Büromöbel für RWTH Referenznummer der Bekanntmachung: 10018118 ExPost
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wüllnerstr. 5
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52062
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rwth-aachen.de/zev
Abschnitt II: Gegenstand
Büromöbel für RWTH
Abschluss von bis zu drei Rahmenvereinbarungen über Büromöbel
Die Rahmenverträge laufen vom 1.1.21-31.12.22 mit Verlängerungsoption.
RWTH Aachen University Wüllnerstr. 5
52062 Aachen
Rahmenvereinbarungen über Büromöbel
Die RWTH hat die Option diesen Vertrag zwei Mal um je 12 Monate zu verlängern. Maximal bis zum 31.12.2024. Eine Entscheidung über eine Verlängerung bis 31.12.2023 muss die RWTH bis zum 30.11.2022 und die Entscheidung über eine Verlängerung bis 31.12.2024 muss die RWTH bis 30.11.2023 dem Vertragspartner per E-Mail zustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Büromöbel-Rahmenvereinbarung
Postanschrift: Gregorstr. 9
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52066
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Büromöbel-Rahmenvereinbarung
Postanschrift: Dresdener Straße 5-7
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52068
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY61D5FX
Postanschrift: Zeughaustr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.