Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule – Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-4843EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niederwall 23
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule – Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule (MNGES) für ca. 1209 Schüler und rd. 12 5000 m2 Nutzungsfläche.
Die Bildungsstruktur der Stadt und die Zusammensetzung der Schülerschaft haben sich in den vergangenen Jahrzehnten so verändert, dass auf die sich ändernden Bedarfe und Entwicklungen strukturell als auch baulich reagiert werden muss. Dies begründet sich insbesondere auch aus der dynamischen Entwicklung der Schülerzahlen. Die derzeit 8-zügige Sekundarstufe I der MNGES wird auf eine Sechszügigkeit verkleinert. Die Oberstufe ist 4-zügig ausgerichtet.
Die Anforderungen einer inklusiv arbeitenden Ganztagsschule finden im angestrebten pädagogischen Konzept in besonderer Weise Berücksichtigung. Zudem soll die Schule weiterhin als kultureller Baustein des Stadtteils mit integrierter Stadtteilbibliothek genutzt werden können. Für die Neubauplanung besteht der Anspruch durch eine nachhaltige und wirtschaftliche Bauweise eine Zertifizierung gemäß dem Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Standard „Silber“ zu erzielen.
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 8. November 2018 ist der Neubau zukünftig auf
Zwei Grundstücksteilen zu realisieren. Die überwiegenden Funktionen des Schulbetriebes werden auf dem nördlichen Grundstück entlang der Westerfeldstraße, die Funktionen der Stufen 5 und 6 sowie der Mensa werden auf dem Bestandsgrundstück an der Apfelstraße realisiert.
Die Maßnahme beinhaltet ein Investitionsvolumen von netto rund 40,5 Mio. EUR bezogen auf die Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme hat bis spätestens 31. Juli 2025 zu erfolgen.
Neubau Martin-Niemöller-Gesamtschule
Apfelstraße 210
33611 Bielefeld
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Projektsteuerungsleistungen zu dem Neubauvorhaben der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld.
Für die Projektsteuerung werden Leistungen entsprechend des AHO-Leistungsbildes der Projektsteuerung § 2 AHO ausgeschrieben:
1.1. Projektvorbereitung
— A Organisation, Information, Koordination und Dokumentation,
— B Qualitäten und Quantitäten,
— C Kosten und Finanzierung,
— D Termine, Kapazitäten und Logistik.
1.2. Planung
— A Organisation, Information, Koordination und Dokumentation,
— B Qualitäten und Quantitäten,
— C Kosten und Finanzierung,
— D Termine, Kapazitäten und Logistik,
— E Verträge und Versicherungen.
1.3. Ausführungsvorbereitung
— A Organisation, Information, Koordination und Dokumentation,
— B Qualitäten und Quantitäten,
— C Kosten und Finanzierung,
— D Termine, Kapazitäten und Logistik,
— E Verträge und Versicherungen.
1.4. Ausführung
— A Organisation, Information, Koordination und Dokumentation,
— B Qualitäten und Quantitäten,
— C Kosten und Finanzierung,
— D Termine, Kapazitäten und Logistik,
— E Verträge und Versicherungen.
1.5. Projektabschluss
— A Organisation, Information, Koordination und Dokumentation,
— B Qualitäten und Quantitäten,
— C Kosten und Finanzierung,
— D Termine, Kapazitäten und Logistik,
— E Verträge und Versicherungen.
Die Beauftragung der beschrieben Leistungen erfolgt stufenweise. Die einzelnen Stufen werden wie folgt definiert:
— Stufe A 1.1. Projektvorbereitung,
— Stufe B 1.2. Planung,
— Stufe C 1.3. Ausführungsvorbereitung,
— Stufe D 1.4. Ausführung,
— Stufe E 1.5. Projektabschluss.
Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A.
Der Auftraggeber ist berechtigt und behält sich vor, dem Auftragnehmer weitere Stufen oder Teilleistungen daraus durch eine spätere gesonderte schriftliche Beauftragung zu übertragen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen weiterer Stufen nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen, sofern sie ihm spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der letzten Teilleistung aus der letztbeauftragten Stufe und nach einer schriftlichen Mitteilung des AN bei dem AG über die Fertigstellung der Teilleistung aus der letztbeauftragten Stufe schriftlich in Auftrag gegeben werden. Ansonsten ist er in seiner Entscheidung frei, ob er die weiteren Leistungen zu den vereinbarten Honoraren ausführen will.
Aus einer stufen- und/oder abschnittsweisen Beauftragung und einer daraus resultierenden Unterbrechung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche, insbesondere Entschädigungen nach § 642 BGB geltend machen.
Dem Auftragnehmer stehen keine Ansprüche auf Abruf weiterer Leistungsstufen zu. Er kann auch aus der stufenweisen Beauftragungen oder Nichtbeauftragung keinerlei weitergehende Rechte, gleich welcher Art, herleiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerungsleistungen
Postanschrift: Rethelstraße 47
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40237
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9X12
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.