Carl Friedrich von Weizsäcker – Gymnasium Ratingen, Lüftungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 10 ZV 201/20 B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 10 17 40
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Carl Friedrich von Weizsäcker – Gymnasium Ratingen, Lüftungstechnik
Die Stadt Ratingen beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Schulkomplexes um einen Neubau für 12 Klassen, 2 Musik- und Nebenräume, Sanierung und Umbau des Bestandsgebäudes der Schule sowie Sanierungsmaßnahmen im benachbarten Gebäudekomplex aus Theater und Sporthalle.
Die Leistungsbeschreibung beinhaltet alle Maßnahmen zur Erstellung der „Lüftungstechnik" für den Neubau des Schulkomplexes.
Im Teilprojekt Schule Bestand erfolgt eine umfassende Sanierung mit Umbaumaßnahmen im gesamten Bestandsgebäude. Die Schule wird im Bezug auf Raumanordnung, Raumqualitäten und technischen Ausbau auf einen zukunftsfähigen Stand gebracht.
Carl Friedrich von Weizsäcker Gymnasium
Karl-Mücher-Weg 2
40878 Ratingen
Raumlufttechnische Anlage
— 4 dezentrale Lüftungsgeräte WC-Anlagen / Nebenräume,
— 28 dezentrale Lüftungsgeräte Klassenräume,
— ca. 210 m2 Rechteck-Lüftungskanäle,
— ca. 690 m Wickelfalzrohr,
— ca. 9 Brandschutzklappen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Lüftungstechnik
Ort: Haan
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5Y182
Postanschrift: Düsseldorfer Straße 26
Ort: Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.Kreis-Mettmann.de
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.