Rahmenvereinbarungen – Architekten- und Ingenieurleistungen für die folgende Maßnahme: Bau- und Renovierungsmaßnahmen [AOK NordWest] Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-19/09-64NW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://aok.de/nw
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen – Architekten- und Ingenieurleistungen für die folgende Maßnahme: Bau- und Renovierungsmaßnahmen [AOK NordWest]
Auftraggeberin ist die „AOK NordWest – Die Gesundheitskasse“, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Für die Umsetzung der anstehenden Maßnahmen (Renovierungsmaßnahmen und Umsetzung des Konzeptes „Moderne Arbeitswelten“) wird ein Planer/-team gesucht, dass mittels einer Rahmenvereinbarung für die Umsetzung abgerufen werden kann. Die AOK NordWest ist insgesamt auf 6 Gebiete aufgeteilt, aus denen sich 6 Lose ergeben. Interessenten können sich auf ein oder mehrere Lose bewerben.
Gesucht wird ein Planerteam für Gebäude und Innenräume, Freianlagenplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung.
Je nach zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ergeben sich daraus schätzungsweise Investitionskosten von [Betrag gelöscht] EUR per anno in Summe für alle 6 Lose. Die Vertragslaufzeit beschränkt sich auf 1 Jahr mit der Option weitere 3 Jahre (1 + 1 + 1 Jahr) zu verlängern.
Aktuell wird eine Komplettstrategie für alle Standorte erarbeitet, aus der sich nahezu durchgängige „Refreshmaßnahmen“ ergeben können.
Schleswig-Holstein Nord
Rendsburg – Bestandteil der Rahmenvereinbarung sind die jeweiligen Standorte der AOK NordWest im Gebiet des jeweiligen Loses.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
— Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10),
— Freianlagen (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 39 i. V. m. Anlage 11),
— Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppe 1-8).
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI 2013. Der tatsächliche Leistungsumfang sowie die tatsächlich erforderlichen Anlagengruppen bei der Technischen Ausrüstung kann/können maßnahmenspezifisch abweichen, abgerufen wird nur der erforderlich Umfang der sich aus den jeweiligen Maßnahmen ergibt. Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise, gebäudeweise und bauabschnittsweise Beauftragung vor.
Der zukünftige Auftragnehmer soll auch an der Jahresplanung der Folgejahre beteiligt werden. Im ersten Auftragsjahr wird eine Begehung jedes Objektes des beauftragten Gebiets erwartet.
Da in Teilbereichen Eingriffe in die Gebäudesubstanz notwendig werden können (Änderungsanträge oder ähnlich) ist es erforderlich, dass der Bewerber | das Team einen bauvorlageberechtigten Architekten | Innenarchitekten | Ingenieur nachweist. Dieser ist zu benennen und der entsprechende Nachweis (Eintragung in eine Architektenkammer o. ä.) gem. Ankündigung im Amtsblatt der Europäischen Union einzureichen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist zu benennen, durch wen die Umsetzung der „Modernen Arbeitswelten“ erbracht werden soll.
Schleswig-Holstein Süd
Ahrensburg – Bestandteil der Rahmenvereinbarung sind die jeweiligen Standorte der AOK NordWest im Gebiet des jeweiligen Loses.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
— Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10),
— Freianlagen (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 39 i. V. m. Anlage 11),
— Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 55 i.V.m. Anlage 15, Anlagengruppe 1-8).
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI 2013. Der tatsächliche Leistungsumfang sowie die tatsächlich erforderlichen Anlagengruppen bei der Technischen Ausrüstung kann/können maßnahmenspezifisch abweichen, abgerufen wird nur der erforderlich Umfang der sich aus den jeweiligen Maßnahmen ergibt. Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise, gebäudeweise und bauabschnittsweise Beauftragung vor.
Der zukünftige Auftragnehmer soll auch an der Jahresplanung der Folgejahre beteiligt werden. Im ersten Auftragsjahr wird eine Begehung jedes Objektes des beauftragten Gebiets erwartet.
Da in Teilbereichen Eingriffe in die Gebäudesubstanz notwendig werden können (Änderungsanträge oder ähnlich) ist es erforderlich, dass der Bewerber | das Team einen bauvorlageberechtigten Architekten | Innenarchitekten | Ingenieur nachweist. Dieser ist zu benennen und der entsprechende Nachweis (Eintragung in eine Architektenkammer o. ä.) gem. Ankündigung im Amtsblatt der Europäischen Union einzureichen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist zu benennen, durch wen die Umsetzung der „Modernen Arbeitswelten“ erbracht werden soll.
Münsterland
Münster – Bestandteil der Rahmenvereinbarung sind die jeweiligen Standorte der AOK NordWest im Gebiet des jeweiligen Loses.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
— Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10),,
— Freianlagen (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 39 i. V. m. Anlage 11),
— Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 55 i.V.m. Anlage 15, Anlagengruppe 1-8).
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI 2013. Der tatsächliche Leistungsumfang sowie die tatsächlich erforderlichen Anlagengruppen bei der Technischen Ausrüstung kann/können maßnahmenspezifisch abweichen, abgerufen wird nur der erforderlich Umfang der sich aus den jeweiligen Maßnahmen ergibt. Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise, gebäudeweise und bauabschnittsweise Beauftragung vor.
Der zukünftige Auftragnehmer soll auch an der Jahresplanung der Folgejahre beteiligt werden. Im ersten Auftragsjahr wird eine Begehung jedes Objektes des beauftragten Gebiets erwartet.
Da in Teilbereichen Eingriffe in die Gebäudesubstanz notwendig werden können (Änderungsanträge oder ähnlich) ist es erforderlich, dass der Bewerber | das Team einen bauvorlageberechtigten Architekten | Innenarchitekten | Ingenieur nachweist. Dieser ist zu benennen und der entsprechende Nachweis (Eintragung in eine Architektenkammer o. ä.) gem. Ankündigung im Amtsblatt der Europäischen Union einzureichen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist zu benennen, durch wen die Umsetzung der „Modernen Arbeitswelten“ erbracht werden soll.
Ostwestfalen
Bielefeld – Bestandteil der Rahmenvereinbarung sind die jeweiligen Standorte der AOK NordWest im Gebiet des jeweiligen Loses.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
— Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10),
— Freianlagen (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 39 i. V. m. Anlage 11),
— Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 55 i.V.m. Anlage 15, Anlagengruppe 1-8).
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI 2013. Der tatsächliche Leistungsumfang sowie die tatsächlich erforderlichen Anlagengruppen bei der Technischen Ausrüstung kann /können maßnahmenspezifisch abweichen, abgerufen wird nur der erforderlich Umfang der sich aus den jeweiligen Maßnahmen ergibt. Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise, gebäudeweise und bauabschnittsweise Beauftragung vor.
Der zukünftige Auftragnehmer soll auch an der Jahresplanung der Folgejahre beteiligt werden. Im ersten Auftragsjahr wird eine Begehung jedes Objektes des beauftragten Gebiets erwartet.
Da in Teilbereichen Eingriffe in die Gebäudesubstanz notwendig werden können (Änderungsanträge oder ähnlich) ist es erforderlich, dass der Bewerber | das Team einen bauvorlageberechtigten Architekten | Innenarchitekten | Ingenieur nachweist. Dieser ist zu benennen und der entsprechende Nachweis (Eintragung in eine Architektenkammer o. ä.) gem. Ankündigung im Amtsblatt der Europäischen Union einzureichen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist zu benennen, durch wen die Umsetzung der „Modernen Arbeitswelten“ erbracht werden soll.
Südwestfalen
Siegen – Bestandteil der Rahmenvereinbarung sind die jeweiligen Standorte der AOK NordWest im Gebiet des jeweiligen Loses.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
— Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10),
— Freianlagen (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 39 i. V. m. Anlage 11),
— Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 55 i.V.m. Anlage 15, Anlagengruppe 1-8).
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI 2013. Der tatsächliche Leistungsumfang sowie die tatsächlich erforderlichen Anlagengruppen bei der Technischen Ausrüstung kann/können maßnahmenspezifisch abweichen, abgerufen wird nur der erforderlich Umfang der sich aus den jeweiligen Maßnahmen ergibt. Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise, gebäudeweise und bauabschnittsweise Beauftragung vor.
Der zukünftige Auftragnehmer soll auch an der Jahresplanung der Folgejahre beteiligt werden. Im ersten Auftragsjahr wird eine Begehung jedes Objektes des beauftragten Gebiets erwartet.
Da in Teilbereichen Eingriffe in die Gebäudesubstanz notwendig werden können (Änderungsanträge oder ähnlich) ist es erforderlich, dass der Bewerber | das Team einen bauvorlageberechtigten Architekten | Innenarchitekten | Ingenieur nachweist. Dieser ist zu benennen und der entsprechende Nachweis (Eintragung in eine Architektenkammer o. ä.) gem. Ankündigung im Amtsblatt der Europäischen Union einzureichen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist zu benennen, durch wen die Umsetzung der „Modernen Arbeitswelten“ erbracht werden soll.
Ruhrgebiet
Dortmund – Bestandteil der Rahmenvereinbarung sind die jeweiligen Standorte der AOK NordWest im Gebiet des jeweiligen Loses.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
— Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10),
— Freianlagen (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 39 i. V. m. Anlage 11),
— Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 55 i.V.m. Anlage 15, Anlagengruppe 1-8).
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI 2013. Der tatsächliche Leistungsumfang sowie die tatsächlich erforderlichen Anlagengruppen bei der Technischen Ausrüstung kann/können maßnahmenspezifisch abweichen, abgerufen wird nur der erforderlich Umfang der sich aus den jeweiligen Maßnahmen ergibt. Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise, gebäudeweise und bauabschnittsweise Beauftragung vor.
Der zukünftige Auftragnehmer soll auch an der Jahresplanung der Folgejahre beteiligt werden. Im ersten Auftragsjahr wird eine Begehung jedes Objektes des beauftragten Gebiets erwartet.
Da in Teilbereichen Eingriffe in die Gebäudesubstanz notwendig werden können (Änderungsanträge oder ähnlich) ist es erforderlich, dass der Bewerber | das Team einen bauvorlageberechtigten Architekten | Innenarchitekten | Ingenieur nachweist. Dieser ist zu benennen und der entsprechende Nachweis (Eintragung in eine Architektenkammer o. ä.) gem. Ankündigung im Amtsblatt der Europäischen Union einzureichen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist zu benennen, durch wen die Umsetzung der „Modernen Arbeitswelten“ erbracht werden soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge wurde in der Auftragsbekanntmachung nicht korrekt angegeben. Die Bekanntmachung wird aufgehoben. Das Verfahren wurde unter der Nummer 2020/S [removed] erneut ausgeschrieben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBEDG14
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.