Stadt Bergkamen – Planungsleistungen Neu- u. Umbau Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 03290-19
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Bergkamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59192
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergkamen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Bergkamen – Planungsleistungen Neu- u. Umbau Schule
Die Stadt Bergkamen plant an dem Standort der ehemaligen Burgschule die Erstellung eines Neubaus unter Einbeziehung und Sanierung der bestehenden Gebäudetrakte. Die Burgschule setzt sich aus verschiedenen Gebäudetrakten unterschiedlicher Baujahre zusammen.
Bei dem alten Schulgebäude handelt es sich um ein 2-geschossiges, unterkellertes Gebäude zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Dieses wurde vor einigen Jahren saniert, besitzt allerdings keine Barrierefreiheit.
Eine angrenzende eingeschossige Pausenhalle mit Pausentoiletten soll im Zuge der Planung rückgebaut und durch einen Neubau ersetzt werden. Westlich der Pausenhalle schließt sich ein dreigeschossiges Gebäude an. Die Anbindung erfolgt über ein Zwischengeschoss und ist ebenfalls nicht barrierefrei. Im Osten befand sich das ehemalige Verwaltungsgebäude, welches bereits bis auf den Tiefkeller abgerissen wurde. An diesem Standort soll der Neubautrakt errichtet werden.
Es liegt bereits eine Machbarkeitsstudie vor, welche Basis für die weiteren Planungsleistungen und die darauf folgende Bauausführung sein soll.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Bei der Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern finden folgende Kriterien Anwendung:
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (30 %),
2. technische Leistungsfähigkeit (70 %).
Für die Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz relevant. Dafür werden die Angaben des Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu 15 % sowie der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu 15 % berücksichtigt. Dabei wird jeweils der Durchschnittswert des Gesamtumsatzes bzw. des mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Umsatzes für die Bewertung zugrunde gelegt.
Für die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit sind die Referenzen relevant.
Bei der Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern finden folgende Kriterien Anwendung:
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (30 %),
2. technische Leistungsfähigkeit (70 %).
Für die Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz relevant. Dafür werden die Angaben des Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu 15 % sowie der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu 15 % berücksichtigt. Dabei wird jeweils der Durchschnittswert des Gesamtumsatzes bzw. des mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Umsatzes für die Bewertung zugrunde gelegt.
Für die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit sind die Referenzen relevant.
Bei der Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern finden folgende Kriterien Anwendung:
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (30 %),
2. technische Leistungsfähigkeit (70 %).
Für die Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz relevant. Dafür werden die Angaben des Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu 15 % sowie der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu 15 % berücksichtigt. Dabei wird jeweils der Durchschnittswert des Gesamtumsatzes bzw. des mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Umsatzes für die Bewertung zugrunde gelegt.
Für die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit sind die Referenzen relevant.
Bei der Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern finden folgende Kriterien Anwendung:
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (30 %),
2. technische Leistungsfähigkeit (70 %).
Für die Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz relevant. Dafür werden die Angaben des Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu 15 % sowie der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu 15 % berücksichtigt. Dabei wird jeweils der Durchschnittswert des Gesamtumsatzes bzw. des mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Umsatzes für die Bewertung zugrunde gelegt.
Für die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit sind die Referenzen relevant.
Bei der Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern finden folgende Kriterien Anwendung:
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (30 %),
2. technische Leistungsfähigkeit (70 %).
Für die Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz relevant. Dafür werden die Angaben des Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu 15 % sowie der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu 15 % berücksichtigt. Dabei wird jeweils der Durchschnittswert des Gesamtumsatzes bzw. des mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Umsatzes für die Bewertung zugrunde gelegt.
Für die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit sind die Referenzen relevant.