187-2017, Betoninstandsetzungsmaßnahmen — Energetische Sanierung der katholischen Hauptschule Im Hederichsfeld, 51379 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 187-2017 Ex-Post
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Moskauer Str. 4a
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
187-2017, Betoninstandsetzungsmaßnahmen — Energetische Sanierung der katholischen Hauptschule Im Hederichsfeld, 51379 Leverkusen
Katholische Hauptschule Im Hederichsfeld
Im Hederichsfeld 19
51379 Leverkusen
Art- und Umfang der Leistung:
An den Decken sind im Bereich der vor allem in den Klassenräumen vorhandenen Stahl-Steindecken mit Hohlkörpersteinen aus Bimsbeton Schäden zu beseitigen, Durchbrüche zu schließen und neu zu erstellen, um die vorgegebenen Brandschutzanforderungen an die Bestandskonstruktion wiederherzustellen. Die Arbeiten am Drempel des Obergeschosses müssen in Einzelabschnitten und in enger Abstimmung mit der Bauleitung sowie Nachbargewerken ausgeführt werden.
In Teilbereichen sind statisch relevante Schadstellen wie z. B. zerstörte Stahlbeton-Rippen an den Deckenkonstruktionen gemäß den Vorgaben des Tragwerksplaners Instand zu setzen. Weiterhin soll eine Abfangkonstruktion in Stahlbeton mit Anschluss an das historische Ziegelmauerwerk zur Herstellung einer geänderten Fluchtwegeführung erstellt werden. Hierzu gehört ebenfalls der Einbau von Abstützungsmaßnahmen durch alle Geschosse gemäß statischen Vorgaben.
Die Arbeiten erfordern vom Auftragnehmer ein hohes Maß an Flexibilität aufgrund zahlreicher zu bearbeitender Einzelabschnitte infolge Abhängigkeiten von Fremdgewerken, sowie Sorgfalt insbesondere in Bezug auf den Staubschutz bei der Durchführung der Arbeiten.
Beschreibung des Auftrages/der Beschaffung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet sich sämtliche, für das jeweilige Material in der Richtlinie für den Schutz und Instandhaltung von Betonbauteilen, Teil 3, vorgeschriebenen Prüfungen in der geforderten Anzahl durchzuführen und die Ergebnisse zu protokollieren.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet ein Bautagebuch gemäß Abschnitt 2.2.1 der Richtlinien für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Teil 3 zu führen.
Die im System des Materialherstellers beschriebenen Schichtstärken und Verbräuche müssen eingehalten werden. Durch den Auftraggeber können stichprobenhafte Kontrollen durch unabhängige Prüflabors angeordnet werden.
Für Betonersatzprodukte oder andere mineralische Produkte ist eine ordnungsgemäße Nachbehandlung vorzusehen. Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer grundsätzlich die Oberfläche auf Eignung zu überprüfen. Eventuelle Einwände sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Betoninstandsetzungsmaßnahmen – Energetische Sanierung der katholischen Hauptschule Im Hederichsfeld, 51379 Leverkusen
Ort: Niederzier
NUTS-Code: DE24 Oberfranken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1YKSB
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhe
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Katholische Hauptschule Im Hederichsfeld
Im Hederichsfeld 19
51379 Leverkusen
Art- und Umfang der Leistung:
An den Decken sind im Bereich der vor allem in den Klassenräumen vorhandenen Stahl-Steindecken mit Hohlkörpersteinen aus Bimsbeton Schäden zu beseitigen, Durchbrüche zu schließen und neu zu erstellen, um die vorgegebenen Brandschutzanforderungen an die Bestandskonstruktion wiederherzustellen. Die Arbeiten am Drempel des Obergeschosses müssen in Einzelabschnitten und in enger Abstimmung mit der Bauleitung sowie Nachbargewerken ausgeführt werden.
In Teilbereichen sind statisch relevante Schadstellen wie z. B. zerstörte Stahlbeton-Rippen an den Deckenkonstruktionen gemäß den Vorgaben des Tragwerksplaners Instand zu setzen. Weiterhin soll eine Abfangkonstruktion in Stahlbeton mit Anschluss an das historische Ziegelmauerwerk zur Herstellung einer geänderten Fluchtwegeführung erstellt werden. Hierzu gehört ebenfalls der Einbau von Abstützungsmaßnahmen durch alle Geschosse gemäß statischen Vorgaben.
Die Arbeiten erfordern vom Auftragnehmer ein hohes Maß an Flexibilität aufgrund zahlreicher zu bearbeitender Einzelabschnitte infolge Abhängigkeiten von Fremdgewerken, sowie Sorgfalt insbesondere in Bezug auf den Staubschutz bei der Durchführung der Arbeiten.
Beschreibung des Auftrages/der Beschaffung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet sich sämtliche, für das jeweilige Material in der Richtlinie für den Schutz und Instandhaltung von Betonbauteilen, Teil 3, vorgeschriebenen Prüfungen in der geforderten Anzahl durchzuführen und die Ergebnisse zu protokollieren.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet ein Bautagebuch gemäß Abschnitt 2.2.1 der Richtlinien für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Teil 3 zu führen.
Die im System des Materialherstellers beschriebenen Schichtstärken und Verbräuche müssen eingehalten werden. Durch den Auftraggeber können stichprobenhafte Kontrollen durch unabhängige Prüflabors angeordnet werden.
Für Betonersatzprodukte oder andere mineralische Produkte ist eine ordnungsgemäße Nachbehandlung vorzusehen. Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer grundsätzlich die Oberfläche auf Eignung zu überprüfen. Eventuelle Einwände sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Ort: Niederzier
NUTS-Code: DE24 Oberfranken
Land: Deutschland
Im Rahmen der Sanierung wurde unter anderem auch der Estrich erneuert. Im Bereich von Treppenhaus 1 wurden unterhalb des Bestandsestrichs Risse auf der Oberseite der Stahlbetondecke festgestellt. Der Estrichbauer hat an dieser Stelle Bedenken bezüglich der Tragfähigkeit angemeldet.
Die Decken der Treppenhäuser und Flure wurden als Stahlbetondecken mit massiven Unterzügen errichtet. Die Ursachen für eine Rissbildung in den Decken sind vielfältig. So wurden unter anderem im gesamten Gebäude keine planmäßigen Dehn- und Arbeitsfugen angeordnet. Des weitern wurde auf den Einbau einer oberen Bewehrungslage in den Decken verzichtet.
Im Bereich von Querschnittsänderungen oder Ecken entstehen konzentrierte Zwängungen, weshalb mit einem erhöhten Risswachstum an diesen Stellen zu rechnen ist.
Werden die einzelnen Deckenfelder statisch als Einfeldträger betrachtet/welche jeweils zwischen zwei Unterzügen oder Rand auflagern spannen, so ist rechnerisch nur eine untere und keine obere Bewehrung erforderlich. Damit sich das statische System jedoch planmäßig einstellen kann, müssen die Stützmomente oberhalb der Zwischenauflager (Unterzüge) abgebaut werden, was sich in Form von Rissen auf der Deckenoberseite bemerkbar macht.
Zusätzlich haben sich Risse parallel zur Spannrichtung der Decken eingestellt. Die festgestellten Risse haben keinen Einfluss auf die Standsicherheit. Die vorhandenen Risse sind lediglich kraftschlüssig zu verpressen.
Siehe unter „Beschreibung der Änderungen“.