Totalunternehmervergabe öffentlich geförderter Wohnungsbau York-Quartier – Los 3, Baufeld C10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Steinfurter Str. 60
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wohnstadtbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Totalunternehmervergabe öffentlich geförderter Wohnungsbau York-Quartier – Los 3, Baufeld C10
Los 3:
Dieses Los umfasst die Bebauung des Baufeldes C10.
Es soll eine Bebauung mit min. 115 Wohneinheiten, alle inkl. Keller, erfolgen.
Das Baufeld C10 erhält zudem eine Tiefgarage.
Die zu errichtende Wohnfläche umfasst ca. 8 700 qm.
Zeitliche Rahmenbedingungen:
— Laufzeit des Vertrages: 28 Monate (03/2020 bis 06/2022);
— Geplanter Vertragsschluss: 9.3.2020;
— Planungsphase TU: 9.3.2020 bis 31.12.2020;
— Bauphase TU: 2.1.2021 bis 30.9.2022.
York-Quartier, Los 3 – Baufeld C10, Bau von Mehrfamilienhäusern, Totalunternehmervergabe York Kaserne Nord, Baufeld C10 48167 Münster-Gremmendorf
Gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb im Amtsblatt der EU wurde mit der Bekanntmachungsnummer 2019/S [removed] in TED eNotices am 16.01.2019 veröffentlicht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Oevermann Hochbau GmbH
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 7-9
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48153
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.oevermann.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRNYYAW
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen. Im Übrigen sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen der §§ 160, 161 GWB zu beachten.