Beschaffung eines Löschfahrzeugs (LF 10) für Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich, Berverath (KKUOB) Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-VgV-2020/69
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Johannismarkt 17
Ort: Erkelenz
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41812
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erkelenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Löschfahrzeugs (LF 10) für Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich, Berverath (KKUOB)
Als Ersatzbeschaffung für ein älteres Einsatzfahrzeug wird ein neues LF 10 für die Feuerwehr Erkelenz beschafft. Dieses soll in Verbindung mit den in der Feuerwehr vorhandenen Fahrzeugen die Eigenschaften so kombinieren bzw. ergänzen, dass neue aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen in der technischen Hilfeleistung und Brandbekämpfung berücksichtigt werden.
Aus einsatztaktischen Gründen soll der Löschwasserbehälter maximal dimensioniert sein.
Fahrgestell und Aufbau
Feuerwache Erkelenz
Richard-Lucas-Straße 1
41812 Erkelenz
Mit dem Los 1 werden Fahrgestell und Aufbau für ein LF 10 ausgeschrieben.
Für das Fahrgestell muss es in der nahen Umgebung der Kommune (maximal ca. 50 km) eine geeignete und vom Fahrzeuglieferant anerkannte Vertragswerkstatt geben. Eventuell notwendige Überführungen im Rahmen des Fahrzeugaufbaus sind mit dem Auftraggeber abzusprechen, entsprechend auszuweisen und ggf. in die Kalkulation einzuberechnen. Die geforderten maximalen Abmessungen sind bei der Fahrgestellauswahl zu berücksichtigen. Auf eventuelle Besonderheiten ist gesondert hinzuweisen, diese sind ggf. in einem Nebenangebot entsprechend zu berücksichtigen und zu erläutern.
Gelten die Angebotspreise für den Aufbau nur in Verbindung mit einem Fahrgestell eines speziellen Herstellers oder in einer speziellen Ausführung oder Ausstattung, so ist dies zu vermerken. Ein unterschiedlicher Angebotspreis für den Aufbau auf einem anderen angebotenen Fahrgestell ist dann anzugeben. Alle Schubfächer und Klappen sowie alle eingebauten Geräte müssen dauerhaft so gesichert sein, dass ein ungewolltes Öffnen bzw. Herausfallen während der Fahrt und im Falle eines Unfalles wirksam verhindert wird. Beim Ausbau ist unbedingt darauf zu achten, dass logisch zusammenhängende Beladungsgruppen gebildet werden und mögliche Freiräume nicht unnötig durch Einbauten zugebaut werden. Auf die diesbezügliche Vorbemerkung in der feuerwehrtechnischen Beladungsplanung wird eindringlich verwiesen. Für die Zusammenfassung der Baugruppen sind möglichst baugleiche, zumindest aber maßabgestimmte, ausreichend stabile Kunststoffbehälter (Euro-Norm-Behälter) zu verwenden, sofern nicht anderes angegeben ist. Der Behälter ist jeweils auf der Stirn- und Rückseite am Behälter zu beschriften! Leerräume sind konsequent zu nutzen bzw. nutzbar zu machen!
Alle verwendeten Orts- bzw. Richtungsangaben oder Bezeichnungen (links, rechts, etc.) sind immer in Fahrtrichtung zu sehen.
Optionalpositionen werden verwendet, wenn erst nach Auswertung der Angebote entschieden werden kann, ob die bezeichnete Position beauftragt wird oder nicht. Dies kann technischen, taktischen oder wirtschaftlichen Erwägungen geschuldet sein. Optionalpositionen können neben eigenständigen Leistungen auch Alternativen oder Ergänzungen zu einer davor genannten Normalposition darstellen, hierauf wird dann in der Beschreibung gesondert hingewiesen. Sofern durch den Bieter realisierbar, sollten immer möglichst alle Optionalpositionen angeboten werden.
Feuerwehrtechnische Beladung
Feuerwache Erkelenz
Richard-Lucas-Straße 1
41812 Erkelenz
Mit dem Los 2 wird die feuerwehrtechnische Beladung für ein LF 10 ausgeschrieben.
Die feuerwehrtechnische Beladungsplanung entspricht im Wesentlichen der DIN-14530-25. Die Beladung wurde aufgrund von Einsatzerfahrungen und örtlichen Vorgaben geändert bzw. ergänzt. Die aufgeführte Beladung soll möglichst komplett im Fahrzeug untergebracht werden. Die Anordnung der Beladung in den Geräteräumen basiert auf sieben Geräteräumen (G1-GR). Es ist besonderer Wert darauf zu legen, dass zusammengehörige Ausrüstung (bspw. Kettensäge und Zubehör, verschiedene Werkzeugkästen) logisch zusammengehörig gelagert werden. Beim Ausbau ist darauf zu achten, dass sinnvolle Beladungsgruppen gebildet werden und mögliche Freiräume nicht unnötig durch Einbauten zugebaut werden. Für die Zusammenfassung der Baugruppen sind möglichst baugleiche — zumindest aber maßabgestimmte — ausreichend stabile Kunststoffbehälter (in Euro-Palettenmaßteilung) zu verwenden. Der Behälterinhalt ist jeweils auf der Stirn- und Rückseite am Behälter deutlich lesbar zu beschriften. Auf ausreichenden Freiraum zur einfachen Lagerung und Verstauung (auch im nicht mehr neu-verpackten Zustand) ist zu achten. Dies gilt insbesondere für die Lagerung der Atemschutztechnik. Die Beladungsplanung (Zuordnung zu den Geräteräumen) ist als erster Vorschlag bindend und darf nur nach Rücksprache geändert werden. Ist eine Anordnung nicht möglich, so ist mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten. Sollten Ihres Erachtens Verbesserungen oder Ergänzungen am Beladeplan vorgenommen werden, so sind Alternativ-/Ergänzungsangebote zulässig.
Optionalpositionen werden verwendet, wenn erst nach Auswertung der Angebote entschieden werden kann, ob die bezeichnete Position beauftragt wird oder nicht. Dies kann technischen, taktischen oder wirtschaftlichen Erwägungen geschuldet sein. Optionalpositionen können neben eigenständigen Leistungen auch Alternativen oder Ergänzungen zu einer davor genannten Normalposition darstellen, hierauf wird dann in der Beschreibung gesondert hingewiesen. Sofern durch den Bieter realisierbar, sollten immer möglichst alle Optionalpositionen angeboten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell und Aufbau LF 10
Ort: Herbolzheim
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79336
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Beladung LF 10
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33647
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich elektronisch über den Vergabemarktplatz darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 14.9.2020, 12.00 Uhr bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
B) Sofern zutreffend sind mit dem Angebot vorzulegen:
— Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen,
— Erklärung betr. Bietergemeinschaft,
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
(siehe „Optionale Unterlagen“ bei den Vergabeunterlagen).
C) Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO und ein Auszug aus dem Vergaberegister gemäß § 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen für den Bestbieter werden durch den Auftraggeber angefordert.
D) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene sonstige Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern (siehe Vergabeunterlagen).
E) Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW bzw. dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen bzw. des Landes NRW.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD6YAWT
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Postanschrift: Zeughaussstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB muss ein Antrag auf Nachprüfung aufgrund einer Rüge, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, binnen 15 Tagen bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de