB fakultativ ausgeschlossen werden können, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen wurden.
Eine Änderung an den im Angebot getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bietergemeinschaften und/oder hinsichtlich der eignungsbeliehenen Unternehmen und Nachunternehmern durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die von der Recht-sprechung hierfür anerkannt sind, in Betracht. Unabhängig hiervon ist jede beabsichtigte Änderung dem Konzessionsgeber unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Teilnahme am Verfahren nach einer solchen Änderung bedarf der Zustimmung des Konzessionsgebers in Textform.
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Siehe oben Abschnitt II. 1.4).
Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotslegung zum einen vollständige, separate Angebote auf eines der Einzellose oder mehrere oder alle Einzellose, die jeweils vollständig die Angebotsanforderungen und Angebotsanlagen gemäß der vorliegenden Leistungsbeschreibung enthalten, einzureichen sowie auch ein An-gebot über alle Lose einzureichen. Die Modalitäten zur Einreichung eines solchen Gesamtangebots ist der Vergabeunterlage zu entnehmen (herunterzuladen unter www.evergabe.nrw.de).
Betreffend die Wertungsmethodik und das Vorgehen im Rahmen der Wertung betreffend Angebote auf einzelne Lose und Gesamtangebote wird auf die Vergabeunterlage verwiesen, die unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden kann.
Unter Abschnitt III.1) bis III.3) sind die Eignungsnachweise genannt, die von den Bietern mit dem Angebot einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, die in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunter-lage, siehe www.evergabe.nrw.de) enthaltene Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden muss, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Konzessionsgeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de einfügen) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter für jedes eignungsbeliehene Unternehmen das Formblatt "Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/Eignungsleihe" vorzulegen, welches in dem Formular "Eignungs-nachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) beigefügt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass - sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird - die geforderten Eignungsnach-weise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.2) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.3) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) zu benennen und eine wie in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) geforderten Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht und es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z.B. das Angebot von Endkundendiensten). In einem solchen Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" gemäß nachfolgender Ziff. III.1) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) sowie die entsprechenden in dem Formular geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine Leistungserbringung betreffen. Dies bedeutet beispielsweise - sofern der Nachunternehmer das Angebot von Endkundenleistungen übernehmen soll -, dass für diesen nicht nur die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auf-lagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" vorzulegen sind, sondern auch die im Rahmen der Nachweise zur "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" die Aufstellung der von dem Nachunternehmer mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden.
Der Konzessionsgeber wird die Ersetzung von Nachunternehmern verlangen, die zwingend nach § 124 GWB auszuschließen sind und behält sich vor, auch die Ersetzung von Nachunternehmern zu verlangen, die nach § 124 GWB fakultativ ausgeschlossen werden können, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen wurden.
Eine Änderung an den im Angebot getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bietergemeinschaften und/oder hinsichtlich der eignungsbeliehenen Unternehmen und Nachunternehmern durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die von der Recht-sprechung hierfür anerkannt sind, in Betracht. Unabhängig hiervon ist jede beabsichtigte Änderung dem Konzessionsgeber unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Teilnahme am Verfahren nach einer solchen Änderung bedarf der Zustimmung des Konzessionsgebers in Textform.
Beckum_1
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Siehe oben Abschnitt II. 1.4).
Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotslegung zum einen vollständige, separate Angebote auf eines der Einzellose oder mehrere oder alle Einzellose, die jeweils vollständig die Angebotsanforderungen und Angebotsanlagen gemäß der vorliegenden Leistungsbeschreibung enthalten, einzureichen sowie auch ein An-gebot über alle Lose einzureichen. Die Modalitäten zur Einreichung eines solchen Gesamtangebots ist der Vergabeunterlage zu entnehmen (herunterzuladen unter www.evergabe.nrw.de).
Betreffend die Wertungsmethodik und das Vorgehen im Rahmen der Wertung betreffend Angebote auf einzelne Lose und Gesamtangebote wird auf die Vergabeunterlage verwiesen, die unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden kann.
Unter Abschnitt III.1) bis III.3) sind die Eignungsnachweise genannt, die von den Bietern mit dem Angebot einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, die in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunter-lage, siehe www.evergabe.nrw.de) enthaltene Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden muss, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Konzessionsgeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de einfügen) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter für jedes eignungsbeliehene Unternehmen das Formblatt "Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/Eignungsleihe" vorzulegen, welches in dem Formular "Eignungs-nachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) beigefügt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass - sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird - die geforderten Eignungsnach-weise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.2) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.3) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) zu benennen und eine wie in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) geforderten Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht und es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z.B. das Angebot von Endkundendiensten). In einem solchen Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" gemäß nachfolgender Ziff. III.1) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) sowie die entsprechenden in dem Formular geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine Leistungserbringung betreffen. Dies bedeutet beispielsweise - sofern der Nachunternehmer das Angebot von Endkundenleistungen übernehmen soll -, dass für diesen nicht nur die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auf-lagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" vorzulegen sind, sondern auch die im Rahmen der Nachweise zur "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" die Aufstellung der von dem Nachunternehmer mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden.
Der Konzessionsgeber wird die Ersetzung von Nachunternehmern verlangen, die zwingend nach § 124 GWB auszuschließen sind und behält sich vor, auch die Ersetzung von Nachunternehmern zu verlangen, die nach § 124 GWB fakultativ ausgeschlossen werden können, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen wurden.
Eine Änderung an den im Angebot getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bietergemeinschaften und/oder hinsichtlich der eignungsbeliehenen Unternehmen und Nachunternehmern durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die von der Recht-sprechung hierfür anerkannt sind, in Betracht. Unabhängig hiervon ist jede beabsichtigte Änderung dem Konzessionsgeber unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Teilnahme am Verfahren nach einer solchen Änderung bedarf der Zustimmung des Konzessionsgebers in Textform.
Beckum_2
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Siehe oben Abschnitt II. 1.4).
Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotslegung zum einen vollständige, separate Angebote auf eines der Einzellose oder mehrere oder alle Einzellose, die jeweils vollständig die Angebotsanforderungen und Angebotsanlagen gemäß der vorliegenden Leistungsbeschreibung enthalten, einzureichen sowie auch ein An-gebot über alle Lose einzureichen. Die Modalitäten zur Einreichung eines solchen Gesamtangebots ist der Vergabeunterlage zu entnehmen (herunterzuladen unter www.evergabe.nrw.de).
Betreffend die Wertungsmethodik und das Vorgehen im Rahmen der Wertung betreffend Angebote auf einzelne Lose und Gesamtangebote wird auf die Vergabeunterlage verwiesen, die unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden kann.
Unter Abschnitt III.1) bis III.3) sind die Eignungsnachweise genannt, die von den Bietern mit dem Angebot einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, die in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunter-lage, siehe www.evergabe.nrw.de) enthaltene Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden muss, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Konzessionsgeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de einfügen) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter für jedes eignungsbeliehene Unternehmen das Formblatt "Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/Eignungsleihe" vorzulegen, welches in dem Formular "Eignungs-nachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) beigefügt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass - sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird - die geforderten Eignungsnach-weise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.2) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.3) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) zu benennen und eine wie in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) geforderten Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht und es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z.B. das Angebot von Endkundendiensten). In einem solchen Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" gemäß nachfolgender Ziff. III.1) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) sowie die entsprechenden in dem Formular geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine Leistungserbringung betreffen. Dies bedeutet beispielsweise - sofern der Nachunternehmer das Angebot von Endkundenleistungen übernehmen soll -, dass für diesen nicht nur die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auf-lagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" vorzulegen sind, sondern auch die im Rahmen der Nachweise zur "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" die Aufstellung der von dem Nachunternehmer mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden.
Der Konzessionsgeber wird die Ersetzung von Nachunternehmern verlangen, die zwingend nach § 124 GWB auszuschließen sind und behält sich vor, auch die Ersetzung von Nachunternehmern zu verlangen, die nach § 124 GWB fakultativ ausgeschlossen werden können, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen wurden.
Eine Änderung an den im Angebot getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bietergemeinschaften und/oder hinsichtlich der eignungsbeliehenen Unternehmen und Nachunternehmern durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die von der Recht-sprechung hierfür anerkannt sind, in Betracht. Unabhängig hiervon ist jede beabsichtigte Änderung dem Konzessionsgeber unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Teilnahme am Verfahren nach einer solchen Änderung bedarf der Zustimmung des Konzessionsgebers in Textform.
Beckum_3
Kreis Warendorf
Siehe oben Abschnitt II. 1.4).
Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotslegung zum einen vollständige, separate Angebote auf eines der Einzellose oder mehrere oder alle Einzellose, die jeweils vollständig die Angebotsanforderungen und Angebotsanlagen gemäß der vorliegenden Leistungsbeschreibung enthalten, einzureichen sowie auch ein An-gebot über alle Lose einzureichen. Die Modalitäten zur Einreichung eines solchen Gesamtangebots ist der Vergabeunterlage zu entnehmen (herunterzuladen unter www.evergabe.nrw.de).
Betreffend die Wertungsmethodik und das Vorgehen im Rahmen der Wertung betreffend Angebote auf einzelne Lose und Gesamtangebote wird auf die Vergabeunterlage verwiesen, die unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden kann.
Unter Abschnitt III.1) bis III.3) sind die Eignungsnachweise genannt, die von den Bietern mit dem Angebot einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, die in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunter-lage, siehe www.evergabe.nrw.de) enthaltene Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden muss, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Konzessionsgeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de einfügen) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter für jedes eignungsbeliehene Unternehmen das Formblatt "Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/Eignungsleihe" vorzulegen, welches in dem Formular "Eignungs-nachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) beigefügt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass - sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird - die geforderten Eignungsnach-weise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.2) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.3) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) zu benennen und eine wie in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) geforderten Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht und es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z.B. das Angebot von Endkundendiensten). In einem solchen Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" gemäß nachfolgender Ziff. III.1) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) sowie die entsprechenden in dem Formular geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine Leistungserbringung betreffen. Dies bedeutet beispielsweise - sofern der Nachunternehmer das Angebot von Endkundenleistungen übernehmen soll -, dass für diesen nicht nur die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auf-lagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" vorzulegen sind, sondern auch die im Rahmen der Nachweise zur "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" die Aufstellung der von dem Nachunternehmer mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden.
Der Konzessionsgeber wird die Ersetzung von Nachunternehmern verlangen, die zwingend nach § 124 GWB auszuschließen sind und behält sich vor, auch die Ersetzung von Nachunternehmern zu verlangen, die nach § 124 GWB fakultativ ausgeschlossen werden können, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen wurden.
Eine Änderung an den im Angebot getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bietergemeinschaften und/oder hinsichtlich der eignungsbeliehenen Unternehmen und Nachunternehmern durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die von der Recht-sprechung hierfür anerkannt sind, in Betracht. Unabhängig hiervon ist jede beabsichtigte Änderung dem Konzessionsgeber unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Teilnahme am Verfahren nach einer solchen Änderung bedarf der Zustimmung des Konzessionsgebers in Textform.
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Siehe oben Abschnitt II. 1.4).
Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotslegung zum einen vollständige, separate Angebote auf eines der Einzellose oder mehrere oder alle Einzellose, die jeweils vollständig die Angebotsanforderungen und Angebotsanlagen gemäß der vorliegenden Leistungsbeschreibung enthalten, einzureichen sowie auch ein An-gebot über alle Lose einzureichen. Die Modalitäten zur Einreichung eines solchen Gesamtangebots ist der Vergabeunterlage zu entnehmen (herunterzuladen unter www.evergabe.nrw.de).
Betreffend die Wertungsmethodik und das Vorgehen im Rahmen der Wertung betreffend Angebote auf einzelne Lose und Gesamtangebote wird auf die Vergabeunterlage verwiesen, die unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden kann.
Unter Abschnitt III.1) bis III.3) sind die Eignungsnachweise genannt, die von den Bietern mit dem Angebot einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, die in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunter-lage, siehe www.evergabe.nrw.de) enthaltene Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden muss, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Konzessionsgeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de einfügen) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter für jedes eignungsbeliehene Unternehmen das Formblatt "Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/Eignungsleihe" vorzulegen, welches in dem Formular "Eignungs-nachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) beigefügt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass - sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird - die geforderten Eignungsnach-weise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.2) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.3) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) zu benennen und eine wie in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) geforderten Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht und es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z.B. das Angebot von Endkundendiensten). In einem solchen Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" gemäß nachfolgender Ziff. III.1) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) sowie die entsprechenden in dem Formular geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine Leistungserbringung betreffen. Dies bedeutet beispielsweise - sofern der Nachunternehmer das Angebot von Endkundenleistungen übernehmen soll -, dass für diesen nicht nur die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auf-lagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" vorzulegen sind, sondern auch die im Rahmen der Nachweise zur "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" die Aufstellung der von dem Nachunternehmer mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden.
Der Konzessionsgeber wird die Ersetzung von Nachunternehmern verlangen, die zwingend nach § 124 GWB auszuschließen sind und behält sich vor, auch die Ersetzung von Nachunternehmern zu verlangen, die nach § 124 GWB fakultativ ausgeschlossen werden können, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen wurden.
Eine Änderung an den im Angebot getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bietergemeinschaften und/oder hinsichtlich der eignungsbeliehenen Unternehmen und Nachunternehmern durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die von der Recht-sprechung hierfür anerkannt sind, in Betracht. Unabhängig hiervon ist jede beabsichtigte Änderung dem Konzessionsgeber unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Teilnahme am Verfahren nach einer solchen Änderung bedarf der Zustimmung des Konzessionsgebers in Textform.
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Siehe oben Abschnitt II. 1.4).
Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotslegung zum einen vollständige, separate Angebote auf eines der Einzellose oder mehrere oder alle Einzellose, die jeweils vollständig die Angebotsanforderungen und Angebotsanlagen gemäß der vorliegenden Leistungsbeschreibung enthalten, einzureichen sowie auch ein An-gebot über alle Lose einzureichen. Die Modalitäten zur Einreichung eines solchen Gesamtangebots ist der Vergabeunterlage zu entnehmen (herunterzuladen unter www.evergabe.nrw.de).
Betreffend die Wertungsmethodik und das Vorgehen im Rahmen der Wertung betreffend Angebote auf einzelne Lose und Gesamtangebote wird auf die Vergabeunterlage verwiesen, die unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden kann.
Unter Abschnitt III.1) bis III.3) sind die Eignungsnachweise genannt, die von den Bietern mit dem Angebot einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, die in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunter-lage, siehe www.evergabe.nrw.de) enthaltene Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden muss, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Konzessionsgeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de einfügen) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter für jedes eignungsbeliehene Unternehmen das Formblatt "Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/Eignungsleihe" vorzulegen, welches in dem Formular "Eignungs-nachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) beigefügt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass - sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird - die geforderten Eignungsnach-weise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.2) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.3) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) zu benennen und eine wie in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) geforderten Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht und es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z.B. das Angebot von Endkundendiensten). In einem solchen Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" gemäß nachfolgender Ziff. III.1) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) sowie die entsprechenden in dem Formular geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine Leistungserbringung betreffen. Dies bedeutet beispielsweise - sofern der Nachunternehmer das Angebot von Endkundenleistungen übernehmen soll -, dass für diesen nicht nur die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auf-lagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" vorzulegen sind, sondern auch die im Rahmen der Nachweise zur "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" die Aufstellung der von dem Nachunternehmer mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden.
Der Konzessionsgeber wird die Ersetzung von Nachunternehmern verlangen, die zwingend nach § 124 GWB auszuschließen sind und behält sich vor, auch die Ersetzung von Nachunternehmern zu verlangen, die nach § 124 GWB fakultativ ausgeschlossen werden können, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen wurden.
Eine Änderung an den im Angebot getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bietergemeinschaften und/oder hinsichtlich der eignungsbeliehenen Unternehmen und Nachunternehmern durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die von der Recht-sprechung hierfür anerkannt sind, in Betracht. Unabhängig hiervon ist jede beabsichtigte Änderung dem Konzessionsgeber unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Teilnahme am Verfahren nach einer solchen Änderung bedarf der Zustimmung des Konzessionsgebers in Textform.
Wadersloh
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Siehe oben Abschnitt II. 1.4).
Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotslegung zum einen vollständige, separate Angebote auf eines der Einzellose oder mehrere oder alle Einzellose, die jeweils vollständig die Angebotsanforderungen und Angebotsanlagen gemäß der vorliegenden Leistungsbeschreibung enthalten, einzureichen sowie auch ein An-gebot über alle Lose einzureichen. Die Modalitäten zur Einreichung eines solchen Gesamtangebots ist der Vergabeunterlage zu entnehmen (herunterzuladen unter www.evergabe.nrw.de).
Betreffend die Wertungsmethodik und das Vorgehen im Rahmen der Wertung betreffend Angebote auf einzelne Lose und Gesamtangebote wird auf die Vergabeunterlage verwiesen, die unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden kann.
Unter Abschnitt III.1) bis III.3) sind die Eignungsnachweise genannt, die von den Bietern mit dem Angebot einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, die in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunter-lage, siehe www.evergabe.nrw.de) enthaltene Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden muss, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Konzessionsgeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de einfügen) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter für jedes eignungsbeliehene Unternehmen das Formblatt "Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/Eignungsleihe" vorzulegen, welches in dem Formular "Eignungs-nachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) beigefügt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass - sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird - die geforderten Eignungsnach-weise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.2) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. III.3) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) zu benennen und eine wie in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) geforderten Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht und es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z.B. das Angebot von Endkundendiensten). In einem solchen Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" gemäß nachfolgender Ziff. III.1) bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) sowie die entsprechenden in dem Formular geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine Leistungserbringung betreffen. Dies bedeutet beispielsweise - sofern der Nachunternehmer das Angebot von Endkundenleistungen übernehmen soll -, dass für diesen nicht nur die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auf-lagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" vorzulegen sind, sondern auch die im Rahmen der Nachweise zur "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" die Aufstellung der von dem Nachunternehmer mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden.
Der Konzessionsgeber wird die Ersetzung von Nachunternehmern verlangen, die zwingend nach § 124 GWB auszuschließen sind und behält sich vor, auch die Ersetzung von Nachunternehmern zu verlangen, die nach § 124 GWB fakultativ ausgeschlossen werden können, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen wurden.
Eine Änderung an den im Angebot getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bietergemeinschaften und/oder hinsichtlich der eignungsbeliehenen Unternehmen und Nachunternehmern durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die von der Recht-sprechung hierfür anerkannt sind, in Betracht. Unabhängig hiervon ist jede beabsichtigte Änderung dem Konzessionsgeber unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Teilnahme am Verfahren nach einer solchen Änderung bedarf der Zustimmung des Konzessionsgebers in Textform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) und ggf. seiner dort geforderten Anlage;
— Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. anderer geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung;
— Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG;
— Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de);
— bei Bietergemeinschaften: Erklärung der Bietergemeinschaft durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) sowie Erklärung aller Bietergemeinschafts gemäß den Vorgaben in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de);
— bei Nachunternehmern bzw. Eignungsleihe: Nachunternehmererklärung/Eignungsleihe durch entsprechende Erklärung in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) sowie Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers bzw. eignungsbe-liehenen Unternehmens gemäß den Vorgaben in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de).
— Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) ein-schließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2019 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2016, 2017 und 2018 anzugeben;
— Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2019 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2016, 2017 und 2018 anzugeben;
— Eigenerklärung über das Vorliegen ausreichender Kapitalrücklagen für die notwenigen Zwischenfinanzierungen des Projektes durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de). Sofern die Bilanzen keine ausreichenden Kapitalrücklagen ausweisen: Vorbehaltlose und projektbezogene Bestätigung eines Finanzierungspart-ners bzw. Finanzdienstleisters, dass das Kapital durch diesen Finanzierungspartner bzw. Finanzdienstleister bereitgestellt werden;
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de) nebst Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung des Versicherungsgebers, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
In Bezug auf das Erfordernis einer ausreichenden Kapitalrücklage gelten zwingend folgende Mindestanforderungen:
— bei Angeboten auf 1-4 Einzellos(e) hat die Kapitalrücklage bzw. die Finanzierungsbestätigung einen Betrag von mindestens [Betrag gelöscht] EUR zu umfassen;
— bei Angeboten auf 5-8 Einzellos(e) hat die Kapitalrücklage bzw. die Finanzierungsbestätigung einen Betrag von mindestens [Betrag gelöscht] EUR zu umfassen;
— bei Angeboten auf 9-12 Einzellos(e) hat die Kapitalrücklage bzw. die Finanzierungsbestätigung einen Betrag von mindestens [Betrag gelöscht] EUR zu umfassen;
— bei Angeboten auf 13-16 Einzellos(e) hat die Kapitalrücklage bzw. die Finanzierungsbestätigung einen Betrag von mindestens [Betrag gelöscht] EUR zu umfassen.
— Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen;
— Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 9 zur Vergabeunterlage, siehe www.evergabe.nrw.de).
In Bezug auf die geforderten Referenzen gelten zwingend folgende Mindestanforderungen:
— bei Angeboten auf 1-6 Einzellos(e) sind mindestens 3 geeignete Referenzen zu nennen;
— bei Angeboten auf 7-16 Einzellos(e) bzw. bei einem Gesamtangebot sind mindestens 5 geeignete Referenzen zu nennen.
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter www.evergabe.nrw.de) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Warendorf, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Zimmer A3.08, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf
Gem. § 55 Abs. 2 VgV ist die Anwesenheit von Bietern bei der Submission nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen.
Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 1, 2 S. 1 KonzVgV) durchgeführt.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (www.evergabe.nrw.de).
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal www.evergabe.nrw.de. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDN9XTT
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei dem Konzessionsgeber gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland