Stadt Düren – Ökostromlieferung 2021-2022 ff Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-65-074
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiserplatz 2-4
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52349
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Düren – Ökostromlieferung 2021-2022 ff
Ausschreibung der Ökostromlieferung 2021-2022 an die Stadt Düren, Lieferung über 2 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung; Aufteilung in 2 Lose, ca. 359 Abnahmestellen, ca. 6,37 GWh/Jahr; Lieferbeginn 1.1.2021.
Sondervertrags-Abnahmestellen
Stadt Düren – Der Bürgermeister
Kaiserplatz 2-4
52349 Düren
Sondervertrags-Abnahmestellen (Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung), ca. 19 Abnahmestellen, ca. 3,31 GWh/Jahr.
Tarif-Abnahmestellen
Stadt Düren – Der Bürgermeister
Kaiserplatz 2-4
52349 Düren
Tarif-Abnahmestellen (Niederspannung ohne Leistungsmessung), ca. 340 Abnahmestellen, ca. 3,06 GWh/Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Düren – Ökostromlieferung 2021-2022 ff
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit Auftragserteilung wird die Beibringung folgender Sicherheitsleistung(en) gefordert: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der erwarteten jährlichen Erdgasbezugskosten (brutto).
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich – unter Berücksichtigung der gewählten Vergabeart – etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion-Aachen www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Be-werber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, muss er sich selbständig über Bewerber-/Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen oder Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform informieren und die Seiten entsprechend kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYQYA1S
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.