Ablesung von ca. 26.732 Gaszählern im Rahmen des Projektes Marktraumumstellung Erdgas
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Nikolaus-Becker-Str. 28-34
Ort: Geilenkirchen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: +49 2166 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.new-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ablesung von ca. 26.732 Gaszählern im Rahmen des Projektes Marktraumumstellung Erdgas
Der Auftraggeber passt sämtliche Gasgeräte in Teilen seines Gasversorgungsgebietes von Erdgas L (low calorific gas) auf Erdgas H (high calorific gas) an. Die Dienstleistungen Technisches Projektmanagement, Qualitätssicherung sowie Erhebung/Anpassung für die Standard-Gasgeräte und Anpassung von Sonder-Gasgeräten sind für das gesamte betroffene Gasversorgungsgebiet bereits vergeben.
Zeitgleich mit der Umstellung aller betroffenen Endkunden auf H-Gas ist die Ablesung aller betroffenen Gaszähler im Zeitraum von maximal 45 Tagen vor bis maximal 31 Tage nach dem jeweiligen Abgrenzungsstichtag erforderlich.
Zur Ermittlung der Zählerstände innerhalb dieses Zeitraums wird der Auftraggeber in einem ersten Schritt die betroffenen Letztverbraucher zur Selbstablesung ihrer Messeinrichtung innerhalb einer Frist auffordern. Anschließend wird der Auftraggeber in einem zweiten Schritt bei den Letztverbrauchern, die innerhalb der gesetzten Frist keine Selbstablesung durchgeführt haben, auf die von den Erhebungs- u. Anpassungs-Dienstleistern innerhalb der genannten Frist von maximal 45 Tagen vor bis maximal 31 Tage nach dem jeweiligen Abgrenzungsstichtag erhobenen Messwerte zurückgreifen.
Bei den Letztverbrauchern, bei denen nach beiden vorgenannten Schritten keine verwertbaren Zählerstände vorliegen, soll in einem dritten Schritt die Ablesung der Gaszähler durchgeführt werden.
Mit dem hier gegenständlichen Verfahren soll diese Ablesung vergeben werden.
Der Auftraggeber geht aufgrund von Erfahrungswerten davon aus, dass die Ablesung der Gaszähler in diesem hier zu vergebenen dritten Schritt bei ca. 25 % der insgesamt abzulesenden Gaszähler (ca. 26 732 Gaszähler) durchgeführt werden muss.
Grundlage der Leistungen bilden die anerkannten Regeln der Technik.
Netzgebiete der NEW Netz GmbH in Grevenbroich, Mönchengladbach, Schwalmtal, Niederkrüchten, Viersen, Vorst und St. Tönis
Unter die vom Bieter zu erbringenden Leistungen fällt u. a. die Ablesung sämtlicher vom Auftraggeber zugewiesener Gaszähler innerhalb des vom Auftraggeber mitgeteilten Zeitraums unter Einhaltung der technischen Vorgaben für die Ablesung von Gaszählern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Allgemeine Angaben zum Unternehmen.
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen.
c) Eigenerklärung, dass die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden.
Sollte in Bezug auf die dort benannten Standards ein anderweitiger bundesweit für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag bestehen, kommt dieser ergänzend zur Anwendung.
d) Nachweis über eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015.
a) Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz und, wenn vorhanden, zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Ablesung von Messeinrichtungen) für 2017, 2018 und 2019.
b) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei.
Auch bei konzernverbundenen Unternehmen müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst und nicht auf konzernzugehörige Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Unternehmen, auf das der Bewerber in seinem Angebot Bezug nimmt, eine Verpflichtungserklärung vorlegt und sich damit verpflichtet, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bewerbers in vollem Umfang einzustehen, sowie nachweist, dass es tatsächlich über die Mittel zur Ausführung des Auftrags verfügt (sog. Eignungsleihe). Zudem hat das die Eignung leihende Unternehmen die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. Ziff. III.1.1) vorzulegen.
a) Referenzen aus dem Bereich der ausgeschriebenen Leistung, ggf. vergleichbare Referenzprojekte.
b) Angabe des Auftragsteils, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll.
Auch bei konzernverbundenen Unternehmen müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst und nicht auf konzernzugehörige Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Unternehmen, auf das der Bewerber in seinem Angebot Bezug nimmt, eine Verpflichtungserklärung vorlegt und sich damit verpflichtet, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bewerbers in vollem Umfang einzustehen, sowie nachweist, dass es tatsächlich über die Mittel zur Ausführung des Auftrags verfügt (sog. Eignungsleihe). Zudem hat das die Eignung leihende Unternehmen die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. Ziff. III.1.1) vorzulegen.
Entsprechende Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eine besondere Rechtsform wird nicht verlangt. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen in ihrem Angebot jedoch einen Vertreter benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Zudem müssen sie darlegen, dass sie im Fall der Auftragserteilung eine gesamtschuldnerische Haftung für die angebotenen Leistungen übernehmen. Diese Erklärungen sind von allen Mitgliedern rechtswirksam zu unterzeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport (www.subreport-elvis.de). Interessierte Bieter werden gebeten, sich unter www.subreport.de/E29457758 zu registrieren (kostenlos) und die Vergabeunterlagen dort herunterzuladen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform seitens des Auftraggebers erfolgt nicht.
2. Die Angebote einschließlich der geforderten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich elektronisch über subreport einzureichen. Eine Einreichung des Angebotes per Post, E-Mail oder per Fax ist unzulässig. Anfragen von Bietern sind ebenfalls ausschließlich elektronisch über subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte werden seitens der ausschreibenden Stelle ebenfalls nur elektronisch über subreport erteilt. Die Vergabestelle behält sich vor, Anfragen, die nicht bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.